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Die Methode der Qualitätskontrolle in der Mediation

Wissensmanagement » Fachbuch Mediation → 5. Abschnitt
Die Qualitätskontrolle ist die letzte und zugleich die übergreifendste Methode, um den Gang durch die Mediation korrekt zu absolvieren. Hier finden Sie das Konw-How und die Techniken, um die Mediation sicher abzuwckeln.

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Buchabschnitt: Methodik → Kapitel: Qualitätskontrolle
Dieser Beitrag: Qualitätskontrolle
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Zum Thema » Die Beiträge zur Phasenübersicht und zur Phasenkonsistenz ergeben die Zusammenhänge. Es ist wichtig, die Phasen als Teil eines umfassenden Prozesses zu verstehen und die dahinter verborgene Mediationslogik zu verwirklichen. Die Methoden verwirklichen die Phasen der Mediation.1 Sie beschreiben, wie der Arbeitsauftrag zu erfüllen ist und beschreiben ihre Vorgehensweisen. Indem sie sich am jeweiligen Phasenziel und -zweck orientieren, fügen sie sich in die Mediationslogik ein.

Einordnung als Methode

Indem die Qualitätskontrolle als eine eigenständige Methode festgelegt wird, kann sie nicht nur die dazu führenden Techniken zusammenfassen. Vielmehr wird deutlich, dass die Qualitätskontrolle umfassend ist und mit den phasenbezogenen Methoden zusammenarbeiten muss. Im Vordergrund steht die Qualität der Mediation. Die Qualität des Ergebnisses wurde bereits mit der Methode der Manifestation verifiziert. Die Methode der Qualitätskontrolle fokussiert demgegenüber das Verfahren und die Leistungen des Mediators. Die zentrale Frage lautet: War das gut? Es ist eine komplexe Frage. Sie betrifft die Effizienz des Vorgehens und die Qualität der Leistung. Einen Maßstab für die Qualitätsüberwachung ergeben die Benchmarks ebenso wie die Auseinandersetzung mit der Frage, wann eine Mediation erfolgreich war oder nicht.

Unterschiedliche Zielsetzungen

Die Notwendigkeit zur Qualitätskontrolle kann sich aus verschiedenen Anlässen ergeben:

  1. Qualitätskontrolle: Während des Verfahrens dient sie meist der Effizenzsteigerung und zur Kontrolle und Planung alles richtig zu machen
  2. Fehlermanagement: Nach der Mediation dient sie häufig zur Fehlererkennung im Beschwerdemanagement.
  3. Qualitätsmanagement: Die Qualitätskontrolle kann auch über den einzelnen Fall hinausgehen und zur generellen Verbesserung des Angebots und der Leistung beitragen.

Weil die Qualitätsdiskussion in allen zuvor genannten Fällen eine wichtige Rolle spielt, finden Sie den zentralen Zugang zu Qualitätsfragen in und bezüglich der Mediation in der Rubrik Qualität der Abteilung Werkzeuge. In dem vorliegenden Kontext geht es um die auf das konkrete Verfahren bezogene Qualitätskontrolle als Methode während der Durchführung einer Mediation. Die Kontrolle ist eine phasenübergreifende Methode. Der Mediator sollte sie ständig im Blick haben und keiner bestimmten Phase zuordnen.

Phasenabgleich

Die korrespondierende Phase zu dieser Herangehensweise betrifft alle Phasen, schwerpunktmäßig die Nachphase. Sie beschreibt, wie die Methode in die Phasenlogik eingeordnet wird.

Phasenablauf Phasen- und Methodenabgleich

Eine Qualitätskontrolle sollte grundsätzlich in jeder Lage des Verfahrens stattfinden. Der Vergleich mit den Benchmarks bietet einen ins Detail gehenden Maßstab. Eine unverzichtbare Mindestkontrolle, die den Gang des Verfahrens sicherstellt, sollte folgende Prüfungen umfassen:

  1. Verfahrenseinleitung: Ist die Mediation korrekt auf den Weg gebracht worden?
  2. Verfahrenskonsistenz: Ist der Ablauf konsistent und verlustfrei?
  3. Verfahrensfokus: Ist der Fokus korrekt auf den Nutzen gesetzt worden?
  4. Verfahrensabstimmung: Können die Parteien dem Verfahren und dem Gedankengang folgen?

Prüfung: Verfahrenseinleitung

Um gemeinsam einen Weg zu gehen, brauchen Sie ein gemeinsames Ziel, einen übereinstimmenden Zweck und eine Abstimmung über den zu gehenden Weg. Fehlt das eine oder das andere, gehen Sie den Weg vielleicht alleine aber nicht zusammen. Alle Anforderungen zur korrekten Initialisierung der Mediation werden mit den Ausführungen zur Phase eins beschrieben. Sie sollten darauf achten, dass der Weg genau definiert ist und im Verlauf der Mediation hinterfragen, ob die Vorgaben noch zutreffen.

Initialisierung der Mediation

Prüfung: Verfahrenskonsistenz

Die Phasenlogik gewährleistet einen in sich stimmigen und logischen Ablauf der Mediation. Das gilt zumindest dann, wenn die Mediation im Sinne der kognitiven Mediationstheorie durchgeführt wurde. Weil die Mediation eine Arbeit am Konflikt ist, stellt die Konflikthypothese den Ausgangspunkt dar. Von Phase zu Phase kann jetzt überprüft werden ob und wie konfliktnah die Mediation abgewickelt wurde und inwieweit das Ergebnis den Konflikt tatsächlich beilegen kann. Die nachfolgende Skizze deckt den Zusammenhang auf.

