Die Mediation als Verfahren und Prozess
Wissensmanagement »Sie befinden sich auf der Titelseite des Abschnitts Verfahren im Mediationshandbuch.
Es geht um die Prozesshaftigkeit der Mediation, ihren Ablauf und die Herangehensweisen. Sie befinden sich im 4. von 14 Buchabschnitten. Nicht ohne Grund wird die Mediation im Gesetz als ein Verfahren definiert. Das Verfahren ergibt den Rahmen, in dem die Mediation ablaufen kann.
Mediationshandbuch Ziel Rahmen Voraussetzungen Ablauf Grundsätze 3. Mediation 4. Prozess 5. Methodik
Die Mediation ist kein statisches Ereignis. Sie ist und erfordert einen Prozess
Mediation verstehen heisst, ein Verfahren zu verstehen bei dem alles um das Verstehen geht. Damit Sie den Verstehensprozess besser nachvollziehen können, setzt sich der vierte Abschnitt des Mediationshandbuchs näher mit dem Vorgang der Mediation und ihrer Prozesshaftigkeit auseinander. Schon diese Wortwahl deutet an, dass sich die Mediation auf einer Bandbreite zwischen Vorgang, Prozess und Verfahren bewegt.
Die Mediation ist ein Weg
Woher wissen Sie, dass Sie auf dem richtigen Weg sind?
Inhaltsverzeichnis
Der Begriff Verfahren wird mehrdeutig verwendet. Grundsätzlich steht er für einen geregelten, in Verfahrensschritte zerlegbaren, nachvollziehbaren und wiederholbaren Ablauf.1
Im juristischen Verständnis handelt es sich um eine Folge von Rechtshandlungen, die der Erledigung einer Rechtssache dienen oder um eine von Behörden bzw. Gerichten vorgenommene Untersuchung.2
Um die Rolle und Bedeutung des Verfahrensbegriffs für die Mediation herauszustellen, bedarf es einer Präszisionierung seiner Bedeutung.
Verfahren oder Prozess?
Wer die Mediation als ein Mediationsverfahren bezeichnet, ignoriert die Definition in § 1 Mediationsgesetz. Weil die Mediation dort bereits als ein Verfahren definiert ist, gibt es - zumindest auf den ersten Blick - keinen Grund für den Pleonasmus. Für einen Kenner hört er sich so an, als würden Sie ein Auto als KFZ-Auto bezeichnen. Auch die Anlehnung an den Begriff des Gerichtsverfahrens rechtfertigt nicht die sprachliche Verwendung. Der Begriff hat sich trotzdem auch in der Fachwelt etabliert. Er wird sogar in §2 Mediationsgesetz explizit verwendet. Ganz sicher wollte der Gesetzgeber damit herausstellen, dass die Mediation gemäß §1 Mediationsgesetz in der juristischen Verfahrenslandschaft mit einem Gerichtsverfahren gleichwertig ist. Auch mag die gewählte Terminologie, wo einmal von der Mediation und ein anderes Mal von dem Mediationsverfahren die Rede ist, auf die Mehrdeutigkeit des Begriffs Mediation hinweisen. Eindeutig ist jedoch, dass der Begriff Mediationsverfahren das Verfahren iSd §1 Mediationsgesetz meint.
Man könnte den Prozess als einen Oberbegriff verstehen. Aber trotzdem gibt es einen Unterschied. Während ein Verfahren die geordnete Abfolge von Schritten zur Lösung eines Problems beschreibt, bezeichnet der Prozess eine fortlaufende Abfolge von miteinander verbundenen Aktivitäten, die zusammenarbeiten, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Es handelt sich also auch bei einem Prozess um eine fortlaufende Abfolge von zielführenden Schritten. Im Gegensatz zum Verfahren betont der Prozess jedoch den dynamischen Aspekt der Aktivitäten und deren wechselseitige Beziehungen. Gerade im Hinblck auf die kognitive Mediationstheorie geht der Prozess näher auf die innere Logik ein, die den Aktivitäten zugrunde liegt. Man könnte den Unterschied so darstellen, dass das Verfahren eher die Schrittabfolge fokussiert, während der Prozess ihre Zusammenhänge herausstellt. Mit dem Prozess wird die Prozesshaftigkeit der Mediation herausgestellt. Er ist deshalb in der Lage, die methodisch folgerichtige Verwendung der Mediation in anderen Containern (Verfahren oder Vorgängen) zu beschreiben. In Anlehnung an die Definition im Mediationsgesetz wird hier der Begriff Verfahren zur Beschreibung der Abläufe der Mediation verwendet, während der Begriff Mediationsverfahren nur das Verfahren i.S.d. Mediationsgesetzes meint.
