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Anwendungsfelder und Fachmediationen

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Mediationssystematik Fachmediationen Wirtschaft Familie Nachbarschaft Umwelt

Worum es geht: Die Vielfalt der Mediation zeigt sich auch an den Anwendungsfeldern, in denen sie vorkommt. Oft werden sie mit den Fachmediationen gleichgesetzt. Nicht immer ist die Unterscheidung zwischen den Fachmediationen jedoch hilfreich. Sie ist weder eindeutíg, noch spiegelt sie die Kompetenz und den Leistungsumfang wider, den der Mediator oder die Mediatorin beherrschen. Wohin legen Sie einen Gegenstand, der in alle Fächer passt? Bei Konflikten ist damit zu rechnen, dass sie sich weder von einem Fach beeindrucken noch begrenzen lassen. Es ist deshalb nicht nur näher an der Mediation sondern entspricht auch eher der Mediationssystematik, wenn statt von Fächern, von Anwendungsfeldern die Rede ist. Der Beitrag hat folgende Kapitel:

Einführung und Inhalt: Auch die Fachlichkeit muss sich mit der Komplexität auseinandersetzen.
Eine Möglichkeit, sie in den Griff zu bekommen, ist das Schaffen einer Ordnung. Die Wissenschaft liefert eine Vorgabe, indem sie sich in Fächer (Disziplinen) einteilen lässt. Die Mediation lässt sich nicht eindeutig zuordnen. Sie fällt in den Wissensbereich verschiedener Disziplinen. Im Vordergrund stehen die Zuständigkeitsbereiche der Psychologie, der Rechtswissenschaft, der Soziologie und der Philosophie. Sicherlich lassen sich noch mehr Disziplinen aufzählen. Zu denken ist an die Kybernetik, die Medizin und die Biologie. Weil die Zuordnung zu einer einzelnen Disziplin eine Reduktion bedeutet, kommt es in der Mediation auf das Zusammenspiel der Disziplinen an, weshalb die Interdisziplinarität der Mediation besonders herauszustellen ist.

 Merke:
Leitsatz 4097 - Die Interdisziplinarität ist ein Wesensmerkmal der Mediation, weil es schwer fallen würde, die Mediation nur aus einer Disziplin heraus zu beschreiben

Die Interdisziplinarität wirkt sich auch auf die Fachlichkeit bei der Anwendung der Mediation aus.
Auch hier fällt eine Abgrenzung schwer.

Zur Problematik der Fachlichkeit

Analog zu der Vorstellung, dass ein Facharzt von der Fachrichtung, für die er niedergelassen ist, mehr weiß als der Allgemeinmediziner und analog zu der Vorstellung, dass sich ein Fachanwalt für Familienrecht besser in der Scheidungsmaterie bewegen kann, als der nicht spezialisierte Anwalt, bildet sich die Meinung heraus, dass auch Fachausrichtungen in der Mediation erforderlich seien, um die Mediation auf bestmögliche Weise in den Branchen durchzuführen.

Die Einrichtung von Fachabteilungen ist nicht nur fachlich, sondern auch ökonomisch motiviert. Fachausrichtungen suggerieren eine Kompetenzerweiterung. Sie eignen sich deshalb dazu, die Nachfrage zu stimulieren. Ein Laie wird einem sogenannten Baumeditor in einer Bausache mehr Vertrauen entgegenbringen als einem allgemeinen Mediator. Er wird einem Fachanwalt für Baurecht den Vorzug geben, wenn es keinen Baumediator gibt. Der Spezialist erscheint lösungsnäher. Auch mag davon ausgegangen werden, dass er in seinem Spezialgebiet erfahrener ist. Die Einschätzung ist aus folgenden Gründen nicht unbedenklich:

