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Mediationsreport

 Versions- und Verwendungshinweis:
Der Mediationsreport 2019 liegt sowohl als Wiki-Datei wie auch als druckfertige PDF-Datei vor. Das Wiki-Format erlaubt eine bessere Integration in die Plattform und mehr Mitwirkungsmöglichkeiten. Das Druckformat ist für eine isolierte Verwendung als Printmedium vorbereitet und hat geringfügige Abweichungen (z.B. Impressum, Vorwort, Erläuterunegn zum Wiki), um den Ausdruck zu optimieren. Inhaltlich sind die Dateien identisch. Sie können diese Seite als Link empfehlen oder das PDF herunterladen und weiterleiten.

Mediationsreport 2019 als PDF (Druckversion) Diskutieren Downloads Empfehlen Mediationsreporte



Wiki to Yes ist ein Metaportal zur Mediation, bei dem alle Informationen über die Mediation in allen Belangen unabhängig von ihrer Herkunft zusammengetragen und verlinkt werden. Sein Thinktank ist das Mittel zum Zweck. Er gewährt einen bidirektionalen Zugriff auf die wohl umfassendste, frei zugängliche Datenbank über die Mediation in Deutschland.

Der Mediationsreport ist die logische Konsequenz aus der Vernetzung der Informationen auf der Metaebene. Sie ist nicht an Zielgruppen, Träger oder spezifische Sichten auf die Mediation gebunden. Sie überwindet die Selbstreferenzialität und erlaubt die Selbstreflexion. Die Informationen die bei Wiki to Yes von allen Interessierten1 erhoben und mitgestaltet werden (können), ergeben ein Bild, das wie eine Resonanz auf die bisherigen Bemühungen zur Implementierung der Mediation wirkt, Trends aufdeckt und Prognosen erlaubt.




Mediationsreport Nr. 1
Beobachtungen, Fakten und Trends der Mediation in Deutschland für 2019

Vorwort des Herausgebers

Mit der Evaluierung des Mediationsgesetzes (nachfolgend: Evaluierung) ist die Frage neu aufgebrochen, wie es um die Zukunft der Mediation bestellt sei. Ihre Entwicklung soll gefördert werden. Es werden Forderungen gestellt. Alles was geschieht, erfolgt vor einem klärungsbedürftigen Bild der Mediation, deren Komplexität dazu beiträgt, den Blick auf das Wesentliche zu verschleiern.

Manchmal muss man einen Schritt zu Seite treten, um den Kern der Dinge zu erkennen und manchmal muss man einen Schritt zurückgehen, um vor-wärts zu kommen. Die Metaperspektive von Wiki to Yes verdeutlicht am Besten, wo die Mediation steht und welche Schritte zu gehen sind, um sie zu fördern. Bitte verstehen Sie den Mediationsreport als eine Einladung, die Schritte gemeinsam zu gehen und sich mit den zur Entwicklung beitragenden Fragen auseinanderzusetzen2

Ihr Arthur Trossen

Mediationsreport 2019

Bei dem ersten Mediationsreport geht es darum, einen Gesamteindruck von der Mediation, ihrer Entwicklung, den auf sie einwirkenden Umwelteinflüssen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen abzustimmen.

Der Bericht wertet den Thinktank von Wiki to Yes aus. Obwohl diese Datenbank aktuell schon mehr als 2.000 speziell auf die Mediation ausgerichtete Dokumente vorhält sowie mehr als 4.000 Datenbankeinträge, wäre es vermessen, die in diesem Report zusammengefassten Erhebungen als repräsentativ zu bezeichnen. Trotzdem erlauben die Stichproben und Momentaufnahmen interessante Einblicke, die das aktuelle Bild über die Mediation relativieren. Ihnen kommen die Philosophie des Portals, seine Metaperspektive und die zur Verfügung gestellte Technik entgegen.

Die dem ersten Mediationsreport zugrunde gelegte Datenerhebung erfolgte noch hauptsächlich durch den Herausgeber. Der Grund dafür liegt in der ausstehenden Bekanntmachung des Portals. Nach der offiziellen Einführung soll der Mediationsreport zu einem Produkt der Community weiterentwickelt werden. So wird sichergestellt, dass kein Gedanke ausgelassen bleibt und nichts übersehen wird.

Natürlich bedient sich die Zusammenfassung in den Wiki to Yes Mediationsreporten zwangsläufig einer Selektion. Es werden Schwerpunkte gesetzt und Auswahlen getroffen, in die auch Meinungen einfließen. Sie haben stets die Möglichkeit, sich selbst über die Quellen und die Verwertung der Daten zu informieren. Die Konferenz erlaubt auch eine aktive Mitwirkung sowohl bei der Erhebung wie bei der Auswertung der zu erfassenden Daten.

Der erste Mediationsreport 2019 kommt zu folgendem Ergebnis:

Zusammenfassung: Im Einzelnen weist die erste Ausgabe des von nun an jährlich erscheinenden Mediationsreports nach, dass sich die Entwicklung der Mediation besser gestaltet, als einige Evaluierungen glauben machen. Die Zusammenführung der Statistiken belegt trotz (oder vielleicht gerade wegen) der insgesamt ansteigenden Streitbereitschaft auch ein gesteigertes Interesse an einvernehmlichen Konfliktlösungen und damit auch an der Mediation. Der Schwerpunkt liegt bei der Konfliktvermeidung.

Die Mediation ist weiter verbreitet als angenommen. Allerdings wird das Bild, wie die Mediation in der Öffentlichkeit und der Fachwelt vorgestellt wird, sehr diffus, wenn nicht sogar falsch dargestellt. Die Trennschärfe geht verloren. Dadurch reduzieren sich die Chancen, die Mediation von anderen Verfahren und Angeboten abzugrenzen und ihr Alleinstellungsmerkmal herauszustellen. Das darauf zurückzuführende Verständnis der Mediation irritiert nicht nur den Konsumenten.

Bei dem Versuch ihrer Implementierung wird nach selektiven Lösungen und Erklärungen gesucht, die nicht auf ein gemeinsames Ziel ausgerichtet sind. Die Interessen der Stakeholder verfolgen keine gemeinsam abgestimmte Nutzenerwartung. Viele Bemühungen gehen deshalb ins Leere. Das Rad wird immer wieder neu erfunden, was ebenfalls zur Verwirrung beiträgt.

Die Mediation steht vor einem Scheideweg. Sie muss sich zwischen einem Kulturgut und der Nachfrage entscheiden. Um die Entscheidung treffen zu können, sind ihre Grundlagen aufzuarbeiten. Die unterschiedlichen Interessen und Sichtweisen der Protagonisten, einschließlich der Politik, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung tragen dazu bei, dass die Mediation mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wird.
Konkrete Vorschläge zur Förderung der Entwicklung der Mediation orientieren sich an dem zugrunde zu legenden Konzept der Mediation, das im Idealfall auf eine Mediationstheorie zurückgeführt werden kann. Wie in einer Mediation wäre es angebracht, sich zunächst über den allgemein zu er-zielenden Nutzen zu verständigen, den die Mediation in der Gesellschaft, im Markt, für die Justiz, den Konsumenten, den Bürger und den jeweiligen Berufsanwendungen verwirklichen kann. Ein darauf abgestimmtes und noch herzustellendes, gemeinsames Fundament bildet dann die Basis, auf der die Schritte zur Förderung der Mediation herauszuarbeiten sind. Sie werden ergeben, wie sich ihr Nutzen für Alle verwirklichen lässt und warum es sich lohnt, die Mediation zu fördern.

Die Implementierung der Mediation überzeugt, wenn sie sich selbst am We-sen der Mediation ausrichtet und schon bei diesem Procedere zeigt, wozu sie in der Lage ist.

Die Beobachtungen und Thesen werden im Folgenden näher erläutert. Fragen, die sich mit der Einführung der Mediation in Deutschland befassen, werden in dem Beitrag Implementierung der Mediation näher erörtert. Sie können sowohl dazu, wie zum Mediationsreport selbst im Forum Stellung nehmen, Fragen aufwerfen oder sich am Round Table beteiligen.

Barometer

Ein Barometer ist ein Messinstrument. Weil es bedingte Wetterprognosen erlaubt, wird der Begriff synonym mit einem Prognoseinstrument verwendet. Im Bereich der Mediation sind Prognosen hilfreich, um Entscheidungsgrundlagen zu finden, mit denen sich Ihre Entwicklung fördern lässt. Zu diesem Zweck erfasst das Barometer relevante Messdaten, die in ihrer Veränderung eine Ausrichtung sowie einen Trend und Handlungsoptionen erkennen lassen.

Um eine Prognose zu erlauben, müssen sich die zu erhebenden Daten auf die Komplexität der Mediation einlassen. Ihre Auswertung hat aus einer Metaperspektive zu erfolgen, die Selektionen vermeidet (oder aufdeckt) und Färbungen erkennen lässt. Erst die aus der Gesamtheit der Daten abzuleitende Sicht ergibt einen Eindruck, der die Mediation verständlich macht und die im Mediationsreport vorgestellten Trends belegt.

