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Leitsatz |
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Leitsatz 16851
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Mediator erkennen
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Sie erkennen einen Mediator an der Art des Denkens. Nicht daran, dass er Ihnen Recht gibt, sondern daran, dass er Ihnen die Erkenntnis vermittelt, zu erkennen, was das Richtige ist.
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Mediation
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Leitsatz 16850
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Mediator, Person des Vertrauens
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Mediatoren sind Personen, denen Sie und der Gegner vertrauen müssen. Deshalb bestimmt §2 Abs. 1 Mediationsgesetz, dass die Parteien den Mediator wählen. Sie sollten dieses Recht das mit Bedacht ausüben und (je nach Fall) vor der Wahl einen persönlichen Kontakt in einem Vorgespräch wahrnehmen.
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Praxisanwendungen
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Leitsatz 4865
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Planung und Gesprächsstrategie
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So wenig Mensch und so wenig Problem wie möglich!
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Systematik
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Leitsatz 16747
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Vorbereitung der Mediation
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Jede Mediation bedarf einer Vorbereitung, die allerdings im Umfang und in der Art und Weise ganz unterschiedlich ausfallen kann.
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Methodik
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Leitsatz 16744
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Terminvorbereitung
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Ein Mediationstermin muss so gut vorbereitet sein, dass sich die Parteien auf den gedanklichen Weg der Mediation einlassen können und dass der Termin ungestört durchgeführt werden kann ohne dass es zu Unterbrechungen kommt, die bei sorgsamer Vorbereitung zu verhindern waren.
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Methodik
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Leitsatz 16714
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Hinderisse aus dem Weg räumen
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Wenn die Mediation (nach der Mediationstheorie) dazu beitragen soll, dass die Parteien selbst die Lösung finden, mit der sie den Konflikt beilegen können, kommt die Frage auf, warum die Parteien das nicht können. Mit dieser Überlegung kommt die Frage auf, welche Hindernisse ihnen im Wege stehen und ob und wie die Hindernisse ais dem Weg geräumt werden können, damit die Parteien selbst die Lösung finden.
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Mediation
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Leitsatz 16702
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Umgang mit Streit
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Es ist nicht die Aufgabe der Mediation, einen Streit zu unterdrücken oder einen Streit zu verbessern, indem noch besser gestritten wird. Ihre Aufgabe ist es, den Streit überflüssig zu machen und in eine Auseinandersetzung ohne Streit zu überführen. Wie sehr ihr das gelingt zeigt sich daran, dass es den Parteien in einer Mediation nicht gelingt, zu streiten.
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Konflikte
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Leitsatz 16698
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Einführung und Begründung der Grundsätze
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Einige Grundsätze sind zwar ein logischer Bestandteil des Verfahrens. Wenn sie jedoch Handlungs- oder Unterlassungsverpflichtungen begründen sollen, müssen sie vertraglich (am besten in der Mediationsdurchführungsvereinbarung) festgelegt werden. Ihre explizite Vereinbarung hilft auch bei der Festlegung, welche Grundsätze anzuwenden sind und welche nicht.
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Recht
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Leitsatz 16682
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Verteilungsmasse
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Je größer der Verteilungsspielraum (und die Verteilungsmasse) ist, umso weniger rentiert sich ein Streit.
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Konflikte
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Leitsatz 16674
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Zufriedenheit und Nutzen
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Die Zufriedenheit ist das Ziel der Mediation. Der Nutzen ist ihr Fokus.
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Mediation
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Leitsatz 14738
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Nutzenorientierung
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Die Mediation stellt stets den Nutzen in den Vordergrund. Sie ist nutzenorientiert. Sie fragt nicht nach dem Warum, sondern nach dem Wozu und danach, was man sich von einem Plan einer Lösung oder einem Interesse verspricht. Die Mediation schaut nicht auf das Ziel, sondern auf seine Wirkung, dem Zweck.
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Mediation
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Leitsatz 16624
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Beratungshinweis
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Der Beratungshinweis ist stets zu geben, sobald ein Beratungsbedarf auftaucht, den der Mediator selbst nicht decken kann.
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Recht
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Leitsatz 16616
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Verfahrenswahl
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Die Verfahrenswahl ist nicht in Stein gemeißelt. Sie kann jederzeit geändert und den Bedürfnissen der Parteien angepasst werden. Verfahren können auch ausgesetzt oder zum Ruhen gebracht werden, wenn der Konfliktverlauf dies erfordert.
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Systematik
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Leitsatz 16588
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Informationsqualifikation
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Wer die Information nicht kennt, kann nicht mit ihr umgehen. Der Mediator identifiziert deshalb jede Information, bevor er sie weiterverarbeitet.