  1. Die Mediation ist prozess- nicht lösungsorientiert. Eine Unterscheidung etwa zwischen der Familien- und der Wirtschaftsmediation wäre fachlich nur dann geboten, wenn die Prozesse vom Fachgebiet abhängig anders (als interdisziplinär, also disziplinübergreifend) ablaufen. Das ist allerdings nicht der Fall. Die Mediation verläuft in allen Disziplinen nach dem bekannten Schema und in den vorgestellten Mediationsmodellen. Allerdings ändern sich die Themen, die Fragestellungen und die Kommunikation in Abhängigkeit davon, in welchem Feld die Mediation aufkommt.
  2. Es gibt Mediatoren, die behaupten, dass die fachliche Sicht eher zur Fachidiotie (also zu einer eingeschränkten Sicht) führt und die Wahrnehmung einschränkt, anstatt sie zu erweitern. Die Fachlichkeit wäre damit kontraproduktiv zur Mediation. Tatsächlich besteht die Gefahr, dass ein Fachmann nicht mehr die so wirksamen, naiven Fragen stellt, die der Mediation so oft weiterhelfen.
  3. Die Mediation behandelt schwerpunktmäßig Konflikte, nicht Themen. Konflikte orientieren sich nicht an Fachrichtungen. Sie orientieren sich an den Menschen, die von dem Konflikt betroffen sind. Bitte beachten Sie:
 Merke:
Leitsatz 11339 - Der Mediator bearbeitet nicht den Fall. Er arbeitet mit den Menschen, die den Fall zu bearbeiten haben!

Verzeichnis-Mediation

Wie bereits bei den Grundlagen des Wissens der Mediation erläutert, benötigt der Mediator ein sehr breites, umfassendes Wissen, um die Mediation in ihrer Tiefe zu durchdringen und in ihrer Vielfalt zu verwenden. Er muss nicht nur von der Mediation, sondern auch von der Materie des Anwendungsfeldes so viel wissen, dass er die Zusammenhänge der Mediation und des Falles verstehen und miteinander in Verbindung bringen kann. Diese Anforderung schließt eine Spezialisierung nicht aus, wohl aber eine fachliche Begrenzung.

Die Ausrichtung der Fachlichkeit

Als Argument für die Spezialisierung wird von Auszubildenden und Mediatoren oft angeführt:

Ich beschäftige mich lieber mit der Wirtschaftsmediation, weil ich mit den Emotionen nicht umgehen kann!


Die Aussage ist verdächtig, wenn die Wirtschaftsmediation im hier vorgestellten Umfang und Verständnis angesehen wird.1 Auch die Wirtschaft kommt nicht ohne Emotionen aus. Das beweist schon der Aktienmarkt. Aber auch ein innerbetrieblicher Konflikt oder einen Konflikt zwischen Gesellschaftern zeichnet sich oft durch eine besonders stark ausgeprägte Emotionalität aus. Der Umgang mit der Emotionalität ist allerdings anders als etwa in Familiensachen. Es fragt sich deshalb, ob die Wirtschaftsmediation bei dieser Einschätzung nicht allzusehr reduziert wird.

Der Eindruck einer Spezialisierung mag generell eine fachliche Kompetenzerweiterung suggerieren. In der Mediation bedeutet ein Fachwissen aber nicht zwingend eine Erweiterung der mediativen Kompetenz. Die zur Andersartigkeit der Mediation passende Kompetenz könnte in der Fachlichkeit sogar verloren gehen. Die Überlegungen führen leider auch beim Konsumenten zu der Notwendigkeit, genau hinzuschauen und zu überlegen, was sich im Einzelfall hinter der Fachbezeichnung verbirgt.

Die Fachbezeichnung

Leider teilt die Bezeichnung sogenannter Fachmediationen und damit auch der Fachmediatoren das Schicksal der Konfliktbenennung. Wie dort lassen sich Fachbezeichnungen einfach herbeiführen, indem zwei Substantive zusammengesetzt werden.

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Abgesehen von den kreativen Wortkonstrukten orientiert sich die Fachlichkeit in der Mediation gerne an den juristischen Fächern. So wie es ein Familienrecht gibt, gibt es eine Familienmediation. So wie es ein Erbrecht gibt, gibt es eine Erbschaftsmediation so wie es ein Wirtschaftsrecht gibt, gibt es eine Wirtschaftsmediation usw. Die Interdisziplinarität der Mediation und ihre besondere Fähigkeit zur Bewältigung der Komplexität, die weit über das juristische Denken hinausgeht, wirft die Frage auf, ob und wann eine (am Recht orientierte) fachliche Ausrichtung wirklich sinnvoll und erforderlich ist. Der Konflikt jedenfalls lässt sich von Fachfragen kaum beeindrucken.

