Die Handhabung der Verfahren
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Immernoch bei dem Versuch, die Verfahren gegeneinander abzugrenzen, hilft es auch dessen Handhabung zu kennen, um die Möglichkeiten einzuschätzen, die das Verfahren entfalten kann.
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Beitragstitel: Die Handhabung der Verfahren
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Zum Thema » Der Begriff wurde aufgekommen, um Unterscheidungskriterien für die Verfahren herauszuarbeiten. Die Handhabung führt die zu verwendenden Arbeitsmittel der Verfahren auf ihre Bearbeitungsschwerpunkte zurück, sodass eine Gegenüberstellung möglich wird. Das englische Wort für Handhabung lautet Handling. Die Übersetzung lautet auch Abwicklung, Behandlung, Bearbeitung. Wenn das Verfahren einen Weg zum Ziel abbildet, ergeben sich daraus Anhaltspunkte, wie das Verfahren zu handhaben ist. Hier soll auf die Prototypen eingegangen werden, die in der Systematik herausgestellt wurden.
Verfahrenskriterium
Die Handhabung wird unter dem Stichwort Arbeitsauftrag als ein primäres Verfahrenskriterium erfasst. Sie determiniert zentrale Arbeitsbedingungen, die ein verfahrenstypisches Verhalten ergeben.
Verfahrenskriterien
Verfahrensübersicht
Typischerweise lassen sich die Verfahren über die Handhabung spezifizieren, wie sie in der folgenden Tabelle aufgelistet wird:
Verfahren | Handhabung | Arbeitsmittel |
---|---|---|
Gericht | Rechtsfindung | Klärung von Sachverhalts- und Rechtsfragen |
Schlichtung | Lösungsvermittlung | Bewertung der Argumente |
Mediation | Verstehensvermittlung | Erkenntnis |
Rollenzuschreibung und Verantwortung
Die Rolle, die dem neutralen Dritten oder dem Sachbearbeiter des Verfahrens mitgegeben wird, determiniert das Verhalten der Verfahrensbeteiligten und die Handhabung des Verfahrens. Je nach Auftrag und Befugnis des Dritten werden die Parteien darauf hinwirken, dass er sie auftragsgemäß unterstützt. Sie nutzen die Arbeitsregeln (Handhabung und Arbeitsauftrag) um ihr Verhalten daran auszurichten. Daraus ergeben sich Konsequenzen auf die Manipulationsmöglichkeiten, die Vorgehensweise und nicht zuletzt die Verfahrensstrategie.
Verfahren | Rolle | Auftrag |
---|---|---|
Gericht | Richter | Entscheidung fällen |
Schlichtung | Schlichter | Lösung ausarbeiten und vorschlagen |
Mediation | Mediator | Parteien helfen, selbst die Lösung zu finden. |
Handhabung der Verfahren
Die Bedeutung der Handhabung und der dem Bearbeitungsschwerpunkt zuzuordnenden Arbeitsmittel erschließt sich am Besten aus der Abgrenzung der Verfahren.
Gerichtsverfahren
Ziel ist die Entscheidung über ein vorgegebenes Problem. Die Entscheidung orientiert sich an der Klärung von Sachverhalten und Rechtsfragen. Die dominierende Methode ist die Subsumtion. Die Subsumtion vergleicht einen gelebten Sachverhalt mit einem vorgegebenen gesetzlichen Sachverhalt. Die Handhabung erschöpft sich in der Rechtsanwendung. Die an normierten Sachverhalten ausgerichtete Rechtsfolge gibt die Lösung vor.
Gerichtsverhandlung Lösungsweg
Schlichtung
Auch in der Schlichtung geht es darum, eine Entscheidung über ein vorgegebenes Problem herbeizuführen. Die Entscheidung orientiert sich an den Bewertungen der Argumente, die für oder gegen die Lösung sprechen. Die Handhabung führt in einen Argumentationsmodus.
Mediation
Die Entscheidung der Mediation beruht auf einer Suche, die aus einem wechselseitigen, vollständigen Verstehen hergeleitet wird. Der Arbeitsschwerpunkt ist deshalb eine Vermittlung.
Mediation Verstehensvermittlung
Bedeutung für die Mediation
Es ist von einer zentralen Bedeutung, die jeweils zur lösungsführenden Wege der Verfahren auseinanderzuhalten. Die Identifikation der Arbeitsschwerpunkte bietet dafür eine Hilfestellung. Sie gehören zu dem zentralen Wissen des Mediators und helfen bei der Fehlervermeidung.
Was tun wenn ...
- Schlichtung wird als Mediation bezeichnet
- Der Mediator subsumiert
- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Ratgeber
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Aliase: Handling
Siehe auch: Systematik, Lösungsweg
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