Informationsstellen helfen bei der Konfliktbeilegung
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Vernetzung Informationsstellen Informationsgespräch Anlaufstellen
Die Idee zur Einrichtung von Informationsstellen ergab sich aus §135 FamFG. Dort hat der Familienrichter die Möglichkeit, Parteien zu einem kostenlosen Vorgespräch zu zwingen. So soll sichergestellt sein, dass die Parteien in der Lage sind, Alternativen zum Gerichtsverfahren zu erkennen. Erfahrungen von Mediatoren und Wiki to Yes - Recherchen haben ergeben, dass die Möglichkeit zur kostenlosen Information auch in anderen Fällen sinnvoll ist, insbesondere bei hoch eskalioerten Konflikten, wo die Parteien sich nicht mehr über die Konfliktbeilegung abstimmen können. Ein gutes Informationsgespräch beinhaltet ein Clearing und die Auseinandersetzung mit der optimalen Vorgehensweise bei der Konfliktbeilegung. Damit Sie die kostenlosen Dienste einer Informationsstelle in Anspruch nehmen können, finden Sie das anschließende Verzeichnis:
Sie können sich in dieser Liste eintragen, indem Sie in Ihr Profil bearbeiten und dort die Erlaubnis erteilen, hier gelistet zu werden. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Legende: Die Suche erstreckt sich auf alle Profilangaben zur Person, also auch auf die in der Liste nicht angezeigten Daten. So finden Sie auch Fachleute zum Thema "Familie", wenn Sie diesen Begriff eingeben. Sobald Sie einen Suchbegriff eingeben, werden die Nachnamentreffer in einer Dropdownliste angezeigt. Klicken Sie auf den mit einem Link hinterlegten Nachnamen, öffnet sich das Profil der gewählten Person in einem neuen Browsertab.
Alias:
Siehe auch: Verfahrensverzeichnis
Prüfvermerk: -