Bis zur Veröffentlichung eines Mediationsreports ist ein langer Weg zurückzulegen. Er beginnt mit der Datenerhebung, der Qualifikation der ge-sammelten Daten und ihrer Auswertung. Alle Schritte und Quellen sind für die Leserinnen und Leser transparent. Sie können im Mediationsbarometer verfolgt werden. Als angemeldete Portalbesucher können Sie an der Gestaltung mitwirken

Indikatoren

Um die Resonanz der Mediation an Messdaten orientieren zu können, wurden folgende Parameter als Trendindikatoren herausgearbeitet:

  1. Presseschau: Die Presseschau hinterlässt einen Eindruck, wie die Mediation in der öffentlichen Darstellung und Meinung einschließlich der Fachpresse gesehen und beschrieben wird.
  2. Statistik: Die Statistik mag Anhaltspunkte zur Verbreitung der Mediation nachweisen sowie dazu beitragen, das Verhältnis von Angebot und Nachfrage einzuschätzen.
  3. Rechtsprechung: Die Rechtsprechung zeigt, welches Verständnis der Mediation in der Justiz vorherrscht und welchen Einfluss die Justiz auf die Mediation hinterlässt.
  4. Politik: Der Blick auf die Politik ergibt Anhaltspunkte wie die Mediation dort verstanden wird und verwertet Informationen über Maßnahmen des Gesetzgebers und politische Aktivitäten im Bereich Mediation.
  5. Forschung: Hier geht es um die Frage, wie die Lehre, die Wissenschaft und die Forschung mit dem Thema umgehen und wo Schwerpunkte gesetzt werden.
  6. Markt: Der Blick auf den Markt soll Anhaltspunkte offenbaren, die den Markt, seine Entwicklung und das Marktverhalten einschätzen können.

Die Indikatoren werden in den bereichsbezogenen Analysen vorgestellt und im Mediationsbarometer zusammengeführt. Sie korrespondieren mit den Anknüpfungspunkten der Mediation, die mit den Wiki to Yes Abteilungen Wissen, Erfahrung, Werkzeuge, Praxis und Akademie vollständig abgebildet werden.


Wenn Sie den Prozess bis zur Erstellung eines Mediationsreports online nachvollziehen möchten, ist das Barometer eine erste Anlaufstelle .

Presseschau

Die Presseschau stellt den ersten Trendindikator vor. Sie wertet die Nachrichten aus und versucht daraus abzuleiten, wie die Mediation in der Öffentlichkeit gesehen und vorgestellt wird. Erfasst werden alle Nachrichten, die auf irgendeine Art im Internet aufgespürt werden.

Weil die Nachrichten hauptsächlich über Feeds eingefangen werden, dürfte die Auswertung der Zeitungen und Magazine, einschließlich der Fachpublikationen nahezu vollständig sein. Beachten Sie trotzdem bitte, dass der Digest lediglich die wichtigsten Nachrichten zusammenfasst3 .
Als wichtig werden alle Nachrichten angesehen, die einen Eindruck hinterlassen, wie die Mediation in der öffentlichen Meinung dargestellt wird. Die Nachrichten werden auf die Quellen bezogen und mit den dazu führenden Links gespeichert und mit den Inhalten im Thinktank vernetzt. Alle daraus abzuleitenden Eindrücke werden offengelegt.

Um die so gesammelten Nachrichten einer Auswertung zugänglich zu machen, wurden folgende Kategorien herausgebildet:

  1. Allgemein: Damit sind Nachrichten ohne spezifische Zuordnung zur Mediation angesprochen.
  2. Aufgeschnappt: Die Nachricht hat keine direkte Verwertbarkeit für die Mediation, ist aber trotzdem berichtenswert.
  3. Hinweis: Viele Presseartikel sind lediglich Hinweise auf die Mediation und haben nicht immer einen Nachrichtenwert. Die Häufigkeit der Hinweise und die Art und Weise ihrer Gestaltung geben jedoch einen Eindruck über das Interesse der Presse, das Wissen der Autoren und Journalisten und deren Einschätzung über das Leserverhalten.
  4. Fallinformation: Erstaunlicherweise informieren recht viele Artikel über Fälle, die entweder in einer Mediation bearbeitet werden, für die ein Mediationswunsch geäußert wird oder die über den Verlauf und das Scheitern berichten. Auch hier zeigt die Art der Berichterstattung, welchen Stellenwert der Mediation zugewiesen und wie mit ihr umgegangen wird.
  5. Fachinformation: Der Nachrichtenüberblick erfasst auch eine Reihe von fachlich geprägten Informationen über die Mediation oder von Informationen, die der Mediator fachlich verwerten kann. Sie wurden in erster Linie erfasst, um Mediatoren über Erkenntnisse zu informieren, die bei der Abwicklung von Mediationen hilfreich sein können.
  6. Meinung: Veröffentlichte Meinungen zu Themen mit Bezug auf Mediation tragen ebenfalls dazu bei, das Bild der Mediation in der Öffentlichkeit abzurunden.
  7. Meldung: Meldungen sind Nachrichten über Ereignisse oder Geschehnisse mit Bezug auf Mediation, für die sich nicht nur Mediatoren interessieren dürften.
  8. Politik: Die Kategorie Politik umfasst Meldungen und Hinweise mit politischem Bezug in der Schnittstelle zur Mediation, insbesondere die Sicht der Politik auf die Mediation betreffend.
  9. Werbung: Viele Pressemitteilungen dienen in erster Linie dazu, eigene Produkte und Angebote vorzustellen, die irgendwie mit der Mediation im Zusammenhang stehen. Weil diese Artikel trotz des geringen Informationsgehaltes den Löwenanteil ausmachen, wurde darauf verzichtet, sie in die Datenbank zu übernehmen. Beiträge in dieser Kategorie tragen also nicht zu einer statistischen Relation bei. Sie sollen lediglich exemplarisch verstanden sein. Aus dem gleichen Grund werden Literaturhinweise und Hinweise auf Veranstaltungen in separaten Verzeichnissen (Literatur- oder Terminverzeichnis) erfasst.

Die Zuordnung der hier erfassten Nachrichten zu den jeweiligen Kategorien ergibt folgende Verteilung :

Verteilung


Bei der Auswertung der Presseartikel fällt auf, dass der Begriff Mediation oft als Synonym für Vermittlung oder Einvernehmen schlechthin gewählt und nicht fachlich verstanden wird. Unglücklicherweise wird dabei auch auf Zitate von Prominenten zurückgegriffen, die ein völlig falsches Bild über die Mediation wiedergeben. Beispiele werden in den Artikeln Dialog ja aber kein Vermittler und Anstoß für die Mediation aufgegriffen .

Gerade wenn derartige Zitate von Prominenten stammen, tragen sie zur Ungenauigkeit und zum Missverständnis der Mediation bei. Daneben gibt es viele Pressemitteilungen, die zwar die Mediation vorstellen, letztlich aber weniger auf die Mediation als auf die Anbieter und das Angebot hinweisen wollen. Der Artikel Streit schlichten bei Kaffee und Gebäck mag dafür ein Beispiel sein. Auch in diesen Fällen wird der Begriff Mediation eher unspezifisch verwendet. Wegen des geringen Informationsgehaltes werden solche Artikel je nach Schwerpunkt, unter der Kategorie Hinweis oder Werbung erfasst.

Mitunter werden das positive Bild und die Verbreitung der Mediation auch genutzt, um auf ein Gegenangebot hinzuweisen. Ein Beispiel dafür ist der Beitrag Konfliktberatung jenseits von Mediation. Das Werbeverhalten mag als ein Indiz für die Bekanntheit der Mediation verstanden werden. Es belegt zumindest, dass der Mediation eine Aufmerksamkeit in der Bevölkerung unterstellt wird. Es belegt ebenso, dass der Öffentlichkeit unterstellt wird, nicht ausreichend über die Mediation informiert zu sein.

Die Schwierigkeit, eine Nachricht in der Presse über die Mediatoren zu platzieren, dürfte überwunden sein. Jedenfalls belegen die Newsfeeds, dass heute bundesweit fast täglich ein Beitrag über Mediation veröffentlicht wird.

Die oft zur Auflockerung erwähnte Verwechselung von Mediation und Meditation gehört endgültig der Vergangenheit an. Der Begriff Mediation ist in den Korrekturprogrammen angekommen. Es fällt nicht auf, dass die Mediation sogar in Schlagzeilen erwähnt wird, obwohl eine Meditation gemeint war. Auch die Feeds sammeln mehr und mehr Nachrichten zum Schlüsselwort Mediation, wo eine Meditation gemeint ist.

Wenn auch die werblichen Hinweise über die Mediation weit im Vordergrund stehen, sind häufig auch Nachrichten zu finden, die über Fälle informieren. Die Fallinformationen betreffen sowohl gewünschte, wie gelungene und gescheiterte Mediationen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass über gescheiterte Mediationen häufiger berichtet wird. Auch finden sich Kommentare zu laufenden Mediationen unter den Nachrichten. Der Verdacht liegt nahe, dass die Presse trotz der Vertraulichkeit von den Parteien benutzt wird, um nachzutreten oder den Gegner anzuschwärzen. Es gibt aber auch positive Beispiele, wo die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.

Herrmann befasst sich im Beitrag zum Jahrbuch Mediation ausführlich mit der Darstellung der Mediation in der Öffentlichkeit4 . Er bezieht jedoch keine Pressemitteilungen in seine Untersuchung ein. Stattdessen konzentriert er sich auf Kino-, Film-, Fernsehbeiträge und die Darstellung in den Printmedien. Seine Untersuchung inkludiert auch Veröffentlichungen in den USA. Im Ergebnis hält er fest, dass die Medienpräsenz der Mediation zwar spärlich aber vorhanden sei. Die Darstellung der Mediation sei jedoch u.a. im Interesse der Einschaltquoten teilweise verfälscht, übertrieben oder sogar skandalisiert.