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Methodik
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information
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Leitsatz 16571
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Gedanken sind frei
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In der Mediation kommt es darauf an, Informationsfilter wie jede andere Einschränkung oder Manipulation von Informationen zu erkennen und aufzuheben, damit die Gedanken befreit werden.
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Mediation
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Leitsatz 16550
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Allparteilichkeit und Neutralität
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Die Unterstützung einer Partei darf nur so weit gehen, dass sie nicht zu einer Übervorteilung führt. Die Allparteilichkeit soll lediglich sicherstellen, dass die Parteien auf gleicher Augenhöhe verhandeln.
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Prozess
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Leitsatz 16537
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Verhandeln auf gleicher Augenhöhe
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Der Mediator muss sicherstellen, dass die Partei mit der Gegenseite auf gleicher Augenhöhe verhandeln kann.
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Leitsatz 16536
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Eigenverantwortlichkeit
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In der Mediation wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Partei für sich selbst spricht. Sie braucht nur dann einen Beistand, wenn sie dazu nicht in der Lage ist.
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Prozess
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Leitsatz 16529
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Erkenntnis des Mediators
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Der Mediator fragt stets: Wozu muss ich das wissen und wie fügt sich das Wissen in die Mediation ein?
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Methodik
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Leitsatz 16526
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Kernnwissen der Mediation
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Die Mediation lebt von dem Wissen, was die Parteien dazu befähigt, trotz des Konfliktes und widriger Umstände selbst eine konstruktive Lösung zu finden.
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Mediation
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Leitsatz 16520
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Der Mediator fragt nicht, was er als nächstes tut. Er fragt was gerade passiert, welche Erkenntnis erforderlich ist, um die Mediation fortzusetzen, warum sich der Partei die gebotene Erkenntnis nicht erschließt und was er dazu beitragen kann, der die Partei den Gedanken an sich heranlässt mit der Option ihn wieder zu verwerfen.
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Prozess
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denken
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Leitsatz 16519
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Strategie der Mediation
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Die Strategie der Mediation besteht darin, alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die die Parteien davon abhalten (können), die Lösung des Problems oder des Konfliktes selbst herbeizuführen.
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Mediation
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Leitsatz 16518
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Werkzeuge und ihre Wirkung
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Die Werkzeuge entfalten ihre mediative Wirkung nur in ihrem vorgegebenen Zusammenspiel.
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Mediation
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Leitsatz 16505
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Streitbeilegungsverfahren
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Das Streitbeilegungsverfahren ist ein Konfliktbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle
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Systematik
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Leitsatz 16506
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Verbraucherschlichtungsstelle
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Die Verbraucherschlichtungsstelle führt ein Streitbeilegungsverfahren, das eine angepasste Moderation, eine Mediation eine Schlichtung oder ein Schiedsgerichtsverfahren darstellen kann, wofür der Streitmittler verantwortlich ist.
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Systematik
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Leitsatz 16491
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Berufstätigkeit des Mediators
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Beachten Sie bitte, dass die methodische Anwendung der Mediation im erweiterten Mediationsradius und außerhalb des Verfahrens nach §1 Mediationsgesetz keine berufliche Zuordnung erfordert.
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Berufstätigkeit
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Leitsatz 16434
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Formalisierung der Mediation
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Je höher der Konflikt eskaliert ist, desto deutliche muss sich die Mediation von dem Konfrontationsgeschehen herum abgrenzen. Nur so lässt sich die Konfrontation heraushalten.
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Prozess
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Leitsatz 16391
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Der gedankliche Flow
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Wenn sich Gedanken nicht im Rhythmus der Mediation entwickeln lassen, ist die Durchführung einer Mediation nicht möglich
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Mediation
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Leitsatz 16372
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Empathie und Emotionen
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Wenn die Emotionen (Gefühle) des Gegenübers nicht wahrgenommen und verstanden oder gar geleugnet werden, fühlt sich der ganze Mensch nicht akzeptiert. Deshalb werden Emotionen als nicht verhandelbare Tatsachen beschrieben.
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Methodik
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Leitsatz 16339
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Dimensionieren und Umgang mit Komplexität
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Bei jeder Information ist darauf zu achten, um welche Art Information es sich handelt. Fakten werden anders behandelt als Meinungen, Argumente anders als Themen und Positionen, Lösungen anders als Motive usw. Sobald die Information qualifiziert wurde, kann sie eingeordnet werden und es ist klar, wie mit ihr umzugehen ist.
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Methodik
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Leitsatz 16332
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Grenzen überwinden
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Es ist das Denken, das Grenzen überwindet (und überwinden muss). Die Mediation beschreibt lediglich den gedanklichen Weg und die Bedingungen, dass und wie sich die Grenzen überwinden lassen.
