Widerrufsrecht
- ID
- 1917
- Ungereimtheit
- Widerrufsrecht
- Betrifft
- Recht
- Problemstellung
- Das Widerrufsrecht und die damit korrespondierenden Belehrungen wirken im Mediationsvertrag nicht nur wegen des Grundsatzes der Freiwilligkeit verkrampft, sie sind auch nicht vertrauensfördernd. Siehe die Ausführungen im Beitrag Widerruf.
- Verbesserungsvorschlag
Mediation als Ausnahmetatbestand in § 312g Abs. 2 BGB aufnehmen
- Gesetz
- BGB § 312 g
- Status