Über den Begriff: Mediationsverfahren Containertheorie
Der Kontext
Im Englischen bedeutet das Wort Mediation zunächst einfach nur Vermittlung. Erst aus dem Kontext des Gesagten erschließt es sich, ob damit die Mediation als ein spezifisches Konfliktbeilegungsverfahren angesprochen sein soll. Das Deutsche möchte begrifflich gerne eindeutig sein. Deshalb deutet der bereits erwähnte Pleonasmus darauf hin, dass die Mediation - entgegen der absoluten Definition im Gesetz - offenbar doch noch mehr ist als nur ein Verfahren im juristischen Verständnis.3 Die Schlussfolgerung liegt umso näher, wenn der in der Definition verwendete Begriff des Verfahrens psychologisch konnotiert wird. Dann steht die durch den Vorgang ausgelöste Entwicklung, also die Vorgehensweise, im Vordergrund. Am deutlichsten wird der Unterschied, wenn die Mediation mit dem Verb mediieren umschrieben wird. Das Mediieren beschreibt eine Tätigkeit und ist deshalb der Vorgehensweise am Nächsten.
Dass die Vorgehensweise der Mediation gegenüber anderen Herangehensweisen der Konfliktbeilegung zu unterscheiden ist, belegt z.B. das aktive Zuhören. Dabei handelt es sich um eine Technik. Wenn sie mit einer Verhandlung vebunden wird, erzielt sie bereits eine starke Wirkung. Sie mag sich dann wie eine Mediation anfühlen, ist aber keine. Das Gleiche gilt für die Verwendung anderer, sogenannter mediativer Techniken. Sie verbessern zweifellos die Verhandlungsqualität. Ihre Anwendung alleine bewirkt jedoch noch keine Mediation. Erst wenn sie sich zu einem Vorgang zusammenfügen lassen, der die Merkmale der Mediation aufweist, kann von einer Mediation gesprochen werden. Wann das der Fall ist und was dazu erforderlich ist, beantwortet der zur Identifikation einer Mediation vorgeschlagene Mediationscheck. Das Verfahren an und für sich ist jedenfalls kaum in der Lage, die Herangehensweise näher zu beschreiben. Es gibt lediglich einige Eckdaten vor.
Wann ist die Mediation eine Mediation?
Der Rahmen
Bitte beachten Sie, dass die Mediation noch vor dem Erlass des Mediationsgesetzes als eine Methode definiert wurde.4 Erst mit dem Mediationsgesetz wurde die Mediation als ein Verfahren festgeschrieben. Die Einordnung als Verfahren hat eine rechtliche Konsequenz. Nur wenn die Mediation als ein Mediationsverfahren, also als ein Verfahren im juristischen Verständnis ausgeführt wird, kommt das Mediationsgesetz zur Anwendung, im anderen Fall nicht.
Interessanterweise verwendet die EU Direktive 2008/52/EC vom 21.Mai 20085 in ihrer Definition der Mediation im Art 3 das englische Wort process. Das Wort process erlaubt in der Übersetzung eine Auswahl der Worte Prozess, Verlauf, Vorgang oder Verfahren. Die Originalübersetzung ins Deutsche hat den Begriff Verfahren gewählt.
Die Begriffe Prozess und Verfahren werden oft synonym verwendet. Beide beschreiben einen Vorgang. Bei dem Prozess steht das WAS (getan werden muss) im Vordergrund bei dem Verfahren das WIE (es getan werden muss). Im Volksmund wird der Begriff Prozess oft mit dem Gerichtsverfahren gleichgesetzt. In der Gerichtssprache ist beispielsweise von dem Zivilprozess die Rede. Sie begegnen aber auch dem Begriff Zivilprozessverfahren.6 Ohne dieser Unterscheidung allzuviel Bedeutung beizumessen, wird hier im Interesse einer begrifflichen Einheitlichkeit der Verfahrensbegriff verwendet, der aber auch die vielschichtigen Bedeutungen Prozess, Verlauf und Vorgang umfasst.