 Merke:
Leitsatz 4098 - Konflikte sind nicht auf eine reine Fachbehandlung zu reduzieren. Bei Fachmediationen ist deshalb stets zu prüfen, ob sie eine Erweiterung zur Mediation oder eine Einschränkung darstellen

Fachfragen spielen im Argumentations- und Lösungsbereich eine Rolle. Wenn sie in der Mediation dazu führen, dass die Konfliktbewältigung auf diese Bereiche reduziert wird, ist Vorsicht geboten. Die Mediation ist ein verstehensbasiertes Verfahren, das eine sachliche Auseinandersetzung ermöglicht, aber dabei durchaus Emotionen und Beziehungen und nichtsachliche Aspekte einbezieht.

Dass Konflikte gerade nicht auf eine reine Fach- und Sachbehandlung reduziert werden, ist ein besonderes Eigenschaftsmerkmal, das die Mediation von anderen Verfahren unterscheidet. Wenn eine Konfliktbewältigung angestrebt wird, sollte der Konflikt im Vordergrund stehen, nicht die Fachfrage. Für die Fachlichkeit in der Mediation kommt es also darauf an, ob das Konfliktgeschehen in einem speziellen Anwendungsbereich typische Merkmale aufweist und die Fachlichkeit zum Verständnis des Konfliktverhaltens und der Lösungsoptionen beiträgt.

Die Fachkompetenz

Die fachübergreifende Kompetenz ist ein wichtiges Kompetenzmerkmal des Mediators.

Beispiel 11622 - Die Eltern vermieten ein Autohaus an den Sohn. Es kommt zum Streit mit dessen Ehefrau, der zum Entzug des Umgangs mit dem Enkel führt. Die Eltern verweigern die Verlängerung des Mietvertrages, weil sie keinen Kontakt mit dem Enkel haben. Bei dem Fall, der im Detail in der Fallsammlung geschildert wird, lässt sich die Bearbeitung nicht auf eine Wirtschaftsaneglegenheit reduzieren. Zwar gibt es einen Streit, der in diesen Bereich fällt. Der Konflikt hat jedoch einen familiären Ursprung. Welcher Mediator ist jetzt zuständig?


Der Beispielsfall zeigt, dass es nicht das Fach, sondern der Konflikt, genauer die Konfliktdimension ist, die bestimmt, welcher Mediator zuständig sein sollte. Ein Wirtschaftsmediator, der keine Familienkonflikte bearbeiten kann, ist ebenso überfordert, wie ein Mediator, der keine Wirtschafskonflikte bearbeiten kann. Es gilt der Grundsatz:

 Merke:
Leitsatz 4099 - Der Konflikt ignoriert fachliche Grenzen!

Um zu erkennen, ob die Fachbezeichnung auch die am Konflikt orientierte, fachübergreifende Kompetenz des Mediators erfasst, müsste sich der Konsument mit der Ausbildung des Mediators auseinandersetzen. Die Ausbildungsverordnung geht auf die Fachlichkeit nicht ein. Auch geben die verwendeten Fachbezeichnungen nicht immer einen Hinweis auf die gebotene fachübergreifende Konfliktkompetenz. Die Auflistung der Fachmediatoren und der einzelnen Fachausrichtungen soll dazu beitragen, die Kompetenzanforderungen auszuloten.

Gegenstand, Herangehensweise und Kompetenz der Fachmediatoren

Das Fachwissen

Es gibt durchaus Meinungen, die den Standpunkt vertreten, ein Mediator solle am besten gar keine Fachkenntnisse besitzen, um die notwendige Unbefangenheit vorzuweisen und jede Vorbelastung zu verhindern. Andererseits muss er fachlich relevante Zusammenhänge kennen, damit er alle Aspekte der im Fach anzuwendenden Komplexität verstehen kann.

Beispiel 11623 - In einer Scheidungsangelegenheit kommt es sehr auf juristische Fragestellungen an, die teilweise zwingendes Recht ergeben. Ohne sie zu kennen, kommt am Ende gegebenenfalls ein nicht verwertbares Ergebnis heraus. Kennt der Mediator die rechtlichen Bedingungen, besteht andererseits die Gefahr, dass er eigene Gerechtigkeitslösungen der Partei nicht erkennt oder gar von vorneherein unterdrückt. Die Gerichtsentscheidungen übner Haftungsfäölle in der Mediation lassen sich fast alle auf dieses Phönomen zurückführen.


