Dem Modell wurde stets entgegengehalten, dass es schon deshalb keine Mediation sein könne, weil der Richter entscheidungsbefugt sei. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass die Entscheidungsbefugnis kein wirkliches Hindernis war. Die Parteien haben sich edenfalls vor dem Richter geöffnet und sogar Dinge gesagt, die er weder hören wollte, noch sollte. Die daraus resultierende Erkenntnis war, dass es nicht die Angst vor der Enscheidung des Richters ist, sich zu öffnen, sondern das Vertrauen in seinen Umgang mit den Menschen und die Sorgfalt im Umgang mit den zur Verfügung gestellten Informationen. Die Übung führte zur Erkenntnis, dass das Interesse an den Parteien (Menschen) der Schlüssel ist, sich zu öffnen.