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Die Informationsverarbeitung

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Themenseite im Abschnitt Systematik des Mediationshandbuchs, die auch dem Abschnitt Recht zugeordnet werden kann. Es geht um die grundlegende Frage, wie sich der durch die Verfahren vorgegebene Weg zur Lösung darstellen lässt.

Verfahrenshandhabung Information Metainformation Dimensionieren Informationsverarbeitung Lösungsweg Gesprächsführung

Erst die Summe der Informationen ergibt das Bild mit dem sich der PuzzleEffekt herstellen lässt.
Die Information ist ein gedanklicher Baustein, der nur dann ein stimmiges Bild ergibt, wenn er korrekt zusammengesetzt wird. Wie sind Informationen zu behandeln, damit das gelingt? Auch im Wiki ist die Information über die Information nur ein Baustein.

Die Informationstheorie1 sieht in der Information das Wissen, das ein Absender einem Empfänger über einen Informationskanal vermittelt.
Es gibt aber weitere Definitionsansätze.2

Was ist eine Information?

Im hier verstandenen Sinn ist die Information die auf das Verfahren und die Parteien bezogene, zu seiner Zweckerreichung vermittelte oder unterlassene Mitteilung von Inhalten, die in der Zusammenführung, Auswertung und Kombination zu dem im Verfahren vorausgesetzten Ergebnis beitragen. Jedes Verfahren stellt eine Entwicklung dar. Es steht für eine Veränderung. Es wird mit Informationen beschickt, um nach deren Verarbeitung und Verwertung ein Ergebnis, bestehend aus neuen Informationen herbeizuführen. So wie die Verfahren unterschiedliche Zwecke und Ziele verfolgen, unterscheiden sie sich auch im Umgang mit der Information. Informationen umfassen Mitteilungen über alle verfahrensrelevanten Fragen. Sowohl die Erfassung wie die Verarbeitung der Informationen erfolgt gemäß der verfahrenstypischen Handhabung.

Übersicht

Verfahren Vorgabe Erhebung Verwertung
Gericht Entscheidungsentwurf Beibringungsgrundsatz Tatbestandsabhängig
Schlichtung verfahrensabhängig parteiseitig Lösungsabhängig
Mediation nicht erforderlich gemeinsam Konflikt- und nutzenabhängig

Streitentscheidende Verfahren

Die streitentscheidenden Verfahren fokussieren die Entscheidung.

Zuständigkeit
Zuständig für die Informationsverarbeitung sind der Richter oder der Schlichter.
Informationsradius
Weil das Ergebnis des Gerichtsverfahrens ein Rechtsentscheid ist, beschränken sich die verwertbaren Informationen auf den Sachverhalt (Fakten), Gesetze und Rechtsfolgen.
Vorarbeiten
Weil das Verfahren mit einem Antrag beginnt, müssen die Parteien im Vorfeld das Problem und die zu entscheidende Rechtsfrage aufgearbeitet haben. Der Inhalt des Antrages ist vorgeschrieben. Er enthält alle für die Entscheidung relevanten Angaben.
Beibringung
Wegen des Beibringungsgrundsatzes sind die Parteien dafür verantwortlich, alle erforderlichen Informationen selbst einzubringen. Die Unterlassung führt zu Rechtsnachteilen und erhöht das Risiko, den Prozess zu verlieren. Außer den Fakten und Rechtsfragen werden keine Informationen verarbeitet.
Beschaffungsformat
Ausschließlich schriftlich. Mündliche Informationen werden protokolliert. Was nicht verschriftlicht ist, kann nicht verwertet werden.
Verarbeitungsmethode
Subsumtion, Vergleich des Lebenssachverhaltes mit dem normierten Sachverhalt, der die Rechtsfolge als Lösung ergibt.
Tilgungen
Konfrontation und Null-Summen-Spiel veranlassen die Parteien, den Gegner Informationen vorzuenthalten, um selbst einen Informationsvorsprung zu bekommen. Die Formalisierung erlaubtes, den Konflikt hinter dem Problem unausgesprochen zu lassen.