Der Eindruck bestätigt sich in der Presseschau. Die irritierenden Ungenauigkeiten dürften allerdings nicht nur aus Gründen der Attraktivität, sondern auch aus Verständnisschwierigkeiten resultieren und dem Umstand gezollt sein, dass die Mediation ungewohnt anders ist als die Verfahren, mit denen sie ständig verglichen wird. Schon der Verfahrensvergleich stellt eine Fehlerquelle dar, wenn „Äpfel mit Birnen“ verglichen werden5 .

Zusammenfassung: Die Präsenz der Mediation in der Presse und in Presseveröffentlichungen ist überraschend groß. Es gibt fast täglich eine neue Veröffentlichung zum Thema. Die meisten Veröffentlichungen werden auf einen Anlass bezogen und dienen werblichen Zwecken. Bei Fallschilderungen wird die Presse in Einzelfällen als erweiterte Streitarena genutzt. Inhaltlich wird die Mediation oft falsch, im besten Fall wenig aussagekräftig und verkürzt dargestellt. Trotz aller Ungenauigkeiten wird sie überwiegend positiv bewertet.

Sie können die Nachrichten selbst auswerten, indem Sie die Beiträge im Nachrichtenüberblick nach den zuvor vorgestellten Kategorien herausfiltern.

Statistik

Auch die Trendanalysen im Statistikbereich beruhen auf der Auswertung der auf Wiki to Yes zusammengeführten Daten. Auf den ersten Blick könnte das statistische Verhältnis betreffend die Mediation im Jahre 2017 auf zwei Werte reduziert werden. 73% der Bevölkerung kennen die Mediation, aber nur 1% der Streitparteien fragt sie nach. Obwohl die Formel unzutreffend ist, hat sie sich für all jene festgeschrieben, die den Statistiken Glauben schenken. Deshalb kommt allenthalben die erstaunte Frage auf, wie es denn sein könne, dass die Mediation so bekannt sei und dennoch nicht nachgefragt werde. Der Eindruck bedarf der Korrektur.

Verbreitung der Mediation

Die Frage nach der Verbreitung der Mediation erschließt sich erst, wenn alle Forschungsergebnisse zusammengeführt werden6 :

Laut dem ADR Report 20137 gaben 43% der befragten (mittleren und großen) Unternehmen an, dass in ihrem Unternehmen von Verfahren der alternativen Streitbeilegung nie Gebrauch gemacht werde. Erlaubt diese Statistik den Umkehrschluss, dass von den im Jahre 2017 gezählten 3.481.860 Unternehmen 57% also 1.984.660 Unternehmen von Verfahren der alternativen Streitbeilegung Gebrauch machen?

Das Ergebnis wird in dem ADR Report weiter aufgeschlüsselt. Danach meinten 19% der Befragten, dass die Inanspruchnahme von Verfahren der alternativen Streitbeilegung nur selten erfolge. 4% gaben zu, dass sie derartige Verfahren häufig einsetzten. Das wären dann immerhin 139.274 Unternehmen. Würde jedes dieser Unternehmen nur eine Mediation in Auftrag geben, läge das Ergebnis zumindest auf den ersten Blick weit über den Erhebungen der Evaluierung.

Die Umfrage der PWC-Studie8 , die über den Zeitraum von 2005 bis 2015 geführt wurde, belegt, dass auf Verfahren der Schlichtung und Mediation zwar deutlich häufiger, aber immer noch tendenziell eher zurückhaltend zugegriffen wird. Das meist genutzte Verfahren zur Konfliktbeilegung in Unternehmen sei die Verhandlung. 32% der befragten Unternehmen hätten angegeben, die Mediation immer oder häufig zu nutzen .

Die Studie Streitkulturindex für Unternehmen und Organisationen9 in Deutschland kommt im Jahre 2018 zu dem Ergebnis, dass bereits ein Drittel der befragten Unternehmen einen Mediator beauftragt hätten. 44% nutzten Verhandlungen zur Konfliktbeilegung. 28% hätten in eine Schlichtung eingewilligt. Lediglich 37% der Unternehmen hätten noch keine Erfahrungen mit diesen und ähnlichen Verfahren gesammelt.
Eine EU-weite Forschung unter dem Titel „Rebooting Mediation“10 kommt im Jahre 2014 zu einem mit der Evaluierung vergleichbaren Ergebnis. Auch hier wird nach einer offenen Umfrage davon ausgegangen, dass die Verbreitung der Mediation nur im 1%-Bereich liege.

Die nach §8 Mediationsgesetz vorgeschriebene Evaluierung wird bei Wiki to Yes aufwändig kommentiert und im Beitrag
Das Signal zum Umdenken besprochen. Die Evaluierung erwähnt die 1%-Quote im Bereich der Güterichterverfahren. Hinsichtlich der freien Mediationen bezieht sie sich auf eine Umfrage, wonach 2014 etwa 7.110 Mediationen durchgeführt wurden, 2015 ca. 8.285 und 2016 ca. 7.405. Die Zahlen sind auf 1.244 Mediatoren bezogen, die an der Umfrage teilgenommen haben.

Im Verhältnis zu der im nächsten Kapitel errechneten Gesamtzahl der Mediatoren beträgt die Teilmenge der an der Umfrage beteiligten Mediatoren (1244) entweder 1,78% (bei 70.000 Mediatoren insgesamt), 2,78% (bei 44.700 Mediatoren) oder 9,95% (bei 12.500 Mediatoren). Die Gesamtzahl an Mediationen bewegt sich demnach (bezogen auf den gerundeten Mittelwert von 8.000 Mediationen, die von 1.244 Mediatoren ausgeführt werden) in einem Rahmen von 80.402 bis 449.438 nachgefragten Mediationen.

Nach den auf den Umfragen basierenden Hochrechnungen wird die Zahl von ca. 1,25 Millionen Zivilsachen im Jahre 2017 von der Zahl der Mediationen (i.S.d. Mediationsgesetzes ohne Berücksichtigung der Güterichterverfahren) z.T. bereits eingeholt. Dabei ist zu beachten, dass sich die Hochrechnungen der PWC, des ADR-Reports und des Streitkulturindexes nur auf einen unternehmerischen Anwendungsbereich beziehen und nicht ohne Weiteres auf alle Unternehmen ausgedehnt werden können. Auch wären die Zahlen um Mediationen anderer Bereiche zu erweitern. Die Datenreihe des ADR Reports betrifft nicht ausschließlich Mediationen, sondern ADR Verfahren insgesamt. Unter diesen Prämissen verteilt sich die Nachfrage nach Mediation im Vergleich der Erhebungen zueinander wie folgt:

Statistik


Die Grafik zeigt, dass die Evaluation zu einer pessimistischen Einschätzung führt. Auch wird deutlich, dass die Erhebungen erheblich voneinander abweichen. Sie erlauben nur ein spekulatives und selektives Bild auf die Nachfrage nach Mediationen. Trotzdem deuten die Hochrechnungen an, dass sich die Mediation besser entwickelt hat, als ihr nachgesagt wird. Dieser Trend wird noch deutlicher zum Vorschein kommen, wenn die Erhebungen den vollen Mediationsradius erfassen und über die Mediationen i.S.d. Mediationsgesetzes hinausgehen, wird sich dieser Trend noch deutlicher herausstellen. Um das gesamte Bild der Mediationsentwicklung aufzuzeigen, sollten sich die statistischen Erhebungen darüber hinaus auf folgende Fragen erstrecken:

  1. Wie werden die Fälle der kooperativen Praxis gezählt?
  2. Wie werden die Fälle des Täter-Opfer-Ausgleichs angerechnet?
  3. Wie werden die Fälle der Schulmediation erfasst?
  4. Wie werden die Mediationen der Beratungsstellen gezählt?11
  5. Wie werden die Fälle der telefonischen Shuttle-Mediationen gezählt?
  6. Wie werden die Mediationen des VSBG-Streitmittlers gezählt?
  7. Wie werden die Tätigkeiten der Konfliktlotsen berücksichtigt?
  8. Wie werden die internationalen Verfahren der Friedensbewegung, die öffentlichen Mediationen und die Bürgerbeteiligung gewichtet?
  9. Wie werden die übrigen Fälle berücksichtigt, in denen die Mediation nicht als Verfahren, sondern methodisch zur Anwendung kommt?

Die Beurteilung der Mediationsentwicklung beschränkt sich nicht nur auf Fälle des Mediationsgesetzes. Die aufgeführten Erweiterungen belegen die Willkür, wenn die Evaluierung einerseits die nicht dem Mediationsgesetz unterfallenden Güterichterverfahren als Indiz für die Entwicklung der Mediation heranzieht, während andere Anwendungen (auf die das Mediationsgesetz ebenfalls nicht anwendbar ist) ignoriert werden. Eine valide Aussage über die Entwicklung der Mediation ist nur möglich, wenn alle Erscheinungsformen und alle Anwendungsbereiche in die Analyse einbezogen werden. Bisher erfüllt noch keine der bekannten Erhebungen diesen Anspruch.

