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Eigenschaften ergeben den Verfahrenscharakter

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Themenseite zum Abschnitt Systematik des Mediationshandbuchs.
Um die Verfahren gegeneinander abgrenzen zu können, kommt es auf deren Charaktereigenschaften an. Beachten Sie bitte auch:

Verfahrenssystematik Verfahrenskriterien Komplexität Entscheidungsprozesse Container Eigenschaften Streitbeilegung

Der Kommentar zum Mediationsgesetz1 legt dar, wie schwierig es ist, die Verfahren gegeneinander abzugrenzen. Besonders die Angrenzung der Mediation zur Schlichtung, zur Moderation und zur Verhandlung bereitet Schwierigkeiten. In der Praxis wird auf formale Kriterien abgestellt. Die Abgrenzung zwischen der Mediation und der Schlichtung wird beispielsweise daran festgemacht, ob der Dritte Vorschläge unterbreitet oder nicht. Das Kriterium ist nicht aussagekräftig, weil auch in der Mediation Vorschläge möglich sind, wenn sie korrekt angebracht werden. Eine genauere Identifikation der Verfahren und der zum Verfahren-Mediation gehörenden Verfahrenshandlungen und eine präzise Möglichkeit zur Abgrenzung der Verfahren ergibt sich aus dem Verfahrenscharakter oder der jeweiligen Verfahrensprägung.

 Merke:
Leitsatz 3881 - Die Notwendigkeit, informelle Verfahren wie die Schlichtung und die Mediation gegeneinander abzugrenzen, braucht Kriterien, die den informellen Charakter der Verfahren nicht infrage stellen.

Die Prägung

Wie wichtig die Auseinandersetzung mit dem Verfahrenscharakter und nicht zuletzt dem Wesen der Mediation ist, verdeutlicht die Definition im §1 Mediationsgesetz. Weil die Definition Bedingungen und Eigenschaften als gleichwertige Tatbestandsmerkmale aufführt, geht sie nicht nur über die Funktion einer Definition hinaus. Sie gibt auch Raum für Fehleinschätzungen und ungewollten Überschneidungen. Eine Definition sollte nur Eigenschaften beschreiben.

Beispiel 11960 - Eine Mediation, die im Fernsehen übertragen wird, ist definitionsgemäß keine Mediation, weil sie öffentlich, also nicht vertraulich ist, auch wenn im übrigen alle Anforderungen an eine Mediation erfüllt sind. Wenn eine solche Mediation dann als eine Schlichtung bezeichnet wird, werden die Charakteristika der Verfahren gleich gesetzt.


Um die mit dem Beispiel aufgezeigte Gefahr einer Gleichsetzung von Mediation und Schlichtung zu vermeiden, werden die Tatbestandsmerkmale der Vertraulichkeit, der Neutralität und je nach Sichtweise auch die fehlende Entscheidungsbefugnis als dispositiv angesehen.2 Eine methodisch konsistente Auslegungshilfe stellt sich erst heraus, wenn erkannt wird, dass die sich in den Prinzipien niederschlagenden Bedingungen eines Verfahrens lediglich dazu dienen dürfen, seine Eigenschaften (und korrekte Ausführung) zu sichern und nicht zu ersetzen.

Bedingungen und Eigenschaften stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis, wobei die Bedingungen durch die Eigenschaften geprägt sind und nicht umgekehrt. Würden die Bedingungen die Eigenschaften prägen können, wären sie in der Lage, den Charakter eines Verfahrens zu konterkarieren oder wenigstens infrage zu stellen.

 Merke:
Leitsatz 3882 - Das Wesen der Mediation beschreibt ihren Verfahrenscharakter. Der Charakter eines Verfahrens orientiert sich an seinem Ziel, verwirklicht den Zweck und stellt die prägenden Eigenschaftsmerkmale heraus, die dem Verfahren innewohnen, um das Verfahrensziel zu erreichen und den Verfahrenszweck zu verwirklichen.

