Kontrolle der Abschlussvereinbarung
- ID
- Leitsatz 14744
- Bezeichnung
- Kontrolle der Abschlussvereinbarung
- Leitsatz
- Die Abschlussvereinbarung sollte wie jede Vereinbarung so formuliert sein, dass ein Dritter, der die Hintergründe der Vereinbarung nicht kennt, in der Lage ist, die Vereinbarung ohne Nachfrage zu vollziehen und anzupassen falls sich Änderungen ergeben.
- Fundstelle
- Abschlussvereinbarung
- Schule
- Kategorie
- Recht
- Schlagworte
- abschlussvereinbarung