Lade...
 

Rechtsschutz

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Themenseite im Abschnitt Recht des Mediationshandbuchs.
Es geht um die Frage, ob und wie die Mediation zum Rechtsschutz beiträgt und davon abhängt. Bitte beachten Sie auch folgende Beiträge:

Recht Abgrenzung Verfahrensrecht Vereinbarungen Absicherung Rechtsschutz Beweiserhebung

Um es vorweg zu sagen: Die Mediation ist weder Rechtspflege, noch Rechtsschutz. Sie dient nicht der Wahrung des Rechts sondern der Verwirklichung von Interessen im Rahmen des Rechtes. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, den man unbedingt verstehen muss, damit die Mediation nicht zur Beantwortung von Rechtsfragen missbraucht wird.

Was bedeutet Rechtsschutz und wer schützt hier wen?

Zunächst schützt das Recht sich selbst. Damit schützt es auch das Individuum als Teil der Rechtsordnung und unterstützt den Rechtsverkehr. Der Staat garantiert das Recht. Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz sichert die Rechtsstaatlichkeit. Art. 20 Abs. 3 besagt:

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.


Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG gewährt explizit eine Rechtsweggarantie bei Rechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt. Eine Rechtsweggarantie bei möglichen Rechtsverletzungen im privatrechtlichen Bereich wird aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch hergeleitet, der auf Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtstaatsprinzip gestützt wird.

Ein Rechtsfriede muss keinen Frieden bedeuten

Die Rechtsweggarantie ist keine Erfolgsgarantie. Juristen können zwar den Begriff des Rechtsfriedens. Sie meinen damit aber nicht den zufriedenstellenden Ausgang von Prozessen, sondern die Ausschöpfung des Instanzenweges. Der Rechtsfrieden ist hergestellt, wenn es keinen legalen Weg zum Streiten mehr gibt.

Rechtsweg

Prozessrisiko

Die Anwendung des Rechts erfolgt mithilfe der Subsumtion. Ein Lebenssachverhalt wird mit einer Rechtsnorm verglichen. Weil das Gesetz nicht jeden denkbaren Lebenssachverhalt regeln kann, basiert seine Anwendung auf Auslegungen und dem Faktenverständnis. Ein Jurist sollte in der Lage sein, die Bandbreite an möglichen Entscheidungen voraus zu planen. Welche Entscheidung letztlich getroffen wird, lässt sich nur bedingt voraussehen. Die Mediation kann das Prozessrisiko umgehen, Weshalb ein hohes Prozessrisiko eine große Motivation für eine Mediation darstellt. Ausführungen zur Einschätzung des Prozessrisikos finden Sie in dem Beitrag Verfahrenskostenberechnung.

Prozessrisikoberechnung 

Verhandlungsrisiko

Es wäre falsch zu denken, die Mediation bürge kein Risiko. Anders als im Gericht haben die Parteien aber Kontrolle darüber, wie sie mit dem Risiko umgehen wollen.

Beispiel 15575 - Zwei Nachbarn streiten über einen Wasserschaden vor Gericht. Die eine Partei behauptet der Wasserschaden sei durch den Nachbarn verursacht, weil das Wasser unkontrolliert von einem höher gelegenen Grundstück in das Fundament einer Garage auf dem Nachbargrundstück einfließt, sodass sich in dem Gebäude ein Wasserschaden ergibt. Die Gegenseite behauptet, der Grund für den Wasserschaden läge in einem fehlerhaft konstruierten Fundament der Garage auf dem Nachbargrundstück. Der Streit geht um die Frage, wer den Wasserschaden zu begleichen hat. Die gerichtliche Entscheidung würde sich auf ein Sachverständigengutachten stützen. Vereinbaren die Parteien eine Schadensteilung, um das Prozessrisiko zu umgehen, beteiligt sich eine Partei möglicherweise an den Kosten des Schadens, für den sie nach dem dann unter Umständen nicht eingeholten Sachverständigengutachten nicht aufzukommen hätte.