Es ist schwierig, die Frage nach dem notwendigen Fachwissen pauschal zu beantworten. Dass Wissen schädlich sein soll, macht nachdenklich. Das Argument, warum (zu viel) Fachwissen schädlich sei, ist eine verringerte Neugier und Voreingenommenheit, gegebenenfalls auch eine unangepasste Ausgewogenheit und ein (fachlich) dominierter Fokus. Es hängt also mehr vom einzelnen Fall als vom Themengebiet ab, welche Kenntnisse erforderlich sind, um die Parteien und den Fall vollständig verstehen zu können und welche nicht.

Beispiel 11624 - Im Streit zwischen Architekt und Bauhherren wird ein Architekt als Mediator eingeschaltet, weil unterstellt wird, dass er die Zusammenhänge bei Bauschäden besser durchschaut. Weil dem so ist, erscheinen Sachverhalte klar, die der Bauherr aber nicht versteht. Aus der Sicht des Bauherren scheint der Mediator plötzlich auf der Seite des Architekten zu stehen.


Andererseits gibt es Zusammenhänge, die nur Insider erkennen können. Dann geht es mehr um das erfahrungsbasierte Insiderwissen als um Fachkenntnisse.

Beispiel 11625 - Die Verhandlungen finden nicht zwischen Schädiger und Unfallopfer statt, sondern zwischen Anwälten und Versichereren unterschiedlicher Ebenen und Interessen. Wer das Zusammen- oder Gegeneinanderspiel nicht durchschaut läuft Gefahr mit den falschen Personen und an den Interessen vorbei zu verhandeln.


Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass ein Mediator so viel Hintergrundwissen braucht, um den Konflikt zu verstehen und auch in die Ecken blicken zu können, wo die Partei nicht hinschauen wollen oder können. Ideasl ist es, wenn der Beruf des Mediators sich aus den Ursprungsberufen löst und der Mediator eine Kernkompetenz besitzt, die er zur Durchführung einer Mediation benötigt. Eine Auseinandersetzung mit Fragen der Wissens- und Kompetenzvermittlung finden Sie im Zusammenhang mit den Ausbildungsanforderungen. Die Herleitung der Kernkompetenzen wird im Zusammenhang mit der Interdisziplinarität erörtert.

Ausbildungsinhalte Interdisziplinarität

Das Anwendungsfeld

Welcher Fachmediation würden Sie diesen Fall zuordnen?

Beispiel 12071 - S ist der Sohn von seinen in direkter Nachbarschaft lebenden Eltern OMA und OPA. S hatte das Geschäft von OPA und OMA übernommen. Das Geschäftsgrundstück liegt direkt neben den Wohngrundstücken, so dass Geschäft, Wohnsitz des Sohnes und der Eltern OMA und OPA direkt nebeneinander gelegen sind. OMA und OPA waren weiterhin Eigentümer des Geschäftsgrundstückes auf dem der Sohn das Geschäft der Eltern unter eigenem Namen fortführte. Das Grundstück war allerdings nur befristet an S vermietet worden. Zunächst verlief alles wunderbar, bis sich die Frau des Sohnes S, namens F, mit OMA verwirft. Die Spannungen werden so groß, das OMA nicht einmal mehr das Kind E von S und F sprechen kann, obwohl es ihr in direkter Nachbarschaft lebende Enkelkind ist. S muss den Mietvertrag verlängern, um weitere Investitionen zu unternehmen. Die Eltern verweigern sich und stellen Bedingungen, auf die sich S nicht einlassen will. Er wendet sich an die IHK, die ihn zu einem Wirtschaftsmediator schickt, weil S Probleme bei der Firmenübergabe beklagt. Dieser oberflächlichen Information zuliebe wurde der fachliche Regelungsgegenstand mit einer Wirtschaftsmediation verknüpft. Immerhin ging es ja um die Übernahme der Firma bzw. die Verlängerung des Mietverhältnisses für einen Geschäftsbetrieb. Leider hatte der Wirtschaftsmediator keine Erfahrung mit familiären Beziehungskonflikten und auch nicht mit Mediationen dieses Umfanges. Die Mediation scheitert. Es kommt nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages und das Enkelkind E bekommen OMA und OPA auch weiterhin nicht zu sehen. Richtig wäre eine Mediation gewesen, die sich auf den Beziehungskonflikt einlassen kann. Mithin müssen die Parteien einen Mediator wählen, der sxowohl Beziehungs- wie auch Sachkonflikte abwickeln kann.