Mit der Festlegung, dass es sich bei der Mediation um ein Verfahren handeln soll, wird der Zugang zur Mediation nicht gerade erleichtet. Er erwartet, dass der Laie zu unterscheiden vermag, worüber sich sogar Fachleute nicht wirklich einig sind. Es geht um die Frage, was das Verfahren ausmacht und wie es sich genau gegenüber anderen Verfahren abgrenzen lässt.7
Immerhin muss der Konsument ein Verfahren auswählen, um seinen Konflikt effizient lösen zu können. Kennt er die Zusammenhänge? Aus seiner Sicht geht es in erster Linie um strategische Erwägungen. Damit rückt das WIE in den Vordergrund. Das Verfahren soll ja auch etwas bewirken, sodass es zum Bestandteil seiner Konfliktstrategie werden kann.
Bei der Frage nach dem WIE kommt der Begriff der Methode auf und damit die Frage, ob und wie sich die Mediation im Verständnis eines Verfahrens von der Mediation im Verständnis einer Methode abgrenzt. Der naheliegende Unterschied ergibt sich aus den Rahmenbedingungen und dem Fokus auf den Vorgang. Mithin gilt der Grundsatz:
Wenn im Folgenden der Begriff Verfahren verwendet wird, ist nicht zwingend das Verfahren im juristischen Verständnis gemeint, das den später als Container bezeichneten äußeren Rahmen für die anzuwendende Methodik vorgibt und zur Anwendung des Mediationsgesetzes führt.
Abgrenzung Verfahren / Methode
Der Inbegriff
Der Inbegriff des Verfahrens führt auf die Frage zurück, worum es ganu geht in der Mediation. Es gibt verschiedene Vorstellungen darüber.8 Den Ausgangspunkt bildet die Vorgabe, dass die Parteien selbst (eigenverantwortlich) die Beilegung des Konfliktes anstreben sollen. Die Lösung, wie der Konflikt beizulegen ist, soll offen bleiben.9
Wenn die Parteien selbst die Lösung finden sollen, muss der dazu führende Prozess in deren Köpfen stattfinden. Sie müssen in der Lage sein, sich und den Gegner zu verstehen, damit sie sich auf den Konflikt einlasysen und Angebote unterbreiten können, denen sie selbst und der Gegner zustimmen können. Solche Angebote sind möglich, wenn beide Parteien sich darin wiederfinden und den Vorteil für sich erkennen.
Die Mediation geht davon aus, dass der Mensch alle Probleme lösen kann, wenn er über die dazu nötigen Informationen verfügt. Es genügt oft auch nicht, die Informationen einfach zur Verfügung zu stellen. Vielmehr kommt es darauf an, dass die Partei die Information auch akzeptiert und in ihren Kopf lässt, sodass sie ihre Gedanken darauf aufbauen kann. Genau darum geht es in der Mediation. Sie soll eine Klärung herbeiführen, die mit einem Erkenntnisgewinn einhergeht und den Parteien hilft, sich und den Gegner zu verstehen, sodass sie dann in der Lage ist, die passende Lösung zu finden.10
Weil der kognitive Vorgang komplex ist und vielen inneren und äußeren Einflüssen unterliegt, formuliert die kognitve Mediationstheorie die Mediation als einen zum vollständigen Verstehen oder zur problemorientierten Erkenntnisgewinnung führenden Gedankengang. Der gedankliche Weg ist so konzipiert, dass alle Hindernisse, die dem Denken an eine konstruktive Lösung im Wege stehen umgangen oder aus dem Weg geräumt werden.
Nach diesem Konzept beschreibt die Mediation sowohl einen Erkenntnisprozess wie einen Verstehensprozess, bei dem es darauf ankommt, die Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die dem Verstehen im Wege stehen oder die Erkenntnisse blockieren.
Der Gedankengang der Mediation
Voraussetzungen
Das Mediationsverfahren (also die Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes) kann nicht willkürlich angeboten werden. Sie ist an Voraussetzungen geknüpft. Um die Voraussetzungen zu prüfen, sind folgende Fragen zu beantworten:
- Zulässigkeit: Besteht ein rechtliches Hindernis, das der Ausführung der Mediation im Wege steht?
- Geeignetheit: Ist die Mediation das zur Problemlösung geeignete Verfahren?
- Durchführbarkeit: Kann die Mediation in der vorgesehenen Form erfolgreich durchgeführt werden?
- Sinnhaftigkeit: Kann die Mediation, wenn sie erfolgreich durchgeführt wird, ihren Zweck erreichen?
Wenn die Mediation als formelle Mediation durchgeführt wird, die nicht dem Mediationsgesetz unterliegt, gelten die gleichen Anforderungen. Wenn die Mediation im erweiterten Mediationsradius lediglich als Methode in einem anderen Container durchgeführt wird, sind folgende Fragen zu beantworten:
- Kompatibilität: Sind die Methoden der Mediation mit dem Verfahren, in dem sie angewendet werden vereinbar?
