Die Parteien kommen nicht weiter. Sie beantragen eine einstweilige Anordnung, um bis zum Stichtag 1.9., an dem eine Entscheidung vorliegen muss, die Entscheidung oder wenigstens einen Termin zu bekommen. Dasd Gericht terminiert auf Ende Oktober. Eine schriftliche Entscheidung wird vom Gericht verweigert ebenso eine Begründung warum in der vom Kläger als eindeutig angesehenen Rechtslage überhaupt ein Termin anberaumt wurde. Die späte Terminierung wird mit der Geschäftslage begründet.
Möglichkeiten sind: eine vorgezogene Terminierung beantragen, die Verantwortung des Gerichts herausstellen (es werden Fakten geschaffen), den Richter anrufen. Theoretisch ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde möglich (aber wenig erfolgreich). Theoretisch wäre eine Untätigkeitsklage oder eine Beschwerde zu prüfen. Siehe http://www.pohlen-meister.de/tipps-und-tricks/terminierung-der-hauptverhandlung/