Anders als in Gerichtsverfahren, wo ein Richter darüber entscheidet ob und gegebenenfalls welche Sachverständige hinzuzuziehen ist, können die Parteien in einer Mediation darüber ein Einvernehmen herbeiführen. Sie können entscheiden ob es Ihnen wert ist einen Sachverständigen zu befragen und die Kosten aufzuwenden oder nicht. Sie können unter Umständen sogar eine ganz andere finden, die noch besser ist und für die es auf ein Gutachten gar nicht ankommt.

Kostenrisiko

Wenn es um Rechtsschutz geht sind die Kosten der für die Rechtsverfolgung zu erbringende, finanzielle Aufwand. Ein Prozess kostet Geld. Wie viel, können Sie mit Hilfe eines Prozesskostenrechners überschlägig kalkulieren1 .

Verfahrenskostenberechnung

Rechtsschutzversicherung

Aus der Kundensicht erlauben die Rechtsschutzversicherungen der Streitpartei eine größere Bewegungsfreiheit im Falle eines Prozesses. Die Partei muss nicht auf die Geltendmachung von Prozessmaßnahmen verzichten, nur weil sie das Kostenrisiko scheut oder nicht einzuschätzen vermag. Deshalb leben die Rechtsschutzversicherungen davon, das Risiko eines unkalkulierbaren, eskalierenden Streites aufzufangen. Natürlich mündet das Streitrisiko auch in ein Kostenrisiko für die Rechtsschutzversicherung. Ihr Dilemma besteht also darin, dass sie selbst einen dem Prozessrisko entsprechenden Kostenaufwand zu tragen hat. Keine Frage, dass auch die Rechtsschutzversicherung ein Interesse daran hat, diesen gering zu halten. Die Mediation könnte dafür ein Werkzeug sein. Das Interesse an der Mediation folgt aber nicht nur finanziellen Erwägungen. Auch ein verändertes Servicedenken in der Versicherungswirtschaft begünstigt deren Interesse an der Mediation2 . Die Rechtsschutzversicherungen unterstützen die Mediation demzufolge nicht ganz uneigennützig. Wenn die Mediation erfolgreich ist, spart sie letztlich auch der Rechtsschutzversicherung Kosten. Um den Prozess zu kontrollieren, engagieren die Rechtsschutzversicherungen die Mediatoren oft selbst und kümmern sich sogar um deren Aus- und Fortbildung. Wegen § 2 Abs. 1 Mediationsgesetz kann die Rechtsschutzversicherung den Mediator grundsätzlich nicht vorschreiben. Nach § 3 Abs. 1 Mediationsgesetz obliegen dem Mediator besondere Sorgfaltspflichten. Sie verpflichten ihn, das Auftragsverhältnis mit der Rechtsschutzversicherung offen zu legen, um Bedenken gegen seine Unabhängigkeit zu zerstreuen. Weil die Rechtsschutzversicherung ein Interesse am Ausgang hat wäre auch ein Wort zur Neutralität angebracht. Die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung kann von dem Versicherungsnehmer ebenso angefragt werden wie vom Mediator im Auftrag des Medianden.

Prozessfinanzierung

Wer sich den Prozess nicht leisten kann, mag auf eine Art staatlicher Prozessfinanzierung, der sogenannten Prozesskostenhilfe(PKH) oder in Familiensachen der Verfahrenskostenhilfe (VKH) zurückgreifen. Sie ist eine Sozialhilfe im Recht und mit einem zinslosen Darlehen zu vergleichen, das einkommensabhängig gewährt wird. Die Kosten der Güterichterverhandlung werden von der PKH bzw. der VKH erfasst. Hinsichtlich der Kosten einer externen Mediation ist die Rechtslage uneindeutig. Im Zweifel sind diese Kosten von den Parteien selbst zu tragen. Ob es analog zur Prozesskostenhilfe eine Mediationskostenhilfe geben sollte, ist umstritten.

Neben der staatlichen hat sich die private Prozessfinanzierung (auch: Prozesskostenfinanzierung) als eine juristische Finanzdienstleistung etabliert. Der Prozessfinanzierer übernimmt die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Ansprüche3 .



Based on work by anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Montag November 25, 2024 16:21:37 CET.

Durchschnittliche Lesedauer: 4 Minuten