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Ansprechpartner bei Nachbarstreitigkeiten

ID
Leitsatz 13932
Bezeichnung
Ansprechpartner bei Nachbarstreitigkeiten
Leitsatz

Auseinandersetzungen mit Nachbarn haben meist einen zivilrechtlichen Hintergrund. Auseinandersetzungen wegen Nachbarn können auch einen öffentlich-rechtlichen oder gar einen polizei- oder strafrechtlichen Hintergrund haben. Im einen Fall ist der Nachbar bzw. der Haus- oder Wohnungseigentümer der Ansprechpartner, im anderen Fall ist Ansprechpartner oder Streitgegner meist eine Behörde.

Fundstelle
Nachbarschaft
Schule
Kategorie
Recht
Schlagworte