- ID
- Leitsatz 4352
- Bezeichnung
- Leitsatz
- Bescheinigt werden kann lediglich die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung zum Mediator, nach den Qualitätsmerkmalen eines Trägers oder zum zertifizierten Mediator! Wer einen Ausbildungszusatz in die Berufsbezeichnung mit aufnimmt (z.B. "Mediator (XY)"), riskiert, dass damit die Standards des zur Zertifizierung berechtigenden Verbandes Vertragsbestandteil seiner Mediationen werden.
- Fundstelle
- Ausbildungszertifikate
- Schule
- Mediation allgemein
integrierte Mediation - Kategorie
- Schlagworte