Medianden als Gesprächspartner
- ID
- Leitsatz 15177
- Bezeichnung
- Medianden als Gesprächspartner
- Leitsatz
- Medianden, also die Verhandlungsparteien, sind nur diejenigen Personen, die Träger von Rechten und Pflichten oder direkte Konfliktparteien sind. Bei juristischen Personen oder geschäftsunfähigen Parteien, die selbst nicht handeln können, sind nur die rechtlichen (oder gesetzlichen) Vertreter als Medianden anzusehen.
- Fundstelle
- Parteirollen
- Schule
- Kategorie
- Prozess
- Schlagworte