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Medianden als Gesprächspartner

ID
Leitsatz 15177
Bezeichnung
Medianden als Gesprächspartner
Leitsatz
Medianden, also die Verhandlungsparteien, sind nur diejenigen Personen, die Träger von Rechten und Pflichten oder direkte Konfliktparteien sind. Bei juristischen Personen oder geschäftsunfähigen Parteien, die selbst nicht handeln können, sind nur die rechtlichen (oder gesetzlichen) Vertreter als Medianden anzusehen.
Fundstelle
Parteirollen
Schule
Kategorie
Prozess
Schlagworte