Zahl der Mediatoren

Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist die Bezugsgröße der praktizierenden Mediatoren. Dieser Wert hat Einfluss auf die Angebotsgröße. Er ist deshalb ein wichtiger Parameter für die Frage der Mediationsentwicklung. Die Gesamtzahl der Mediatoren in Deutschland basiert auf Schätzungen.

Die zuletzt bekannt gewordene, offizielle Schätzung des statistischen Bundesamtes wurde im Entwurf zur ZMediatAusbV erwähnt. Dort wird von 7.500 Mediatoren (wohl in 2013) ausgegangen und einem jährlichen Zuwachs von 1.000 Mediatoren. Demnach errechnet sich der aktuelle Stand im Jahre 2019 auf 12.500 Mediatoren.

Alternative Schätzungen gehen von wesentlich höheren Zahlen aus. Wird allein die Zahl der Ausbildungsinstitute der im Jahre 2012 durchgeführten Untersuchung der Stiftung Warentest12 zugrunde gelegt, gibt es 298 Ausbildungsstätten. Die Zahl dürfte sich seit der Einführung des Mediationsgesetzes noch vervielfacht haben. Wenn jedes dieser Institute über 10 Jahre nur 10 Mediatoren pro Kurs ausgebildet hat, ergibt das Mengengerüst eine Zahl von 29.800 Mediatoren13 . Tatsächlich dürfte die Zahl noch wesentlich höher sein. Rechnet man den angenommenen Wert bis heute hoch, ist von 44.700 Mediatoren auszugehen. Eine andere Schätzung kommt auf 70.000 Mediatoren.

Die Bezugsgröße "Mediatoren" ist um einen Faktor X zu reduzieren, wenn zwischen ausgebildeten Mediatoren und praktizierenden Mediatoren unterschieden wird. Die Unterscheidung ist erheblich, weil die in der Evaluierung nachgewiesene, geringe Praxis die Frage aufwirft, ob die wenigen Erfahrungen überhaupt schon eine Entscheidungsgrundlage für gesetzgeberische Eingriffe darstellen können. Die Schnittmenge, der praktizierenden Mediatoren beweist, dass eine Vermarktung der Mediation möglich ist. Es liegt deshalb nahe, sich an deren Erfolgsrezepten zu orientieren, wenn nach Wegen gesucht wird, die Entwicklung der Mediation zu fördern.

Auch wenn die ausgebildeten Mediatoren nicht praktizieren, ist deren Anzahl für die Beurteilung der Entwicklung der Mediation von Belang. Ganz abgesehen davon, dass sie ein Interesse an der Mediationskompetenz belegen, ist davon auszugehen, dass sie das erworbene Wissen (unerkannt) zur (korrekten) Verbreitung der Mediation verwenden und als Multiplikatoren in Betracht kommen.

Relationen

Die Zusammenstellung der Zahlenfragmente dürfte bereits den Eindruck festigen, dass das Interesse an der Mediation spürbar gestiegen ist und die Mediation auch deutlich besser nachgefragt wird, als die Statistik nahezulegen scheint. Der Eindruck wird von etablierten Mediatoren bestätigt14 .

Trotz der positiven Entwicklung wird die Zielvorstellung der EU, ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen der Zahl der Mediationen und Gerichtsverfahren zu erzielen, nicht erreicht. Der Ausgleich dürfte bei 50% der Fälle anzusetzen sein15 . Die in absoluten Zahlen ausgedrückte Nachfrage (in der Grafik als Mittelwert der vorausgegangenen Hochrechnungen angezeigt) kommt der Marke numerisch zwar entgegen. Wenn sie sich jedoch in einem Rückgang der Fallzahlen bei Gericht bemerkbar machen soll, ist sie von diesem Ziel noch weit entfernt. Die Gerichtsstatistik ergibt das folgende Bild:

Statistik-Gericht


Der Vergleich der Neuzugänge im Zeitraum von 2012 bis 2017 belegt einen kontinuierlichen Rückgang der Gerichtsverfahren, wenn die Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit außer Betracht bleiben. Auf alle (anderen) Bereiche der Justiz bezogen beträgt der Rückgang an Neuzugängen 258.361 Fälle. Selbst wenn der durch die Asylverfahren veranlasste, sprunghafte Anstieg der Verwaltungsgerichtssachen einbezogen wird, beträgt der Gesamtrückgang immer noch 38.859 Fälle. Die nachfolgende Grafik erlaubt einen Überblick:

Statistik Gericht Rückgang


Ob die Mediation einen Einfluss auf die Zu- oder Abnahme der Gerichtsverfahren hat, ist aus der Statistik heraus nicht erkennbar. Wird die Geschäftsentwicklung der Justiz jedoch auf die Zeit vor dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes ausgedehnt, lässt sich auch für diesen Zeitraum ein kontinuierlicher Rückgang an Gerichtsverfahren beobachten16 . Bei den Familiensachen gibt es sogar trotz der Einführung des Mediationsgesetzes einen Anstieg. Die Abweichung ist umso bemerkenswerter, als gerade für Familienangelegenheiten eine gestiegene Bereitschaft für außergerichtliche und einvernehmliche Lösungen bestätigt wird17 . Eine signifikante Änderung der Gerichtszugänge, die auf das Inkrafttreten des Mediationsgesetzes zurückzuführen ist, lässt die Zählstatistik deshalb nicht erkennen.

Wohin diffundieren also die vielen Anstrengungen zur Konfliktvermeidung und zur außergerichtlichen Streitbeilegung? Irrt die Statistik oder wirkt sich die gestiegene Nachfrage nicht wie erwartet auf die Gerichtsverfahren aus? Entwickelt die Mediation am Ende einen eigenen Markt, der sich wie eine Parallelwelt zur Gerichtsbarkeit aufstellt?18

Unter den Statistiken könnte noch der Blick auf die Erhebungen über die Verbraucherstreitigkeiten Aufschluss über die Entwicklung der Mediation geben. Hier wird der Zuwachs von 825 Eingängen im Vergleich der Jahre 2016 und 2017 zwar als überdurchschnittlich bezeichnet . Die Zahlen belegen indes keine nennenswerten Steigerungen. Der Verbraucherschlichtungsbericht erwähnt 61.694 Anträge auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens im Jahre 2016. Im Jahr 2017 waren es 68.538. Ein für die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Auftrag gegebenes Gutachten beklagt die geringe Bereitschaft der Unternehmen sich an Schlichtungen zu beteiligen. Was sich wie ein Widerspruch zu den vorangegangenen Ausführungen und dem dort bestätigten, wachsenden Interesse der Unternehmen an ADR und Schlichtungen anfühlt, erklärt sich über den Gegenstand der Verfahren und die mangelnde Attraktivität der Verbraucherschlichtung für die Unternehmen.

Um die statistischen Relationen zu vervollständigen, lohnt sich ganz sicher auch ein Blick in den Streitatlas19 . Dort wird ausgeführt, dass seit 2012, also dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes, die Streitlust der Deutschen von 20,9 Streitfällen pro hundert Einwohnern auf 22,3 im Jahre 2014 gestiegen sei. Im Vergleich der Jahre 2014 zu 2016 ist eine weitere Steigerung von 22,3 auf 25,1 Streitfälle je 100 Einwohner zu verzeichnen20 . Als Grund wird die zunehmende Zahl der Gesetze und die zunehmende Informiertheit der Bürger über ihre Rechte angegeben. Sicherlich spiele auch eine Rolle, dass der Gang vor Gericht nicht mehr als Schande angesehen werde und die Unfähigkeit, sich zu einigen, kein Makel sei, wohl aber die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit mit einem Versagen gleichgesetzt werde.

Die Mediation unterliegt vielen Einflüssen. Um sich ein Bild von ihrem Entwicklungspotenzial machen zu können, sind deshalb auch Umweltfaktoren zu erheben, die Einfluss auf den Umgang mit Konflikten (der Mediation) nehmen. Soweit ersichtlich sind ihre Auswirkungen auf die Mediation (und die Nachfrage nach kooperativen Konfliktbeilegungsverfahren) bisher noch nicht evaluiert worden. Auch die Forderungen nach Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung der Mediation21 gehen nicht erkennbar auf die komplexen Fragestellungen zur Implementierung der Mediation ein. Um die Gefahr eines Tunnelblicks zu vermeiden, sollten auch folgende Einflüsse beachtet werden:

  1. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Tatsache, dass die Unternehmen immer mehr Anstrengungen unternehmen (müssen), um Mitarbeiter zu halten.
  2. Ein verändertes Elternverständnis und der Wunsch, Schaden von den Kindern abzuwenden.
  3. Die Konjunktur, soweit sie den Einzug der Außenstände beeinflusst.
  4. Die soziale Kompetenz des Einzelnen, die Widerstandskraft, die Belastbarkeit, der Selbstwert, usw.
  5. Die systemischen und strategischen Bedingungen zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Konfliktbewältigung sowie das jeweilige Verfahrensverständnis.
  6. Kulturelle Einflüsse.und Erwartungen, Vorbilder und Orientierungen.
  7. Der Wettbewerb, der Marktzugang und das Angebotsverhalten

Damit sind nur einige Parameter angesprochen, die aus der Erfahrung des Mediators Einfluss auf die Nachfrage nach Mediation nehmen. Wenn nach Ursachen und Stellschrauben zur Förderung der Mediation gesucht wird, sollte der Blick zumindest auch auf die Streitanlässe, die Hintergründe, die Bewältigungsmöglichkeiten und die Streitmotive gelenkt werden.

