Die Informationsverarbeitung
Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Themenseite im Abschnitt Systematik des Mediationshandbuchs, die auch dem Abschnitt Recht zugeordnet werden kann. Es geht um die grundlegende Frage, wie sich der durch die Verfahren vorgegebene Weg zur Lösung darstellen lässt.
Verfahrenshandhabung Information Metainformation Dimensionieren Informationsverarbeitung Lösungsweg Gesprächsführung
Erst die Summe der Informationen ergibt das Bild mit dem sich der PuzzleEffekt herstellen lässt.
Die Information ist ein gedanklicher Baustein, der nur dann ein stimmiges Bild ergibt, wenn er korrekt zusammengesetzt wird. Wie sind Informationen zu behandeln, damit das gelingt? Auch im Wiki ist die Information über die Information nur ein Baustein.
Wir bauen ein Haus, in dem wir alle wohnen können.
Gesamtinhalt Themenportale nächstes ThemaDie Informationstheorie1
sieht in der Information das Wissen, das ein Absender einem Empfänger über einen Informationskanal vermittelt.
Es gibt aber weitere Definitionsansätze.2
Was ist eine Information?
Im hier verstandenen Sinn ist die Information die auf das Verfahren und die Parteien bezogene, zu seiner Zweckerreichung vermittelte oder unterlassene Mitteilung von Inhalten, die in der Zusammenführung, Auswertung und Kombination zu dem im Verfahren vorausgesetzten Ergebnis beitragen. Jedes Verfahren stellt eine Entwicklung dar. Es steht für eine Veränderung. Es wird mit Informationen beschickt, um nach deren Verarbeitung und Verwertung ein Ergebnis, bestehend aus neuen Informationen herbeizuführen. So wie die Verfahren unterschiedliche Zwecke und Ziele verfolgen, unterscheiden sie sich auch im Umgang mit der Information. Informationen umfassen Mitteilungen über alle verfahrensrelevanten Fragen. Sowohl die Erfassung wie die Verarbeitung der Informationen erfolgt gemäß der verfahrenstypischen Handhabung.
Übersicht
Verfahren | Vorgabe | Erhebung | Verwertung |
---|---|---|---|
Gericht | Entscheidungsentwurf | Beibringungsgrundsatz | Tatbestandsabhängig |
Schlichtung | verfahrensabhängig | parteiseitig | Lösungsabhängig |
Mediation | nicht erforderlich | gemeinsam | Konflikt- und nutzenabhängig |
Streitentscheidende Verfahren
Die streitentscheidenden Verfahren fokussieren die Entscheidung.
- Zuständigkeit
- Zuständig für die Informationsverarbeitung sind der Richter oder der Schlichter.
- Informationsradius
- Weil das Ergebnis des Gerichtsverfahrens ein Rechtsentscheid ist, beschränken sich die verwertbaren Informationen auf den Sachverhalt (Fakten), Gesetze und Rechtsfolgen.
- Vorarbeiten
- Weil das Verfahren mit einem Antrag beginnt, müssen die Parteien im Vorfeld das Problem und die zu entscheidende Rechtsfrage aufgearbeitet haben. Der Inhalt des Antrages ist vorgeschrieben. Er enthält alle für die Entscheidung relevanten Angaben.
- Beibringung
- Wegen des Beibringungsgrundsatzes sind die Parteien dafür verantwortlich, alle erforderlichen Informationen selbst einzubringen. Die Unterlassung führt zu Rechtsnachteilen und erhöht das Risiko, den Prozess zu verlieren. Außer den Fakten und Rechtsfragen werden keine Informationen verarbeitet.
- Beschaffungsformat
- Ausschließlich schriftlich. Mündliche Informationen werden protokolliert. Was nicht verschriftlicht ist, kann nicht verwertet werden.
- Verarbeitungsmethode
- Subsumtion, Vergleich des Lebenssachverhaltes mit dem normierten Sachverhalt, der die Rechtsfolge als Lösung ergibt.
- Tilgungen
- Konfrontation und Null-Summen-Spiel veranlassen die Parteien, den Gegner Informationen vorzuenthalten, um selbst einen Informationsvorsprung zu bekommen. Die Formalisierung erlaubtes, den Konflikt hinter dem Problem unausgesprochen zu lassen.