- Integration: Wie lassen sich die Methoden und Techniken einbinden, ohne das Verfahren zu beeinträchtigen?
Nähere Ausführungen zu den Voraussetzungen einer Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes und der methodischen Verwendung in anderen Verfahren finden Sie beispielsweise in den Ausführungen zum Güterichterverfahren und in den folgenden Beiträgen:
Geeignetheit des Verfahrens der Mediation Integration von Methoden der Mediation
Identifikationsmerkmale
Um das Verfahren der Mediation beschreiben zu können, muss klar sein, was dort vor sich geht, was abläuft und was sich wie zu entwickeln hat, damit die Mediation erfolgreich verlaufen kann. Mit diesen Anforderungen wird ein Vorgang definiert. Die Mediation gestaltet sich also als ein Prozess, egal in welchem Container sie ausgeführt wird. Um den Vorgang zu beschreiben, lässt sich das Verfahren nach verfahrensbezogenen, personenbezogenen und ablaufbezogenen Eckdaten spezifizieren. Die Eckdaten ergeben die Handlungsanforderungen an den Mediator. Sie werden zur besseren Kontrolle in den Benchmarks abgebildet.
1. Verfahrensbezogene Leistungsmerkmale
Unabhängig von dem durch den Mediationsradius vorgegebenen Kontext wird die Mediation durch folgende, auf den Vorgang bezogene Merkmale gekennzeichnet.
- Der Verfahrensschwerpunkt
- Jedes Verfahren ist so gut wie sein Fokus. Die Mediation legt den Fokus auf den Prozess an und für sich wobei der Fokus des Prozesses auf den Nutzen gerichtet ist. Der Mediator denkt prozessorientiert. Er weiß, dass sich das Ergebnis der Mediation aus dem Prozess heraus entwickelt. Der Schwerpunkt der Mediation ist der zu erwartende Nutzen.
Schwerpunkt Nutzenorientierung
- Der Verfahrensgegenstand
- Wenn die Mediation eine Konfliktbeilegung oder gar Konfliktauflösung ist, dann sollte der Gegenstand mit dem Konflikt übereinstimmen. Der Gegenstand, über den in der Mediation verhandelt wird, ist das zu regelnde Problem oder der beizulegende Konflikt. Gegenstand der Mediation ist also eine Regelung, mit der sich der Streit oder der Konflikt erledigt. Das Gesetz erwähnt in §3 Mediationsgesetz die "Sache". In der konsequenten Versachlichungslogik wird die Sache durch den Streitgegenstand festgelegt. Dieser wiederum ergibt sich aus dem (Klage-)antrag. In der Mediation wird die zu regelnde Angelegenheit über die Themen definiert. Sie werden nicht wie im Gerichtsprozess vorgegeben sondern erst in der Phase zwei gesammelt und gemeinsam festgelegt. Bittet man die Parteien die Themen zu nennen über die (sonst noch) zu reden sei, wird schnell deutlich, dass da mehr ist als nur die behauptete, den Prozess auslösende Forderung. Die Festlegung des Gegenstandes ist ein wichtiger Schritt in der Mediation. Er bedarf besonderer Aufmerksamkeit.
Streit- und Konfliktgegenstand
- Die Verfahrensreichweite
- Die Reichweite eines Verfahrens zur Konfliktbeilegung oder zur Konfliktauflösung betrifft die Frage, wie nahe der Mediator und die Parteien dem Epizentrum des Konfliktes kommen (sollen und dürfen). Die Reichweite des Verfahrens ergibt sich aus der Konfliktkongruenz. Die maximale Reichweite entspricht der vollständigen Konfliktauflösung. Die Reichweite entscheidet darüber, ob und inwieweit das Verfahren zur Konfliktlösung beigetragen hat. Sie errechnet sich aus den Faktoren: Fokus, Thema und Tiefgang des Verfahrens.