Erfolg

Ein weiterer Parameter, der Aufschluss auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland gibt, ist ihre mögliche Erfolgsquote. Sie wird für die Mediation als hoch angekündigt und als ein unspezifisches Leistungsmerkmal zur Abgrenzung gegenüber anderen Verfahren genutzt. Auch die Statistik interessiert sich für den Erfolg, ohne dass sie die Kriterien definiert, an denen der Erfolg zu messen ist.

Lediglich die Evaluierung von Neuert22 versucht die Zufriedenheit als einen messbaren mediativen Erfolg statistisch zu erheben. Die meisten Evaluationen unterstellen, dass sich der Erfolg der Mediation in der Abschlussvereinbarung23 realisiert. Gehen sie tiefer, wie etwa die Evaluierung zum Mediationsgesetz, wird deutlich, dass die Abschlussvereinbarung oft nicht mit einer Konfliktauflösung einhergeht. Die Evaluierung kommt zu dem Ergebnis, dass die Abschlussquote zwar bei 76% liege. Allerdings habe sich der Erfolg in weniger als 50% der Fälle hergestellt.

Die Evaluierung stellt in ihrer Erhebung nicht nur einen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit der Verweise und einer verringerten Erfolgsquote her. Sie zerstört auch den Mythos der hohen Erfolgsquote in der Mediation. Das Ergebnis der Evaluierung ist irritierend, weil die Fähigkeit zur Konfliktauflösung als ein Leistungsmerkmal der Mediation in Frage gestellt wird. Könnte die Statistik als eine Warnung verstanden werden, unbedachte Verweisungen zu vermeiden und die Prüfung der Mediationseignung des Falles voranzustellen?24

Wenn die Erfolgsquote (Quote der vollständig aufgelösten Konflikte) der Mediation hinter die Abschlussquote zurückfällt, unterscheidet sich die Mediation kaum noch von einem üblichen Vergleich. Das Phänomen entspricht dann der von Mironi beschriebenen Entwicklung in Israel . Mironi hat drei Entwicklungsphasen ausgemacht. Die Pioneers of Mediation, die Revolution of Mediation und den Decline of Mediation, also den Fall der Mediation. Den Untergang der Mediation macht er daran fest, dass nach der Einführung des Gesetzes einfache Vergleichsverhandlungen plötzlich Mediation genannt wurden, ohne eine entsprechende Qualität aufzuweisen und ohne eine Mediation zu sein.

Die Sorge, dass die Entwicklung in Deutschland ähnlich verlaufen könnte, ist berechtigt. Sie ist unbegründet, wenn ein Qualitätsmaßstab eingeführt wird, an dem sich die Handlungen des Mediators messen lassen. Die Festlegung einer Ausbildungsqualität genügt dafür nicht. Sie geht sogar ins Leere und täuscht eine Qualität nur vor, solange sie die Auseinandersetzung scheut, wie die Dienstleistung auf Benchmarks zu beziehen ist, die eine leistungsrechte Anforderung definieren und eine korrekte, plan- und nachprüfbare Ausführung der Mediation sicherstellen25 .

Obwohl die handwerkliche Qualität der Dienstleistung einen Schlüssel für den Erfolg der Mediation darstellt, gibt es bis heute keine als verbindlich anerkannten Qualitätsstandards für die handwerklich korrekte Durchführung der Mediation. Hätte der BGH von solchen Standards Kenntnis gehabt, hätte er in seiner Entscheidung vom 21.9.2017 die Haftung aus dem Mediationsrecht herleiten können, ohne für einen Mediator das Anwaltsrecht zu bemühen.

Erst die Festlegung von Qualitätsstandards hinsichtlich der zu erbringenden Dienstleistung trägt zu einem klaren Verständnis des Leistungsaustauschs bei. Die Leistungspflichten werden definiert, Pflichtverletzungen werden erkennbar, Behandlungs- oder Kunstfehler werden identifiziert, Haftungsfragen werden geklärt, der Maßstab, an dem die Leistung zu messen und auszurichten ist, wird festgelegt, die Zuverlässigkeit von Leistungsversprechungen wird erhöht, der Erfolgsmaßstab für eine gelingende Mediation wird verbindlich festgeschrieben usw. Die Qualitätsdiskussion steht aus. Sie wird im Beitrag Qualität aufgegriffen und verwirklicht sich in dem Vorschlag zur Einführung von Benchmarks.

Ohne derartige Qualitätsmerkmale bedarf es einer noch tiefergehenden Kenntnis von der Mediation, um den kausalen Erfolg, der ja kein Zufall sein soll, korrekt zu hinterfragen. Keinesfalls genügt die isolierte Frage nach der Abschlussvereinbarung. Die Beurteilung des Erfolgs einer Mediation setzt ein auf das Mediieren zurückzuführendes, kausales Handeln voraus. zählen beispielsweise die Durchführung einer Konfliktanalyse, die auf ein Mediationsmodell verweist, für das sich die Parteien entschieden haben und das die Alt-Bearbeitungstiefe ergibt. Der Erfolg hängt dann von dem genau ermittelten Auftrag und der Frage ab, ob und inwieweit der Mediator die Erfolgskriterien in der Mediation mit den Parteien überhaupt erarbeitet hat, wozu er nach den Benchmarks verpflichtet wäre. Solange der Erfolg nicht auf handwerkliche Kriterien zurückgeführt werden kann, bleibt unklar, ob er gegebenenfalls nur dem Zufall und nicht dem Mediieren geschuldet ist.

Verwertbarkeit

Viele Statistiken sind lediglich Zählwerke, deren Ergebnisse nur bedingt verwertbar sind. Zumindest sollten die Art und Weise ihrer Fragestellungen, wie auch die verwendeten Erhebungsmethoden genau beleuchtet werden, ehe daraus Schlussfolgerungen hergeleitet werden. Die folgenden Beispiele mögen diesen Hinweis erläutern:

  1. Wenn die Frage: „Haben Sie von der Möglichkeit der Mediation schon einmal gehört?“ mit „Ja“ beantwortet wird, ist nicht klar, ob der Befragte die Mediation auch verstanden hat. Jemand, der gehört hat, dass die Mediation ein Verfahren mit Kaffee und Keksen ist, hat sicher das Wort gehört aber trotzdem keine Vorstellung von (der Leistungsfähigkeit) der Mediation.
  2. Welche Schlussfolgerung ist zu ziehen, wenn die Frage: „Glauben Sie, dass man mit einem solchen Verfahren ... Auseinandersetzungen beilegen kann?“, mit „Ja“ beantwortet wird? Würde der Befragte die Frage auch dann mit „Ja“ beantworten, wenn er selbst betroffen ist und wenn er denkt, dass der Gegner unfair spielt, sodass er ihm keine Kooperationsfähigkeit zutraut?
  3. Schon in die Befragung fließt ein (oft nicht aufgedecktes) Verständnis der Mediation ein, das die Antworten darauf bezogen beeinflusst. Die Frage „Wenn man bei einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht mehr weiterkommt, gibt es neben dem Gerichtsverfahren auch die Möglichkeit der sogenannten Mediation“ vermittelt ein falsches Bild von der Mediation, weil die Mediation unabhängig vom Scheitern des Rechts nachzufragen ist und weil es um weit mehr geht, als um die Klärung von Rechtsangelegenheiten.
  4. Was ist von einer an die Parteien gerichteten Umfrage zu erwarten, die sich dafür interessiert, ob die Mediation in der Form einer Schlichtung oder Vermittlung durchgeführt wurde?26
  5. Welche Schlussfolgerung ist zu ziehen, wenn Fragen etwa zur Konflik-teskalation, zur Konfliktstrategie, zur Einschätzung des Gegners, zum Verständnis der Mediation usw. nicht gestellt werden? Finden diese Auslassungen Berücksichtigung bei der Auswertung?
  6. Was nutzt die Frage nach der durchgeführten Anzahl oder der Dauer von Mediationen, wenn damit keine Angabe über den Umfang verbunden wird. Ist eine Großmediation im öffentlichen Bereich, die über einen langen Zeitraum geht und mehrere Hundert Medianden erfasst wenig oder viel?


Soweit zu beobachten ist, hat die Evaluierung zum Mediationsgesetz zu keiner Meinungsänderung beigetragen. Zumindest werden nach der Evaluierung die gleichen Forderungen27 erhoben wie zuvor. Das zu relativierende Bild einer Stagnation und eines Missverhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage hat sich ohne Grund gefestigt. Es verstärkt den mediationsuntypischen Blick auf das Verpasste und verdrängt die Sicht auf das Erreichte und das darin verborgene Potenzial.

Zusammenfassung: Es gibt einen steigenden Bedarf nach kooperativen Konfliktbeilegungen in allen Lebensbereichen, der allerdings nicht zwingend mit der Nachfrage nach der Mediation als Produkt gleichzusetzen ist, auf die das Mediationsgesetz zur Anwendung kommt. Trotzdem ist auch insoweit von einer gestiegenen Nachfrage auszugehen.