Streitvermittelnde Verfahren

Hier handelt es sich um einvernehmliche Verfahren. Prototypen sind die Schlichtung und die Mediation, die wie folgt zu kennzeichnen sind:

Schlichtung

Zuständigkeit
Zuständig für die Informationsverarbeitung sind der Schlichter und die Parteien. Der Verarbeitungsscherpunkt könbnte beim Schlichter liegen.
Informationsradius
Welche Informationen wie einzubringen sind, hängt von den vorgegebenen Lösungen und der Bewertung der dazu führenden Fakten und Argumente ab. Der Informationsradius kann jedoch auch erweitert werden.
Vorarbeiten
Wenn das Verfahren mit einem Antrag beginnt, sind Vorarbeiten erforderlich, mit denen die Lösung vorgestellt und begründet wird.
Beibringung
Was beizubringen ist wird abgestimmt. Für die Beibringung sind die Parteien verantwortlich
Beschaffungsformat
Überwiegend schriftlich. Mündliche Informationen werden protokolliert, um den Schlichterspruch begründen zu können.
Verarbeitungsmethode
Argumentation und Bewertung der Argumente und Fakten
Tilgungen
Informationen können (weil nicht zum Thema gehörend) weggelassen werden.

Mediation

Zuständigkeit
Zuständig für die Informationsverarbeitung sind die Parteien. Der Mediator selbst verarbeitet keine Informationen außer denen, die den Verfahrensablauf betreffen und die den Parteien helfen, selbst die gebotenen Schlussfolgerungen zu ziehen.
Informationsradius
Alles, was mit dem Konflikt im Zusammenhang steht. Es gibt keine Grenzen.
Vorarbeiten
Nicht erforderlich und nicht einmal gewünscht, damit die Bestandsaufnahme gemeinsam erarbeitet werden kann
Beibringung
Was beizubringen ist wird abgestimmt. Für die Beibringung sind die Parteien verantwortlich. Wie mit fehlenden Informationen umzugehen ist, stimmen die Parteien (mit dem Mediator) ab.
Beschaffungsformat
Ausschließlich mündlich. Es gibt kein Protokoll.
Verarbeitungsmethode
Dimensionierung. Informationen werden anhand ihrer Metainformation qualifiziert und dem Fall oder Verfahren zugeordnet. Die mediative Informationsverarbeitung wird im Beitrag Informationsmanagement beschrieben.
Tilgungen
Auslassungen werden aufgedeckt. Relevanz und Bedeutung werden hinterfragt.

Methoden der Informationsverarbeitung

Wenn von der Informationsverarbeitung die Rede ist, deutet schon die Begrifflichkeit darauf hin, dass der Informationsinput ein anderer sein muss als der Informationsoutput. Es muss zu einem Informationszuwachs kommen, der einen Erkenntnisgewinn ermöglicht. Im Gercihtsverfahren ist die Methode der Informationsverarbeitung die Subsumtion. In der Mediation (nach dem Konzept der kognitiven Mediationstheorie) ist es die Dimensionierung. Sie geht davon aus, dass Informationen entsprechend ihrem IOnformationscharakter zu verarbeiten und in den Prozess einzusortieren sind.

Dimensionen liefern den Schlüssel zur Information

Bedeutung für die Mediation

Vielleicht ist es treffender, im Fall der Mediation von einer Gedankenverarbeitung statt von einer Informationsverarbeitung zu sprechen. Weil die Informationen jedoch auch Gedanken vermitteln, findet eine Informationsverarbeitung statt. Die Informationen beziehen sich auf einen Erkenntnisprozess, der sich an der Mediationslogik orientiert und zu Erkenntnisgewinnen führt. Die Erkenntnisgewinne sollen die Parteien in die Lage versetzen, selbst eine Lösung zu finden. Weil ein Erkenntnisprozess auch virtuell abgewickelt werden kann, lassen sich mediationsrelevante Informationen und Erkenntnisse auch in anderen Verfahren verwerten. Eine Anleitung dafür liefert die integrierte Mediation.

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.

Bearbeitungsstand: 2023-07-08 08:50 / Version 31.

Siehe auch: Informationsmanagement
Prüfvermerk: -

1 Siehe Informationstheorie auf Theorien


Based on work by anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Samstag September 23, 2023 19:16:28 CEST.

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