- ID
- Leitsatz 5796
- Bezeichnung
- Leitsatz
- Das Ziel der Mediation ist erreicht, wenn die Lösung gefunden wurde. Die Abschlussvereinbarung markiert also nicht das Ziel. Sie ist aber der erste Schritt zur Umsetzung und Verwirklichung des Ziels. Dezufolge kommt es darauf an, die gefundene Lösung festzuhalten, verbindlich zu machen und Fragen der Umsetzung zu klären.
- Fundstelle
- Abschluss
- Schule
- integrierte Mediation
- Kategorie
- Recht
- Schlagworte