Die Konzentration auf Verfahren im Sinne des Mediationsgesetzes erlaubt keine zuverlässige Aussage über die Verbreitung der Mediation als Konzept, Kompetenz und Fähigkeit im Umgang miteinander oder als methodische Anwendung, obwohl sich die Mediation gerade auf diesem Weg in das Bewusstsein der Bevölkerung einbringt.

Viele, bei den Statistiken vorausgesetzten Fragen erlauben kein aussagekräftiges Ergebnis. Die Gegenüberstellung der Statistiken ermöglicht dennoch einen Eindruck. Sie lässt den Trend erkennen, dass die Mediation nicht nur besser bekannt, sondern auch besser nachgefragt ist als die Statistiken auf den ersten Blick zu erkennen geben.

Weitere Hinweise auf Statistiken, die für die Mediation relevant sein könnten, werden im Beitrag Statistik zusammengestellt .

Rechtsprechung

Auch wenn die Rechtsprechungsfachbeitrag alle für die Mediation wichtigen Entscheidungen erfasst und bis zur legendären Entscheidung des LG Rostock 2 U 58/00 im Jahre 2001 zurückgeht, ist bei der Einschätzung eines Rechtsprechungstrends die Zäsur mit dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes zu beachten.

Sucht man bei Juris, der Rechtsprechungsdatenbank, nach Entscheidungen mit dem Schlagwort Mediation, werden 1.345 Treffer angezeigt . Allein für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes werden ca. 780 Entscheidungen gezählt, in denen das Wort Mediation vorkommt. Die Suche nach Gerichtsentscheidungen, bei denen im Text das Wort Schlichtung vorkommt, meldet 34.923 Treffer .
Generell fällt auf, dass viele der in der Rechtsprechungsübersicht erfassten Entscheidungen zur Mediation entweder einen Anwaltsmediator betreffen oder in einem juristischen Fallkontext stehen.

Die Rechtsprechung ist verstärkt der Gefahr ausgesetzt, die juristische Sicht auf das Verfahren in den Vordergrund zu rücken und sich von der Interdisziplinarität zu entfernen. Wegen fehlender Qualitätsmerkmale entwickelt sie ein eigenes Verständnis von der Mediation. Sie verfestigt den Eindruck, dass Anwaltsmediatoren einem anderen Berufsrecht unterliegen als Nur-Mediatoren. Dieser Eindruck wird durch zwei grundlegende Entscheidungen des BGH geprägt:

  1. Bei der einen wurde die Pflichtverletzung einer Mediatorin nicht über das Mediationsrecht , sondern (ohne Not) aus dem (subsidiären) Anwaltsrecht heraus begründet . Die Pflichten wurden statt am Wesen der Mediation am Anwaltsrecht ausgerichtet. Die Grenzen zwischen Mediation und Beratung wurden nicht deutlich genug gezogen, weshalb heute viele Anwaltsmediatoren meinen, sie seien zur Rechtsberatung bei der mediativen Lösungsfindung verpflichtet . Diese Rechtsprechung fördert die zuvor bereits von Mironi beschriebene Entwicklung der Mediation zum Decline of Mediation , wo der Unterschied zum herkömmlichen Vergleich verwischt.
  2. Bei der anderen Entscheidung wurden Anwaltsmediatoren Nur-Mediatoren gegenüber begünstigt, weil sie Sozietäten mit Anwaltskanzleien eingehen dürfen. Nur-Mediatoren haben diese Möglichkeit nicht. Die Frage der beruflichen Ungleichbehandlung wurde in dem Urteil nicht angesprochen. Stattdessen wurde die berufliche Sonderstellung der Rechtsanwälte indirekt bestätigt und ein unterschiedliches Berufsrecht festgeschrieben .

Die Rechtsprechung zeigt Tendenzen, dass sie die Mediation als eine valide Form der Streitbeilegung anerkennt und sich vermehrt mit der Mediation auseinandersetzt. Zunehmend finden sich auch Hinweise, dass die Ablehnung einer Mediation zur Versagung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe und Milde führen.

Auf der anderen Seite wird die Kompetenz der Mediation unterschätzt, indem die Berufung auf eine Mediationsklausel für treuwidrig erklärt wird . Der Gegner kann sich durch bloßes Nichtstun aus der Verpflichtung winden. Mit solchen Entscheidungen ignoriert die Rechtsprechung nicht nur die mit der Klausel eingegangene Verpflichtung zur Kooperation. Sie verkennt auch die Kompetenz der Mediation, eine Einigungsbereitschaft herbeizuführen.

Zusammenfassung: Das Recht wird zum dominanten Maßstab, der sich vom Wesen der Mediation entfernt und zur Zersplitterung der Mediation beiträgt. Das Wesen der Mediation wird verkannt. Die Dominanz des Rechts könnte dazu führen, dass die Mediation nur als ein anderer Begriff für Vergleichsverhandlungen etabliert wird.

Politik

Von den Zwecken, die dem Mediationsgesetz mit auf den Weg gegeben waren , blieben am Ende nur die wenig aussagekräftige Stärkung der Mediation übrig. Was genau darunter zu verstehen ist, obliegt der Deutung eines jeden Einzelnen. Manchen geht es um die Verbesserung der Nachfrage, anderen geht es um die Verbesserung des Miteinanders in der Gesellschaft. Auch wenn die Ziele weit auseinander liegen und unterschiedliche Wege bedingen, wäre die Mediation in der Lage, Ziele und Wege zusammenzuführen. Ihr fehlt lediglich die Gelegenheit dazu.

Welches der Ziele die Mediation (genau) verfolgen und welchen Nutzen sie erzielen soll, ist weder klar noch abgestimmt. Beschränkt sich die Entwicklung der Mediation dabei auf ihre Nachfrage und die Mediationen i.S.d. Mediationsgesetzes oder geht sie darüber hinaus? Ohne eine Zielsetzung wird auch die Frage, ob und wie die Mediation gegebenenfalls in der Lage ist, das Eine und das Andere zu einem gemeinsamen Weg miteinander zu verschmelzen nicht diskutiert. Der Grundsatz: "Nur wer ein gemeinsames Ziel verfolgt, kann auch einen gemeinsamen Weg gehen", legt es nahe, sich auf ein Ziel zu verständigen, das von allen Protagonisten verstanden, getragen und unterstützt werden kann. Von dieser Ausrichtung ist die Mediationspolitik noch weit entfernt. Die Verständigung auf einen gemeinsamen Nutzen, auf den sich im Zweifel sogar die Gegner einlassen können, ist deshalb ein essentieller Beitrag zur Förderung der Mediation.

Den Schlüssel zur Gemeinsamkeit liefert das Verständnis der Mediation. Könnte es sein, dass man der Mediation die Kompetenz gemeinsame Ziele auszuloten gar nicht zutraut? Falls doch, drängt sich die Frage auf, warum ihre Fähigkeiten nicht auch in den politischen Prozessen und insbesondere bei ihrer Implementierung genutzt werden. Falls ihr diese Fähigkeit abgesprochen wird, liegt es nahe, die Auseinandersetzung über das Verständnis der Mediation dringend nachzuholen. Tatsächlich wird die Notwendigkeit, sich auf die Grundlagen (Basics) und Wurzeln der Mediation zu besinnen, immer häufiger angemahnt. Die Hinweise bestätigen das fehlende Fundament, auf dem die Mediation aufgesetzt werden kann.

Oft wird die Meinung vertreten, dass eine Auseinandersetzung über das Verständnis der Mediation seit der Legaldefinition in § 1 Mediationsgesetz nicht mehr notwendig sei. Das Gegenteil ist der Fall. Die zwar als absolut formulierte Definition: „Die Mediation ist ...“, kann nur relativ gemeint sein. In keinem Fall umfasst sie den insgesamt möglichen Mediationsradius. Sie beschreibt nicht das Wesen der Mediation (also ihre Eigenschaften) und erschwert die eindeutige Einordnung der Mediation in die Landschaft der Konfliktbeilegungsverfahren28 .

Intern erfolgt die Auseinandersetzung über das Verständnis der Mediation zumindest partiell im Zusammenhang mit der Erörterung einer Mediationstheorie. Der dort beschriebene, kognitionstheoretische Ansatz jedenfalls belegt ihre Fähigkeit, Entscheidungsprozesse auch außerhalb des Containers Mediation zu optimieren. Der Begriff Mediation wird dann in einem erweiterten Sinn verstanden. Er ist nicht nur auf das Verfahren i.S.d. §1 Mediationsgesetz beschränkt, sondern umfasst auch die Mediation als Konzept, ihre Ausrichtung und Methodik29 . Dass auch der Gesetzgeber den erweiterten Mediationsbegriff im Sinn hat, belegt die ansonsten völlig überflüssige Verwendung des Pleonasmus Mediationsverfahren.

Würde die Kompetenz der Mediation beispielsweise losgelöst vom Verfahren auch in Entscheidungsprozessen zur Anwendung kommen, wäre ein BREXIT völlig undenkbar30 . Auch ein Streit hätte es schwer. Der Umgang mit Informationen würde sich ändern. Das Verstehen gewinnt an Bedeutung. Der Konsens steht im Vordergrund, nicht die spaltende Mehrheit. Verhandlungen erfolgen auf gleicher Augenhöhe. Alle Parameter nehmen Einfluss auf das alltägliche Miteinander, wenn sie nicht in einem Verfahren verkapselt werden. Die Mediation würde eine grundlegendere Bedeutung bekommen. Prozesse und Projekte könnten besser koordiniert werden. Man müsste keine Respektcoaches, Harmonieagenten, Streitmittler usw. erfinden, wo dasselbe stets anders verpackt wird.