Streitvermittelnde Verfahren
Hier handelt es sich um einvernehmliche Verfahren. Prototypen sind die Schlichtung und die Mediation, die wie folgt zu kennzeichnen sind:
Schlichtung
- Zuständigkeit
- Zuständig für die Informationsverarbeitung sind der Schlichter und die Parteien. Der Verarbeitungsscherpunkt könbnte beim Schlichter liegen.
- Informationsradius
- Welche Informationen wie einzubringen sind, hängt von den vorgegebenen Lösungen und der Bewertung der dazu führenden Fakten und Argumente ab. Der Informationsradius kann jedoch auch erweitert werden.
- Vorarbeiten
- Wenn das Verfahren mit einem Antrag beginnt, sind Vorarbeiten erforderlich, mit denen die Lösung vorgestellt und begründet wird.
- Beibringung
- Was beizubringen ist wird abgestimmt. Für die Beibringung sind die Parteien verantwortlich
- Beschaffungsformat
- Überwiegend schriftlich. Mündliche Informationen werden protokolliert, um den Schlichterspruch begründen zu können.
- Verarbeitungsmethode
- Argumentation und Bewertung der Argumente und Fakten
- Tilgungen
- Informationen können (weil nicht zum Thema gehörend) weggelassen werden.
Mediation
- Zuständigkeit
- Zuständig für die Informationsverarbeitung sind die Parteien. Der Mediator selbst verarbeitet keine Informationen außer denen, die den Verfahrensablauf betreffen und die den Parteien helfen, selbst die gebotenen Schlussfolgerungen zu ziehen.
- Informationsradius
- Alles, was mit dem Konflikt im Zusammenhang steht. Es gibt keine Grenzen.
- Vorarbeiten
- Nicht erforderlich und nicht einmal gewünscht, damit die Bestandsaufnahme gemeinsam erarbeitet werden kann
- Beibringung
- Was beizubringen ist wird abgestimmt. Für die Beibringung sind die Parteien verantwortlich. Wie mit fehlenden Informationen umzugehen ist, stimmen die Parteien (mit dem Mediator) ab.
- Beschaffungsformat
- Ausschließlich mündlich. Es gibt kein Protokoll.
- Verarbeitungsmethode
- Dimensionierung. Informationen werden anhand ihrer Metainformation qualifiziert und dem Fall oder Verfahren zugeordnet. Die mediative Informationsverarbeitung wird im Beitrag Informationsmanagement beschrieben.
- Tilgungen
- Auslassungen werden aufgedeckt. Relevanz und Bedeutung werden hinterfragt.
Methoden der Informationsverarbeitung
Wenn von der Informationsverarbeitung die Rede ist, deutet schon die Begrifflichkeit darauf hin, dass der Informationsinput ein anderer sein muss als der Informationsoutput. Es muss zu einem Informationszuwachs kommen, der einen Erkenntnisgewinn ermöglicht. Im Gercihtsverfahren ist die Methode der Informationsverarbeitung die Subsumtion. In der Mediation (nach dem Konzept der kognitiven Mediationstheorie) ist es die Dimensionierung. Sie geht davon aus, dass Informationen entsprechend ihrem IOnformationscharakter zu verarbeiten und in den Prozess einzusortieren sind.
Dimensionen liefern den Schlüssel zur Information
Bedeutung für die Mediation
Vielleicht ist es treffender, im Fall der Mediation von einer Gedankenverarbeitung statt von einer Informationsverarbeitung zu sprechen. Weil die Informationen jedoch auch Gedanken vermitteln, findet eine Informationsverarbeitung statt. Die Informationen beziehen sich auf einen Erkenntnisprozess, der sich an der Mediationslogik orientiert und zu Erkenntnisgewinnen führt. Die Erkenntnisgewinne sollen die Parteien in die Lage versetzen, selbst eine Lösung zu finden. Weil ein Erkenntnisprozess auch virtuell abgewickelt werden kann, lassen sich mediationsrelevante Informationen und Erkenntnisse auch in anderen Verfahren verwerten. Eine Anleitung dafür liefert die integrierte Mediation.
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Siehe auch: Informationsmanagement
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