Eigenverantwortung
- ID
- Leitsatz 3901
- Bezeichnung
- Eigenverantwortung
- Leitsatz
- Je mehr Verantwortung eine andere Person (beispielsweise der Richter, Schlichter oder Mediator) übernimmt, umso mehr Gelegenheiten bieten sich anderen, ihre Eigenverantwortung in den Hintergrund zu stellen.
- Fundstelle
- Verantwortung
- Schule
- integrierte Mediation
- Kategorie
- Mediation
- Schlagworte