Kein Hinweis auf Fristen
- ID
- 15605
- Bezeichnung
- Kein Hinweis auf Fristen
- Kategorie
- Recht
Methodik - Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- Während der Mediation laufen Fristen. Notfristen werden (anders als die Verjährung) nicht gehemmt oder unterbrochen. Es ist fraglich, ob der Mediator etwa über den Lauf der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage oder der Rechtsmitteleinlegung informieren muss, damit die Parteien nicht darauf vertrauen, dass sie die Mediation ausreichend schützt. Der Schutz ist nur mit einem Fristenhinweis möglich. Zur Frage der Hinweispflicht wird die Rechtsprechung wohl nachj Berufen differenzieren. D.h.: ein Anwalt ist eher in der Pflicht als ein Psychologe.
- Fehlerbehebung
- Nach Fristablauf (je nach Fristart) nicht mehr möglich. Manche Fristen (z.B. Verjährung) können neu verhandelt werden.
- Fehlervermeidung
- Hinweis im Mediationsvertrag, dass die Überwachung von Fristen nicht die Aufgabe des Mediators ist und die Parteien sich selbst informieren müssen.
- Premium
- Erstellt
- Montag Mai 15, 2023 11:52:40 CEST
von Arthur Trossen