fehlende Vertretungsmacht
- ID
- Beispiel 11869
- Bezeichnung
- fehlende Vertretungsmacht
- Beispiel
K beauftragt A, ein Originalbild für maximal 10.000,00 € zu kaufenA kauft beim Galeristen V einen Original Dali für 20.000,00 €K kann das Geschäft genehmigenDie Entscheidung liegt bei ihm
Beauftragt V den A, den Mieter M abzumahnen und spricht A stattdessen die Kündigung aus, weil M die Wohnung verwüstet hat, ist die Kündigung unwirksamV muss seinerseits entweder A neu beauftragen, oder aber selbst kündigen (zu Vorschrift des § 174 BGB siehe oben).- Fundstelle
- Rechtskunde-BGB
- Zuordnung
- Schule
- Schlagworte
- Gewichtung