Welche Politik, welche Organisation und welches Verfahren könnten sich darauf einlassen? Wird die Kompetenz der Mediation entfesselt, würde sich das gesellschaftliche (und das politische) System verändern31 . Die Veränderung käme zwar der Verbesserung der gesamtgesellschaftlichen Kultur (und nicht nur Streitkultur) entgegen. Auch würde sie die Bedingungen für eine Nachfrage nach Mediation begünstigen. Sie würde aber auch zu einem generellen Umdenken führen, indem die streitbare, auf Meinungsgefolgschaften setzende Politik keine Chance hat. Das System würde sich in Frage stellen. Möglicherweise liegt darin der Grund, warum die Mediation nur als ein zahnloser Tiger32 gesehen werden soll.

Ohne die (politische) Zusammenführung der möglichen Wegoptionen ist es durchaus schon als ein Fortschritt zu verbuchen, wenn das Eine nicht auf Kosten des Anderen geschieht, wenn also die Art und Weise der Vermarktung die Kompetenz der Mediation nicht in Frage stellt oder gar unterdrückt. Auch dafür gibt es Anzeichen. Obwohl es nicht zum Denken der Mediation passt, wird ihre Verbreitung von vielen Marktteilnehmern als ein Nullsummenspiel verstanden, das die Konfrontation nahelegt und schon deshalb der Entwicklung der Mediation im Wege steht33 .

Der den Interessen der Mediation zuwiderlaufende konfrontative Prozess der unterschiedlichen Wege wird durch die Komplexität der Mediation und ihre Undurchsichtigkeit begünstigt. Selektionen werden nahegelegt, das Verständnis der Mediation wird erschwert. Die Unübersichtlichkeit verleitet dazu, sich in vorschnelle Beurteilungen und Formalien zu retten, um in Äußerlichkeiten eine Orientierung zu finden. Davon sind auch Glaubenssätze der Mediation betroffen34 .

Auf der Suche nach Formalien wird die Entwicklung der Mediation (deshalb?) im internationalen Vergleich oft an der Zahl der gesetzgeberischen Maßnahmen festgemacht. Je mehr Regulierungen veranlasst werden, umso besser kümmert sich der Staat um die Mediation, scheint die Devise. Übersehen wird, dass auch die Regelungen dem Wesen der Mediation entsprechen und ihren Charakter verwirklichen müssen, wenn am Ende nicht etwas anderes herauskommen soll als Mediation. Bis sich dazu ein verbindliches Verständnis herausgearbeitet hat, ist die Zurückhaltung des Gesetzgebers als durchaus konstruktiv anzusehen. Die gebotene Zurückhaltung der Politik lässt sich auch aus den vorausgegangenen Hinweisen ableiten. Sie belegen die große Gefahr, dass die natürliche Entwicklung der Mediation bei einer zu schnellen, intensiven und einseitigen Förderung ausgebremst wird.

Obwohl die Evaluierung des Mediationsgesetzes keine wesentlichen gesetzgeberischen Eingriffe für erforderlich hielt, wird nach dem Gesetzgeber gerufen. Ein Beispiel ist die kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3792). Die Forderungen decken sich mit den in der Evaluierung herausgearbeiteten Wünschen, obwohl deren Effizienz durch die Begutachtung nicht bestätigt wurde35 . Der Ruf nach dem Gewaltmonopol in der Mediation wirft die grundsätzliche Frage nach dem Verständnis der Mediation auf, die zumindest noch ein rein privatrechtlich geregeltes Verfahren ist und es auch bleiben sollte. Die so oft herausgestellte Eigenverantwortlichkeit der Parteien spielt darin eine zentrale Rolle. Sie sollte nicht nur die Parteien betreffen. Damit einher geht die Frage nach der Verantwortlichkeit des Gesetzgebers, der Politik sowie aller Protagonisten, die angetreten sind, die Mediation zu fördern. Es würde helfen, die Verantwortlichkeiten genau gegeneinander abzugrenzen. Vergeblich sucht man nach der Selbstreflexion, die das Verhalten an der Mediation ausrichtet und das Vertrauen in ihre Kompetenz belegt.

Leider hat sich die Evaluierung nur auf die Vorschriften des Mediationsgesetzes konzentriert. Übersehen wird, dass die Anwendung der Mediation nicht isoliert erfolgt. Sie findet in einer rechtlichen, politischen und kulturellen Umgebung statt und sollte mit ihr kompatibel sein, um den Weg in die Mediation zu erleichtern. Damit werden nicht die punktuellen Fragen etwa nach der verpflichtenden Mediation oder der Mediationskostenhilfe angesprochen. Es bestehen sogar erhebliche Zweifel, ob solche Maßnahmen (aus der Gesamtsicht) überhaupt geeignet sind, die Mediation zu fördern.

  1. Beispiel verpflichtende Mediation: Erfahrungen im Ausland belegen, dass die verpflichtende Mediation für Anwendungsbereiche (z.B. Familiensachen) nicht für Fälle vorgeschrieben wird. Ihre pauschal unterstellte (All-) Zuständigkeit trägt zu einer weiteren Verwässerung bei, wenn sie die Prüfung der Geeignetheit des Falles übersieht. Ein Fall eignet sich für die Mediation, wenn die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung zum nützlichsten Ergebnis führt, nicht weil es sich um eine Familiensache handelt! Der eigenständige Nutzen des Verfahrens sollte sich den Parteien erschließen können, ohne dass er aus einer Bankrotterklärung der Justiz hergeleitet wird.
  2. Beispiel Mediationskostenhilfe: Wer an eine Mediationskostenhilfe denkt, müsste sie auf die forensische Mediation beschränken, damit die Mediationskostenhilfe nicht als Ersatz für nicht zu erlangende Erstattungen der Krankenkasse herangezogen werden kann. Die Mediation dient nicht nur zur Klärung von Rechtsangelegenheiten. Sie kann auch zu Fragen herangezogen werden, die niemals vor Gericht ausgetragen werden (können). Auch sollten die Parteien daran erinnert sein, dass die Mediationskostenhilfe im Zweifel nur ein Darlehen ist, sodass sich am Nachfrageverhalten kaum etwas ändern dürfte. Stattdessen ist zu befürchten, dass die Mediationskostenhilfe wegen der dadurch erforderlich werdenden Detailregelungen den Anlass für eine weitere Zersplitterung der Mediation liefert.

Bei allem sollte darauf geachtet werden, dass die die Irritationen abnehmen und nicht zunehmen. Es ist nicht die behauptete Unklarheit der Zertifizierung, sondern die Unübersichtlichkeit der Konfliktbeilegungsverfahren insgesamt und die damit einhergehenden Irritationen, die der Nachfrage im Wege steht. Ein Kunde kauft nur was er durchschaut. Die Frage nach der Zertifizierung stellt sich ihm – wenn überhaupt – erst nachdem er sich für den Weg (also das Verfahren) entscheiden konnte. Um sich für ein Verfahren zu entscheiden, muss er seinen Nutzen erkennen und zu anderen Optionen abgrenzen können.

Die Unübersichtlichkeit des Angebotes wird immer häufiger angesprochen. Sie wird zuletzt im Gutachten von Creutzfeldt und Steffek erwähnt36 . Der Klärungsbedarf geht allerdings noch weiter. Er betrifft nicht nur die Anbieter, sondern die Summe an Kleinigkeiten und Formulierungsschwächen, die das Bild über die Mediation verwischen und ihr Fundament ins Wanken bringen. Das Fundament betrifft das Verständnis der Mediation, das sich sowohl in einer einheitlichen, konsistenten Terminologie wie in der Durchschaubarkeit der Landschaft der Konfliktbeilegungsverfahren wiederfinden sollte.

Die Landschaft der Konfliktbeilegungsverfahren ist mit der Einführung der ADR, die in das Akronym AKL umgetauft wurde und dem Bedeutungswechsel eingeführter Begriffe nur schwer zu durchblicken. Die Terminologie verwirrt mit Doppelbelegungen. Der Begriff Mediator beispielswiese bezeichnet einen Beruf und eine Funktion. Der Begriff Mediation ist mehrfach belegt. Die Schlichtung ist nicht mehr die Alternative zum Gericht, sondern nur noch ein mit der Mediation konkurrierendes Verfahren. Das sind nur einige Beispiele und nur einer der Gründe, warum sich die Funktionalität der Verfahren nicht aus sich selbst heraus erschließt. Deshalb fällt es nicht nur dem Konsumenten schwer, sich in dem Dschungel der Verfahrenslandschaft zu orientieren und das für ihn passende Verfahren herauszufinden37 .

Die Mediation wird zwar exponiert. Ihre Einordnung in die Landschaft der Konfliktbeilegungsverfahren ist jedoch alles andere als eindeutig und leichtgängig. Das gilt besonders dann, wenn es um die Abgrenzung zur Schlichtung oder zur Verbraucherschlichtung geht, wo ein Konfliktbeilegungsverfahren plötzlich zum Streitbeilegungsverfahren wird und die Schlichtung gegebenenfalls als Mediation durchgeführt wird. Der Gesetzgeber kann zu einer Klärung beitragen, indem er auf eine präzise und konsistente Terminologie achtet und die Einführung einer Verfahrenssystematik mit geklärten Zuständigkeiten unterstützt. Ein Vorschlag zur systematischen Erfassung und Zuordnung der Verfahren enthält das Kapitel Systematik. Hinweise auf sprachliche Irritationen enthält das Kapitel Terminologie. Die Beiträge belegen, dass es nicht das Mediationsgesetz ist, das Nachbesserungen erfordert, sondern das Fundament schlechthin.