Reichweite Konfliktkongruenz Abgrenzungen
- Die Verfahrenskompetenz
- Die Mediation wird als ein Superverfahren angesehen,11 deren Genialität sich aus einer ihr eigenen Verfahrenskompetenz ableitet. Die Verfahrenskompetenz ist ein Teil der Mediationskompetenz. Auch wenn es schwer fällt, den Begriff der Kompetenz auf ein Konstrukt zu beziehen, das selbst nicht handeln und denken kann, verfügt die Mediation doch über eine Fähigkeit, die aus sich heraus eine Wirkung entfaltet. Ihre Fähigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass sie einen gedanklichen Weg zur Verfügung stellt, der selbstregulierend organisiert ist und alle Hindernisse umgeht oder aus dem Weg räumt, die einer Lösungsfindung im Wege stehen. Würde die Mediation selbst handeln können, bräuchte sie keinen Mediator. Die wichtigste Aufgabe des Mediators besteht deshalb darin, die Wirkungen des Verfahrens der Mediation zur Geltung zu bringen.
2. Personenbezogene Merkmale
Die Mediation ist ein Verfahren auf gleicher Augenhöhe. Die Konfliktlösung wird (zunächst) individuell für jeden Beteiligten ermittelt. Mithin hängt die vollständige Konfliktlösung ganz wesentlich davon ab, dass alle Konfliktbetroffenen einbezogen werden. Die Frage ist nicht immer leicht zu beantworten. Wer ist eigentlich die Partei in einer Mediation? Schon der Gesetzgeber hat in der Begründung zum Mediationsgesetz ausgeführt, dass die Bezeichnung Parteien untechnisch zu verstehen sei und dass eigentlich Beteiligte gemeint seien. Beteiligte sind die von Amts wegen zu berücksichtigenden Personen. In der Mediation ist auch dieser Begriff ungenau. Zutreffend ist jedoch, dass alle am Konflikt beteiligten Personen beteiligt sein sollten. Wer das ist, ergibt die Konfliktanalyse. Die verhandelnden Parteien werden als Medianden bezeichnet. Näheres über die Rolle der Beteiligten und die Voraussetzung für die Teilnahme an der Mediation entnehmen Sie bitte den Ausführungen über die Parteien und die Voraussetzungen.
3. Ablaufbezogene Merkmale
Neben den verfahrensbezogenen Merkmalen kennzeichnet die mediative Vorgehensweise Handlungs- und Erkenntnisschritte, die sich generell wie folgt zusammenfassen lassen.
- Der Start der Mediation
- Schon längst ist die Frage nach dem Beginn der Mediation aufgekommen. Beginnt sie mit dem ersten Kontakt, der meist ein Einzelgespräch mit einem der Auftraggeber ist, oder sogar schon vorher mit der Akquise, beginnt sie erst nachdem der Mediationsvertrag geschlossen wurde oder sogar erst nach dem Abschluss der Mediationsdurchführungsvereinbarung? Der Versuch, diese Frage zu beantworten verdeutlicht die Relevanz der Frage, was das Verfahren der Mediation überhaupt ist. Wenn es ein juristisch konnotierter Begriff ist, beginnt es mit dem dazu führenden Rechtsakt. Wenn es eher im Sinne eines Vorganges verstanden. wird, beginnt es durchaus mit dem ersten, den Vorgang auslösenden Akt, nämlich der Akquise.
Spätestens mit der ersten Kontaktaufnahme zu einer der Parteien kommt es zu mediationsrelevanten Handlungen und Überlegungen. Oft wird die Frage gestellt, wie es gelingt, die Zustimmung des Gegners für das Verfahren einzuholen und ihn zur Mediation einzuladen. Kann man sich einfach hinsetzen und ein Gespräch führen oder bedarf es der Vorbereitung und Planung? Im Verständnis der Mediation zählen diese Vorbereitungen durchaus zur Mediation. Sie werden als Phase null bezeichnet.
- Der Verlauf der Mediation
- Die Phasen sind der Wegweiser durch die Mediation. Sie sind ein Teil der Struktur und sagen dem Mediator und den Parteien genau, was zu tun ist. Gängig ist ein 5-phasiges Modell. Es gibt aber Phasenmodelle mit einer anderen Zählung, wo bis zu 13 Phasen genannt werden.
- Phase 1: Rahmen herstellen
- Phase 2: Streit ermitteln
- Phase 3: Nutzenserwartung ermitteln, verstehen vermitteln
- Phase 4: Lösungen suchen und bewerten
- Phase 5: Manifestation durch Einigung
Das nebenstehende Schema veranschaulicht die Ziele, Aufgaben und Elemente der Phasen und belegt das sich daraus ergebende Spannungsverhältnis. Jede Phase hat einen eigenen Charakter. Im Zusammenspiel erzeugen sie eine Spannung, aus der sich der Erkenntnisflow ergibt, mit dem sich die Lösung herstellt.
