Lade...
 
ID
Leitsatz 5796
Bezeichnung
Leitsatz
Das Ziel der Mediation ist erreicht, wenn die Lösung gefunden wurde. Die Abschlussvereinbarung markiert also nicht das Ziel. Sie ist aber der erste Schritt zur Umsetzung und Verwirklichung des Ziels. Dezufolge kommt es darauf an, die gefundene Lösung festzuhalten, verbindlich zu machen und Fragen der Umsetzung zu klären.
Fundstelle
Abschluss
Schule
integrierte Mediation
Kategorie
Recht
Schlagworte