Qualitätskontrolle

Die Themen müssen der Konfliktanalyse entsprechen, die Motive und Interessen dem Thema, die Lösungen wiederum sollten den Motiven entsprechen und von den Positionen abweichen (weil sich sonst nichts verändert hat). Das Schema deckt sich mit der Mediationslandkarte, mit der sie veranschaulichen können, welche Schritte im Verfahren zurückgelegt wurden.

Prüfung: Verfahrensfokus

Der Fokus ermittelt den Qualitätsmaßstab. Er ist deshalb für die Qualitätskontrolle unerlässlich. Es wird oft übersehen, dass die Qualität der Mediation weniger von außen als von innen bestimmt werden kann. Der Blick von außen kann nachweisen, ob es zu Mediationsfehlern gekommen war. Welche Qualität das Mediationsergebnis hat, kann auf diese Weise nur bedingt ermittelt werden. Es wäre möglich, die Rechtswirksamkeit eines Vertrages zu hinterfragen oder seine Vollstreckbarkeit. Was mit dem Blick von außen nicht möglich ist, ist die Prüfung, ob das Ergebnis auch tatsächlich den erwarteten Nutzen erbracht hat. Jetzt kommt es darauf an, dass die Phase drei korrekt ausgeführt wurde. Wenn dem so ist, wurden die Kriterien für die Lösung, also den zu erwarteten Nutzen in dieser Phase erarbeitet. Dann erfolgt die Qualitätsprüfung mit der Frage, ob die gefundene Lösung den in der Mediation erarbeiteten Kriterien entspricht oder nicht.

Alles über die Qualität der Mediation Die gelingende Mediation

Prüfung: Verfahrensabstimmung

Ob und inwieweit die Parteien dem durch das Verfahren vorgegebenen Gedankengang folgen (können) oder nicht, ist für den Verfahrenserfolg essentiell. Meist zeigt sich die Verarbeitungsfähigkeit an den Reaktionen. Die Übereinstimmung kann jedoch auch abgefragt werden. Manchmal ist das ratsam, weil die Parteien selbst den Fortschritt des Verfahrens gar nicht einschätzen können.

Beispiel 15705 - Auf die Frage des Mediators am Ende einer Sitzung ob die Parteien das Gefühl haben, weitergekommen zu sein, antwortet die Partei "Nein". Der Mediator sagt daraufhin: "Als Sie hergekommen waren, hatten Sie im Kopf, dass die Beziehung völlig zerrüttet sei. Jetzt hat sich der Gedanke relativiert. Sie haben erkannt, dass es eine Menge Missverständnisse gibt und die Einschätzung zu korrigieren ist. Damit öffnet sich der Strauß an Möglichkeiten. Sehen Sie das auch so?". Jetzt sagt die Partei: "Ja das stimmt, das habe ich eben gar nicht berücksichtigt".


Der Mediator ist gut beraten, wenn er sich nach jeder Sitzung erkundigt, ob die Parteien den Eindruck haben, weitergekommen zu sein. Nach deren Rückmeldung kann er den Eindruck entweder korrigieren oder er kann die Mediation anpassen und mit den Parteien erörtern wann sie den Eindruck haben, dass sie weiterkommen.

Die Rückmeldungen der Parteien im Feedback

Qualitätswerkzeuge

Neben der Überwachung der wichtigsten Verfahrensschritte gibt es eine Menge an Werkzeugen zur Qualitätsermittlung, die im Einzelfall ergänzend heranzuziehen sind. Die Werkzeugdatenbank bietet eine große Auswahl.

  Werkzeugdatenbank

Das Werkzeugverzeichnis wird ständig aktualisiert und erweitert. Sie können helfen. Sollten Sie eine Technik vermissen oder anders definieren, geben Sie bitte einen Hinweis, wenn Sie die Änderung nicht selbst einbringen.

Bedeutung für die Mediation

Eine aktive Hilfestellung zur Qualitätskontrolle bieten das Ablaufschema und die Benchmarks. Sie geben zumindest eine Orientierung. Um deie Flexibilität der Mediation zu erhalten, sind sie sinngemäß auf die im Einzelfall tatsächlich durchgeführte Mediation anzupassen. Wenn die Mediation einmal nicht rund läuft, ist es keineswegs so das der Fehler stets bei Mediator zu finden ist. In Supervisionen stellte sich manchmal heraus, dass die Mediatoren frustriert sind, weil sie den Mediand nicht knacken konnten. Dabei wird übersehen, dass die Mediadaten Menschen sind und keine Nüsse. Sie haben durchaus eine eigene Verantwortung auch hinsichtlich der Mediation. Die Verantwortung des Mediators besteht darin, dass die Mediation ermöglicht wird. Wenn er bei der Kontrolle zu der Überzeugung kommt alles erforderliche dazu getan zu haben, sollte er sich mit der Frage befassen warum bestimmte Gedanken nicht in den Kopf der Partei hinein können. Diese Fragestellung weist auf schwierige Situationen hin und legt die Anwendung von Interventionen nahe.

Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2025-08-09 12:44 / Version .

Aliase: Mediationskontrolle
Siehe auch: Qualitätskontrolle, Fehlermanagement, Qualitätsmanagement