Ist der in dem Beispiel genannte Fall eine Familienmediation oder eine Wirtschadtsmediation?

Beispiel 12072 - S erkundigte bat die IHK um Vermittlung eines Mediators, der bei der Frage der Verlängerung des Mietvertrages vermitteln sollte. Die IHK empfahl einen Wirtschaftsmediator. Die Mediation kam zustande. Sie führte aber nicht zu einem Ergebnis, weil der Wirtschaftsmediator den im Hintergrund schwelenden familiären Konflikt nicht auflöste.


Wenn statt von Fachmediationen von Anwendungsfeldern gesprochen wird, ist sichergestellt, dass kein Konflikt übersehen wird. Auch wird die erforderliche Fachkompetenz deutlich. Der in dem Beispiel genannte Fall wäre dann eine Mediation im Anwendungsfeld (oder Anwendungsbereich) Familie und Wirtschaft.

Die möglichen Anwendungsfelder der Mediation

Der Verfahrensschwerpunkt

Der Streitgegenstand orientiert sich immer an den Positionen, während sich der Konfliktgegenstand an den durch die Themen repräsentierten Konflikten ausrichtet. Der Mediationsgegenstand geht also über den Streitgegenstand hinaus. Die jeweils notwendige Bearbeitungstiefe ergibt sich aus dem zugrunde zu legenden Mediationsmodell. Die nachfolgende Auflistung versucht die durch Gegenstand, Themen und Konfliktdimensionen gekennzeichnete, tylische Bearbeitungstiefe herauszustellen.

Systematische Erfassung

Die Fachmediationen (Anwendungsfelder) werden in der Mediationendatenbank erfasst. Nachfolgend sehen Sie die Zusammenstellung der für ein Anwendungsfeld ausgewiesenen Mediationen:

BezeichnungBeschreibung
AltersmediationMediation bei Konflikten in der Familie im Umgang mit alten Menschen. Es besteht ein Bezug zur Mediation im medizinischen Bereich, wenn es um die Betreuung eines demenzkranken Familienmitgliedes oder dem Umgang mit einer Krankheit in der Familie geht.
ArbeitsplatzmediationDie Arbeitsplatzmediation (auch Workplacemediation genannt) ist ein Fall der innerbetrieblichen Mediation.
BaumediationMediation in Bausachen
BehindertenmediationMediation bei Streitigkeiten im Umfeld oder in Angelegenheiten betreffend Behinderte.
CBMGrenzüberschreitende Streitigkeiten - zu unterscheiden von unterkulturellen und internationalen Streitigkeiten
Elder MediationMediation in Generationenkonflikten.
Erbmediation Die Erbmediation ist ein Unterfall der Rechtsnachfolgemediation, bezieht sich allerdings nur auf Erbschaften und Erbfälle. Dabei kann es um die gesetzliche oder die gewillkürte Erbfolge gehen. Meist geht es um die Frage der Verteilung des Nachlasses. Der Konflikthintergrund geht darüber jedoch hinaus.
Erbschaftsmediation Die Erbschaftsmediation oder auch Erbmediation ist eine Mediation in einer Erbschaftsangelegenheit. Sie ist ein Unterfall der Rechtsnachfolgemediation und kommt der Familienmediation nahe. Allerdings bezoieht sie sich nur auf Erbschaften und Erbfälle. Dabei kann es um die gesetzliche oder die gewillkürte Erbfolge gehen. Meist geht es um die Frage der Verteilung des Nachlasses. Der Konflikthintergrund geht darüber jedoch hinaus.
Ethno-MediationEine Mediation, die kulturell geprägte Formen und Herangehensweisen der Konfliktbeilegung anderer Ethnien in sich aufnimmt. Die Ethno-Mediation wird als ein Unterfall der interkulturellen Mediation verstanden.
FamilienmediationMediation in Familienstreitigkeiten. Genauer: Mediation im Anwendungsfeld Familie.
FinanzmediationMediation bei Überschuldung oder Finanzierungsfragen
forensische MediationMediation mit Gegenständen, die auch vor Gericht verhandelt werden können. Meistens Mediation mit reinem Sachbezug, evaluative Mediation.
FriedensmediationFriedensmediation bezeichnet die Vermittlung zwischen Konfliktparteien in formellen und informellen Verhandlungsprozessen. Sie dient der Prävention und Bearbeitung inner­- und zwischenstaatlicher Konflikte und ist daher ein Schwerpunkt vorsorgender Politik.
Generationenmediation Mediation in Generationenkonflikten (dt. Wort für Elder Mediation).
Geschwister-MediationDieser Begriff wurde in einem Angebot von Mediatoren entdeckt. Er bezeichnet eine Mediation bei Streitigkeiten zwischen Geschwistern. Darunter fallen Kontaktabbrüche, Erbangelegenheiten, Streit bei Pflege der Eltern.
HospizmediationDie Hospizarbeit verfolgt das Ziel, sterbenden Menschen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Die Hospizmediation betrifft den Umgang mit Streitigkeiten und Konflikten, die in diesem Zusammenhang auftreten. Das können Konflikte mit dem Pflegepersonal, den Kostenträgern und den Angehörigen sein. Die Mediation in diesem Bereich mus sich auf besondere Fallgestaltungen einlassen, was ein spezifisches Hintergrundwissen erfordert.
ImmobilienmediationMediation in Streitigkeiten rund um Grundbesitz und Immobilien
Inter-MediationDie Inter-Mediation ist ein Oberbegriff, der alle Formen der Mediation im internationalen und interkulturellen Kontext erfasst und gegen andere Verfahren angrenzt. Die Inter-Mediation fasst also die Cross Border Mediation, die interkulturelle Mediation und die internationale Mediation zusammen und grenzt sie gegeneinander ab.
interkulturelle MediationMediation bei Beteiligung von Medianden aus unterschiedlichen Kulturen
internationale MediationEine Mediation, in der ein Element einen Auslandsbezug hat. Die internationale Mediation ist von der CBM-alt zu unterscheiden.
Investment MediationVergleichbar mit der Finanzmediation
Investor State MediationNachdem der Anlegerschutz durch die Investor State Arbitration als zu wenig transparent kritisiert wurde öffnet sich der Weg in die Mediation, die konsequenterweise auch Investor State Mediation ersetzt wird.
KreditmediationStreitigkeiten im Zusammenhang mit der Kreditvergaben bzw. -abwicklung
KulturmediationInterkulturelle Mediation
LehrlingsmediationIm österreichischen § 15a Berufsausbildungsgesetz ist zwingend eine Mediation durchzuführen, wenn ein Lehrberechtigter die außerordentliche Lösung eines Lehrverhältnisses in Erwägung zieht. Die Mediation soll es den Beteiligten ermöglichen, für ihre Konflikte unter Begleitung eines fachkundigen Mediators selbst eine Lösung zu finden. In die Mediation sind der Lehrberechtigte, der Lehrling (bei Minderjährigkeit auch der gesetzliche Vertreter) und auf Verlangen des Lehrlings eine Person seines Vertrauens einzubeziehen. Es muss mindestens eine Mediationssitzung geben. Das Verfahren endet dann durch Zeitablauf spätestens mit Beginn des fünften Werktages vor Ablauf des 11. bzw. 23. Lehrmonats.