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Mediation
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gedankenfreiheit
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Leitsatz 16331
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Der erweiterte Lösungsansatz der intergrierten Mediation
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Der erweiterte Lösungsansatz der intergrierten Mediation wirkt sich auch auf die Verwendung der Mediation aus. Im Mittelpunkt steht ihre Kompetenz, die sich methodisch auch in anderen Verfahren abbilden lässt.
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Mediation
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radius
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Leitsatz 16304
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Gerechtigkeit und Vergeltung
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Die Vergeltung als Reaktion auf eine als ungerecht empfundene Handlung erlangt eine Priorität vor dem Eigeninteresse.
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Konflikte
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Leitsatz 16302
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Gerechtigkeit
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Gerechtigkeit wird mit dem Rechtsgefühl emotional wahrgenommen. Die mit der Gerechtigkeit verknüpften Wertvorstellungen sind deshalb relativ und kulturabhängig zu beurteilen.
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Konflikte
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Leitsatz 16301
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Verletzung und Heilung
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Eine Verletzung kann nicht durch eine weitere Verletzung geheilt werden.
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Konflikte
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Leitsatz 16300
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fit the form to the fuss
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Fit the form to the fuss lautet ein eindringlicher Appell in ADR-Verfahren. Er besagt, dass sich die Form den Umständen anpassen soll. Ihr Orientierungspunkt sind die 3 Ps: people, problem and the process, Also Parteien, Problem und Prozess. Alles muss miteinander einhergehen. und aufeinander abgestimmt sein.
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Mediation
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form
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Leitsatz 3901
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Eigenverantwortung
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Je mehr Verantwortung eine andere Person (beispielsweise der Richter, Schlichter oder Mediator) übernimmt, umso mehr Gelegenheiten bieten sich anderen, ihre Eigenverantwortung in den Hintergrund zu stellen.
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Mediation
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Leitsatz 3900
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Verantwortlichkeit
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Jeder kann nur Verantwortung für das übernehmen, was er auch kontrollieren kann.
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Mediation
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Leitsatz 3899
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Verfahren als Rahmen
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Das Verfahren (also der Container) ergibt den feststehenden rechtlichen Rahmen des Verfahrens. Die Methode ist sein Inhalt.
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Prozess
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Leitsatz 3894
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Verstehensvermittlung
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Die Mediation ist eine Verstehensvermittlung, während die Schlichtung eine Lösungsvermittlung ist.
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Systematik
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Leitsatz 3893
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Der leichte Weg
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Der Weg in die Kooperation muss erleichtert, der Weg in die Konfrontation muss erschwert werden
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Systematik
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Leitsatz 3892
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Kooperation und Konfrontation
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Eine Kooperation ist in einer Konfrontation nicht möglich. Kooperation und Konfrontation schließen einander aus!
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Systematik
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Leitsatz 3891
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Streitanlass
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Die Mediation gibt keinen Anlass zum Streit (zur Konfrontation)
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Systematik
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Leitsatz 3890
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Strategie des Weges
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Die Verfahren beschreiben die strategischen Möglichkeiten als Wegstrecken der Konfliktbeilegung
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Systematik
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Leitsatz 3887
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Das Ziel der Mediation
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Das Ziel der Mediation ist, eine Lösung zu FINDEN. Mithin steht die SUCHE im Vordergrund, bei der die Parteien die zum Finden führenden Themen und die an der Bedeutung der unterschiedlichen Sichten und der Nützlichkeit zu orientierenden Lösungskriterien selbst erarbeiten.
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Mediation
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Leitsatz 3883
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Das Wesen der Mediation
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Wenn das Gesetz die Mediation regeln will, muss es sich selbst an ihren Merkmalen messen lassen. Anderenfalls regelt das Gesetz etwas anderes als die Mediation und macht aus der Mediation ein anderes Verfahren.
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Prozess
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Leitsatz 3881
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Abgrenzungskriterien
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Die Notwendigkeit, informelle Verfahren wie die Schlichtung und die Mediation gegeneinander abzugrenzen, braucht Kriterien, die den informellen Charakter der Verfahren nicht infrage stellen.
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Prozess
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Leitsatz 3864
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Schwierige Situationen
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Schwierige Situationen helfen, den Konflikt sichtbar werden zu lassen. So gesehen sind sie eine Chance und kein Hindernis.
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Leitsatz 3848
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Beispiele
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Beispiele sind kein Beleg!
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Methodik
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Leitsatz 3821
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Einzelgespräch
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Ein Einzelgespräch ist ein vertrauliches Gespräch, sodass die Informationen daraus nur mit Genehmigung weitergegeben werden dürfen. Grundsätzlich sind Einzelgespräche immer allen Parteien anzubieten. Es ist Transparenz herzustellen über geplante oder stattgefundene Einzelgespräche, sodass die Gegenpartei sich damit einverstanden erklären kann.
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Methodik
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