Für die Mediation prägt sich ein ganz markanter Charakter heraus, der die Mediation von anderen Verfahren deutlich abhebt. Er kommt im Wesen der Mediation zum Ausdruck. In dem Zusammenhang fionden Sie auch eine konkrete Ausarbeitung der Mediationseigenschaften.

Das Wesen der Mediation Die Eigenschaften der Mediation 

 Merke:
Leitsatz 3883 - Wenn das Gesetz die Mediation regeln will, muss es sich selbst an ihren Merkmalen messen lassen. Anderenfalls regelt das Gesetz etwas anderes als die Mediation und macht aus der Mediation ein anderes Verfahren.

Das Problem übergreifender Definitionen lässt sich im Interesse einer konsistenten Systematik erweitern und auf andere Verfahren ausdehnen. Wenn für die Verfahren - wie für die Mediation - eine eigene Wesenshaftigkeit festgelegt wird, hebt sich die Verfahrenswahl von Kosten und Fragen der Verfügbarkeit ab und ist alles andere als willkürlich. Die Auswirkungen ergeben sich deshalb bis ins Marketing hinein.

Die Eigenschaften

Wenn auf den Verfahrenscharakter abgestellt werden soll, geraten die Verfahrenseigenschaften in den Vordergund. Über die Verfahrenseigenschaften lässt sich der Charakter des Verfahrens bestimmen. Während die Charaktereigenschaften der Mediation im Zusammenhang mit dem Wesen der Mediation herausgearbeitet werden, geht es hier um allgemeine Merkmale, anhand derer sich der Verfahrenscharakter bestimmen lässt. Um eine präzise Übersicht über die Eigenschaften des Verfahrens und deren Bedeutiung für die Realisation und Identifikation des Verfahrens zur Verfügung zu stellen, wird zwischen primären und sekundären Eigenschaften unterschieden. Bitte klicken Sie auf den Link, um mehr Informationen über das Eigenschaftsmerkmal bzw. das Verfahrenskriterium zu erlangen.

Gegenüberstellung

Üblicherweise wird das Gerichtsverfahren nach folgenden Kriterien von der Mediation abgegrenzt:

Gericht Mediation
fremdbestimmt eigenbestimmt
formell informell
öffentlich vertraulich
lösungsgebunden lösungsoffen
ergebnisorientiert nutzenorientiert

Die konzeptuellen Unterschiede

Zusammenfgassend lassen sich die markanten Charakteristika der Prototypen wie folgt zusammenstellen:

Gerichtsverfahren

Kommunikationsmodell Gericht

  1. Der Dritte ist Entscheider. Er ist deshalb ein Teil des operativen Streitsystems.
  2. Die Parteien haben keinen Einfluss darauf, wer ihr Richter ist.
  3. Das Verfahren bewegt sich strategisch im Nullsummenspiel und führt in eine Konfrontation.
  4. In der Konfliktevolution entspricht das Verfahren dem Stadium der Delegation.
  5. Die Parteien versuchen, den Richter auf ihre Seite zu ziehen, um eine obsiegende Entscheidung herbeizuführen.
  6. Das Kommunikationsmodell richtet die Kommunikation auf den Dritten aus.
  7. Verfahrensfehler wirken sich auf die Wirksamkeit der Entscheidung aus. Es gibt ein Rechtsmittel.
  8. Der Fokus liegt auf der Entscheidung.
  9. Der Bearbeitungsschwerpunkt liegt auf der Rechtsfindung / Rechtsentscheidung. Es werden also nur zwei Dimensionen des Streitkontinuums abgebildet.
Schiedsgerichtsverfahren