- Die Herangehensweise der Mediation
- Wenn die Parteien mit dem Mediator reden, obwohl er weder Entscheider noch Meinungsbildner ist, macht nur dann einen Sinn, wenn es darum geht, verstehen zu vermitteln. Die Arbeitsschritte beziehen sich also im Kern auf:
- Verstehen: Der Mediator versucht zu verstehen, was die Partei meint.
- Vermitteln: Der Mediator vermittelt der Gegenseite, was er verstanden hat.
- Verhandeln: Die Verstehensvermittlung ermöglicht das Verhandeln über die Lösung.
Die Arbeitsschritte werden entsprechend der nebenstehenden Grafik den Phasen zugeordnet. Die Phasen sind Etappen des durch das Verfahren beschriebenen Weges, denen Methoden zugeordnet werden können. Diese Zuordnung kommt der Definition entgegen, wo Methoden als die kleinsten Einheiten eines Verfahrens beschrieben werden.12
- Das Ziel der Mediation
- Jeder Schritt verfolgt ein eigenes Ziel. Die Etappenziele ergeben - wenn man so will - den Arbeitsauftrag an den Mediator. In der Summe (Sequenz) führen sie das Ziel der Mediation herbei. Oft wird das Ziel der Mediation mit dem Herbeiführen einer Vereinbarung verwechselt. Tatsächlich gibt es auch erfolgreiche Mediationen, die nicht in einer Vereinbarung enden, wohl aber im Einigsein, in der Beziehungsheilung oder der realen Konfliktüberwindung.
Es ist wichtig, den Fokus auf das Finden der Lösung zu setzen. Nur so lässt es sich verhindern, dass es zu "Einigungen um jeden Preis" kommt13 . Die Mediation endet nicht im Kompromiss, sondern in einem Konsens. Ihr Auftrag ist es, eine Lösung 'zu finden'. Die Einigung ist deshalb bereits die Umsetzung des Ziels (der gefundenen Lösung). Eine Einigung, die nicht auf einer Lösungsfindung beruht, ist keine Einigung im Sinne einer Mediation! So betrachtet ist die (Abschluss-)Vereinbarung lediglich die Manifestation der gefundenen Lösung.
Ziel und Verfahrenszweck der Mediation
- Der Abschluss der Mediation
- Wegen des Grundsatzes der Freiwilligkeit können die Parteien jederzeit die Beendigung der Mediation herbeiführen. Wenn die Mediation wie geplant verläuft, erreicht sie ihr Ziel. Die Parteien haben eine Lösung gefunden, die beide Seiten zufrieden stellt und die sie in einer Abschlussvereinbarung manifestieren. Ob es eine gute Lösung ist oder nicht entscheiden ausschließlich die Parteien. Wenn die Mediation ordnungsgemäß durchgeführt wurde haben Sie die Kriterien für die Lösung in Phase drei erarbeitet. Der Mediator wird Ihnen helfen sich zu vergewissern, dass die Abschlussvereinbarung diese Kriterien erfüllt.
Beendigung der Mediation Die gefundene Lösung
Dieses Youtube-Video zeigt einen Ausschnitt aus einer Mediationsausbildung, in der der Referent, Arthur Trossen, die Phasen als ein wesentliches Element der Mediation darstellt.
Trossen vertritt die Auffassung, dass allein die korrekte Prozessdurchführung in der Lage ist, die Gedanken der Parteien in eine konstruktive Richtung zu lenken, wo sich emergente Lösungen finden lassen. Die Phasen sind Teil der Mediationslogik. Sie beschreiben den folgerichtigen Ablauf des Gedankenganges in der Mediation.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Video um ein bei Youtube (Google) hinterlegtes Video handelt. Es wurde im erweiterten Datenschutzmodus eingebettet. Was das bedeutet, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung.
Eintrag im Videoverzeichnis erfasst unter Der Prozess der Mediation
Bedeutung für die Mediation
Um die Mediation zu verstehen, muss ihre Logik verstanden sein. Sie ergibt sich aus der Kognitionstheorie und erschließt sich aus der Themenlogik, der Phasenlogik, der Konfliktdynamik und der Erkenntnislogik, die in der Mediation zusammengeführt werden.
Mediation als Kognitionsprozess
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Aliase: Mediieren, Verstehensprozess, Verfahren oder Methode, Verfahren und Methode, Etappenziele, Verfahren-Mediation
Siehe auch: Phase 5, Abschlussvereinbarung, Ablauf. Dort finden Sie auch einen Videovortrag über die Phasen.
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