Mediation im Gesundheitswesen Konflikte treten auch im Gesundheitsbereich auf. Wenn z.B. das Überleben der Klinik aufgrund von mangelnder Effizienz in Frage gestellt ist, wenn das Betriebsklima nicht stimmt, wenn die Teams nicht gut zusammenarbeiten, aber auch wenn es zu Problemen zwischen Arzt und Patient kommt, usw. Der Wirtschaftszweig Gesundheit weist Besonderheiten auf, die sich in der Mediation niederschlagen.
Mediation im öffentlichen BereichMediation bei Fragen der Raumordnung oder sonstiger Fragen mit politischem Bezug im öff. Bereich
MediationsfelderAnwendungsfelder der Mediation. Z.B.: Familienmediation, Wirtschaftsmediation.
MusiationDie Bezeichnung Musiation ist ein Kunstwort, das aus den Begriffen Musik (oder Muse) und Mediation gebildet wurde. Die Musiation ist eine Mediation im Anwendungsfeld Muse und Musik.
NachbarschaftsmediationMediation unter Nachbarn
PersonenschadensmediationDie Mediation bei Personenschäden ist ein Unterfall der Schadensmediation. Sie wird der Mediation im Gesundheitsbereich zugeordnet was ihre Vielfalt unterstreicht. Es geht nicht nur um die Abwicklung von Schäden, die durch Unfall, Behandlungsfehler oder sonstigen Ursachen an Personen entstanden sind, sondern auch um die optimale Versorgung der Patienten. Lange Rechtsstreitigkeiten stehen der Genesung oft im Wege. Die Mediation kann Abhilfe schaffen, wenn der Mediator mit der Besonderheit dieser Fälle zurecht kommt. Wegen dieser Besonderheiten wird die Bearbeitung von Konflikten im Bereich der Personenschäden als eine eigenständige Mediation beschrieben.
PolitikmediationMediation im Anwendungsfeld Politik.
prätestamentarische MediationEs geht um Fragen, wie Konflikte im Rahmen der letztwilligen Verfügung verhindert werden. Der Begriff wurde als Titel für einen Workshop auf einer Konferenz entdeckt. Offenbar geht es um Konfliktvermeidung. Es ist nicht erkennbar, worin genau die Mediation besteht und wie sie sich von einer klientenzentrierten Beratung unterscheidet.
RechtsnachfolgemediationMediation in Rechtsnachfolgeangelegenheiten. Betroffen sind Unternehmensnachfolge, Erbschaften, usw.
Schadensmediation Mediation bei Schadensfällen.
SozialmediationUnter dem Begriff Sozialmediation werden Mediationen bezeichnet, die sich auf den Anwendungsbereich sozialer Berufe oder auf den privaten Beziehungsbereich fokussieren.
SportmediationMediation in Sportangelegenheiten.
UmweltmediationMediation im Bereich der öffentlichen Verwaltung
UnternehmensmediationDer Begriff wird in der integrierten Mediation verwendet, um die verschiedenen Bereiche der Wirtschaftsmediation besser gegeneinander abgrenzen zu können. Gleichzeitig deutet der Begriff auf mediative Anwendungen hin, die im Unternehmen ´typisch sind, aber keine Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes darstellen.
UnternehmensnachfolgemediationMediation bei Konfliktren im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge und der Unternehmensübergabe.
VerbrauchermediationMediation in Konsumentenstreitigkeiten (B to C)
VerkehrsmediationWortschöpfung für eine Mediation im öffentlichen Bereich
WeihnachtsmediationEs handelt sich nicht um eine Fachmediation, sondern nur um eine Persiflage, die darauf hinweisen soll, wie leicht sich vermeintliche Fachmediationen suggerieren lassen. Es müssen nur zwei Begriffe miteinander verbunden werden und schon gibt es die Weihnachtsmediation oder andere Spezialmediationen.
WirtschaftsmediationStreitigkeiten mit wirtschaftlichem Bezug. Gegebenenfalls: Mediation im Unternehmen, zwischen Unternehmen, mit Gesellschaftern und Inhabern, Rechtsnachfolge und Unternehmensübernahme, Verbraucherstreitigkeiten.


Es ist nicht immer leicht, die zu erfassende Mediationsvariante korrekt in die Systematik einzuordnen, zumal es gerade in Bezug auf die Mediationsfelder begriffliche Überschneidungen und synonyme Verwendungen gibt. Die Datenbank soll dazu beitragen, dass keine Variante ausgelassen wird und die Zuordnung jederzeit angepasst werden kann. Eine vollständige Übersicht finden Sie im Mediationsverzeichnis. Die gängigen Anwendungsfelder finden Sie im Beitrag Konflikt- und Anwendungsfelder unter dem Menü Praxis/Mediation.

Konflikt- und Anwendungsfelder Mediationsverzeichnis

Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2024-06-04 08:11 / Version 143.

Alias: Fachmediationenverzeichnis, Fachmediation, Mediationsfeld, Fachkenntnisse
Siehe auch: Dienstleistung, Mediation
Diskussion: Forumsbeitrag Mediationskompetenzen

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