Kommunikationsmodell Gericht

  1. Der Dritte ist Entscheider. Er ist deshalb ein Teil des operativen Streitsystems.
  2. Die Parteien können selbst bestimmen, wer ihr Richter ist.
  3. Das Verfahren bewegt sich strategisch im Nullsummenspiel und führt in eine Konfrontation.
  4. In der Konfliktevolution entspricht das Verfahren dem Stadium der Delegation.
  5. Die Parteien versuchen, den Richter auf ihre Seite zu ziehen, um eine obsiegende Entscheidung herbeizuführen.
  6. Das Kommunikationsmodell richtet die Kommunikation auf den Dritten aus.
  7. Verfahrensfehler wirken sich nicht ohne Weiteres auf die Wirksamkeit der Entscheidung aus. Es gibt nur sehr eingeschränkte Rechtsmittel.
  8. Der Fokus liegt auf der Entscheidung.
  9. Der Bearbeitungsschwerpunkt liegt auf der Rechtsfindung / Rechtsentscheidung. Es werden also nur zwei Dimensionen des Streitkontinuums abgebildet.
Schlichtung

Kommunikationsmodell Schlichtung

  1. Der Dritte ist Meinungsbildner (Entwickelt Lösungsvorschläge) Entscheider. Er ist deshalb noch bedingt ein Teil des operativen Streitsystems.
  2. Die Parteien können selbst bestimmen, wer Schlichter ist.
  3. Das Verfahren bewegt sich strategisch im Nullsummenspiel, kann sich aber daraus entfernen. Es bewegt sich zwischen einer Konfrontation und einer Kooperation.
  4. In der Konfliktevolution entspricht das Verfahren dem Stadium eines Kompromisses.
  5. Die Parteien versuchen, den Schlichter auf ihre Seite zu ziehen, um eine Verstärkung ihrer Meinung herbeizuführen.
  6. Das Kommunikationsmodell richtet die Kommunikation auf den Dritten und die Gegenseite aus.
  7. Verfahrensfehler wirken sich nicht auf die Wirksamkeit der Entscheidung aus.
  8. Der Fokus liegt auf der Lösung.
  9. Der Bearbeitungsschwerpunkt liegt auf der Lösungsfindung, die gegebenenfalls mehr oder weniger stark mit der Rechtsfindung einhergeht. Es werden nur zwei Dimensionen des Streitkontinuums abgebildet. Eine Erweiterung ist möglich.
Mediation

Kommunikationsmodell Mediation

  1. Der Dritte ist weder Meinungsbildner noch Entscheider. Er ist deshalb kein Teil des operativen Streitsystems.
  2. Die Parteien können (müssen) den Mediator wählen.
  3. Das Verfahren bewegt sich strategisch NICHT im Nullsummenspiel. Es erfordert eine Kooperation.
  4. In der Konfliktevolution entspricht das Verfahren dem Stadium eines Konsenses.
  5. Die Parteien können den Mediator nicht auf ihre Seite zu ziehen. Es wäre sinnlos, weil er weder Meinungen vertritt noch eine Entscheidung herbeiführt.,
  6. Das Kommunikationsmodell richtet die Kommunikation auf die Gegenseite aus.
  7. Verfahrensfehler wirken sich nicht auf die Wirksamkeit der Entscheidung aus.
  8. Der Fokus liegt auf dem Nutzen.
  9. Der Bearbeitungsschwerpunkt liegt auf der Lösungsfindung, die unabhängig von der Rechtsfindung erfolgt. Es werden alle Dimensionen des Streitkontinuums abgebildet.

Bedeutung für die Mediation

Um die Mediation eindeutig gegen andere Verfahren abgrenzen zu können, kommt es entscheidend darauf an, die Eigenschaften der Mediation zu ideolieren und als solche herauszustellen. Die Identifikation der Eigenschaften ist auch eine Interpretationshilfe, denn auch das Mediationsgesetz sollte sich am Wesen der Mediation orientieren, wenn es die Mediation und nicht etwa ein anders Verfahren wie die Schlichtung regeln will.

Die besonderen Eigenschaften der Mediation 

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Alias: Verfahren-Mediationseigenschaften

Bearbeitungsstand: 2023-05-25 06:36 / Version 46.

Literaturhinweise: Trossen (un-geregelt)
Prüfvermerk: -

2 Siehe dazu die Ausführungen im Beitrag Eigenschaften


Based on work by Bernard Sfez and anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Page last modified on Friday June 9, 2023 16:02:00 CEST.