Der Gedanke lenkt den Blick vom Mediationsgesetz weg und richtet ihn auf die Kompatibilität der Mediation mit anderen Gesetzen. Die Watchlist weist auf alle Gesetze hin, die mit der Mediation kollidieren und die für eine reibungslose Verwendung der Mediation angepasst werden sollten. Hier lassen sich einige der die vielen „Kleinigkeiten“ aufspüren, die in ihrer Summe zur Irritation über das Verständnis der Mediation beitragen. Die Hinweise in dem Gesetzesänderungsverzeichnis ergeben sich aus der Praxis. Sie werden bei Wiki to Yes kontextsensitiv mit den Beschreibungen zur praktischen Umsetzung und den Anwendungen der Mediation erfasst. Daraus ergibt sich ein Anpassungsbedarf bei der berufsrechtlichen Angleichung, der Widerrufsbelehrung, der Verwendung von Mediationsklauseln, der Verlässlichkeit von Prozessverträgen zur Sicherung der Vertraulichkeit, der Notwendigkeit zu begrifflichen Klarstellungen, u.s.w.

Wenn die Absicht besteht, die Mediation einem einheitlichen Beruf zugänglich zu machen, sind darauf bezogene Harmonisierungen erforderlich. Sie sollen der Aufspaltung des Rechts für verschiedene Berufe und der Diversifikation der Mediation entgegenwirken. Langfristig sollte es für einen Berufsmediator nicht darauf ankommen, welchem Ursprungsberuf er angehört. Das hat zur Folge, dass seine interdisziplinäre Ausbildung alle Berufsfelder abdeckt, mit denen der Mediator in Berührung kommt. Die ZMediatAusbV ist davon noch weit entfernt. Bevor es jedoch zu weiteren Regelungen kommt, sollten die Ausbildungsinhalte auf die bereits erwähnte Produktqualität abgestimmt werden. Dafür stehen grundlegende Vorarbeiten noch aus, die einen weiteren Beitrag zur Festigung des Fundaments der Mediation darstellen.

Die politische Landschaft um die Mediation ist heterogen. Positiv formuliert entspricht das Bild ihrer Vielfalt. Längst haben sich auf der Verbands- und Kammerebene Zentren herausgebildet, die eigene Vorstellungen und Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit des Mediators geschaffen haben. Zwar verhandeln einige Verbände über gemeinsame Ausbildungsstandards. Die Bemühungen schließen jedoch nicht alle Interessenträger ein, sodass der Konsens in Frage steht. Zu befürchten ist, dass sich die Mediationspolitik in einen Wettbewerb hineinbewegt, bei dem sich die Konfrontation als zielführende Strategie einstellt. Hier könnten Überlegungen angebracht sein, wie sich die zur Mediation passende Strategie einer sogenannten Coopetition herstellen lässt. Die Coopetition harmonisiert die Entwicklung in einer Kooperation und überlässt lediglich den Vertrieb einem Wettbewerb, der sich dann jedoch auf eine allgemein verbindliche Grundlage bezieht.

Der Vorschlag der Regierung, einen Round Table einzurichten, an dem alle Interessenträger gemeinsam über die Entwicklung der Mediation beschließen ist eine sinnvolle Maßnahme, zu der auch der Round Table von Wiki to Yes als ständige Einrichtung online beitragen kann .
Zu den Umweltbedingungen, die zur Förderung der Mediation beitragen, zählt auch das gesellschaftspolitische Klima. Die Kanzlerin selbst hat darauf hingewiesen, dass der Kompromiss nicht nur in der Politik einen schlechten Ruf habe38 . Auch der bereits erwähnte Streitatlas belegt die Zunahme der Streitlust sogar in Folge des Mediationsgesetzes.

Hat die Mediation in einer Kultur überhaupt eine Chance, wo die Durchsetzung von Rechten wichtiger ist als die Vernunft, wo die Mehrheit den Konsens ignoriert und wo das im Recht sein wichtiger ist als das Einvernehmen? Viele Menschen wissen gar nicht, dass die Kooperation auch bei einem eskalierten Streit nicht nur möglich ist, sondern auch befriedigende Ergebnisse erzielen kann. Wenn sie auf die Selbstdarstellung der Politik(er) schauen, wird ihnen täglich suggeriert, dass nur die Konfrontation in der Lage sei, Probleme zu bewältigen39 . Ja, es bedarf einer Auseinandersetzung. Was aber soll das Ergebnis sein, wenn sie mit einem Aufruf zum Streiten verbunden wird anstatt mit dem Aufruf, eine gemeinsame Lösung zu finden?

Die Politik könnte dazu beitragen, die Kooperationsbereitschaft schlechthin zu fördern. Sie könnte selbst zum Vorbild werden. Auch könnte sie helfen, den Weg in die Kooperation zu ebnen, anstatt den Weg in die konfrontative Nachfrage nach einer Dienstleistung vorzuschreiben, deren Nutzen sich dem Kunden nicht wirklich erschließt. Die Die unerwünschte Folge könnte sein, dass die Kooperationsversuche der Parteien weder gesehen, noch gewürdigt, gefördert oder unterstützt werden, sofern sie nicht in einem Konsum enden.

Die Politik muss sich die Frage gefallen lassen, welches Verhalten sie konditionieren will. Ist es der Konsum oder die Kooperation. Sie sollte sich auch vor Augen führen, dass die Mediation eine Folge der Kooperation ist, also aus dem Kooperationsbedürfnis heraus entsteht.

Zusammenfassung: Die Evaluierung des Mediationsgesetzes hat bereits herausgestellt, dass weitere gesetzgeberische Maßnahmen nicht erforderlich sind.

Die Politik sollte überlegen, welches Ziel mit der Mediation verfolgt wird und was sie bezwecken soll. Geht es um die Einführung eines Produktes oder um ein Kulturgut, das die Verbesserung des gesellschaftlichen Klimas zum Ziel hat?

In beiden Fällen sollte die Kooperationsbereitschaft generell gefördert werden. Der Weg in die Kooperation muss erleichtert, nicht erzwungen werden. Die Mediation wäre die Folge.

Um das Fundament der Mediation zu bereiten, ist auf eine präzise Terminologie, eine nachvollziehbare (Verfahrens-) Systematik und ein aufgeklärtes (präzises) Verständnis der Mediation hinzuwirken. Irritationen sind zu vermeiden.

Forschung

Wer erforscht die Forschung? Nicht jede Forschung ist bekannt. Deshalb ist es wichtig, die Forschungsprojekte und -ergebnisse zusammenzuführen, soweit sie für die Mediation von Bedeutung sind40 . Sie sollen der Praxis zugänglich sein. Ein Nebeneffekt dieser Zusammenstellung ist die Erkennbarkeit von Überschneidungen und Forschungsbedarfen.

Die Mediation fordert auch die Wissenschaft heraus. Eine der Herausforderungen ist ihr Praxisbezug. Die Erfahrungsbasis ist – wie die Evaluierung belegt hat - nicht sehr groß. Die Umfragen gewichten die eingeholten Voten nicht nach dem Erfahrungsgrad und relativieren nicht das Interesse der Teilnehmer an Umfragen und Umfrageergebnissen. Die geringe Teilnahme an den Umfragen mag für sich einer Interpretation zugänglich sein. Die Stimme des Konsumenten fehlt fast völlig . Es gibt viele Experten, die sich mit der Mediation theoretisch auseinandersetzen, aber nicht zwingend Praktiker oder gar Insider sind . Die Theorie bemerkt deshalb mitunter gar nicht, wie sie sich von der Praxis entfernt. Genauso wenig wie die Praxis bemerkt, dass sie sich von der Theorie ablöst.

Eine weitere Herausforderung der Wissenschaft ist die Interdisziplinarität. Obwohl die Mediation als interdisziplinär beschrieben wird, ist der Umgang mit ihr eher multidisziplinär. Zwar werden Beiträge von Experten aus verschiedenen Professionen und Disziplinen vorgestellt. Oft werden sie aber nur aneinandergereiht, statt sie miteinander zu verschmelzen. Es kommt zu Übersetzungsverlusten und Erkenntnisgewinnen, die nur schwer aufeinander abgestimmt werden können. Gewünscht und erforderlich wäre eine Transdisziplinarität . Diesem Anspruch kommt der Wunsch nach einer Mediationswissenschaft entgegen. Es fragt sich allerdings, warum nicht die Wissenschaften (wie z.B. die Kognitionswissenschaft), die die erforderlichen Schnittstellen bereits aufweisen herangezogen werden.

Jeder Mediator sollte wissen, dass weder die Komplexität der Mediation noch die Konflikte, um die es geht, vor den Disziplinen und der Fachlichkeit Halt machen. Die Idee, dass sich Konflikte Disziplinen, Verfahren oder Fachrichtungen zuordnen lassen, ist besonders in der Mediation sorgfältig zu hinterfragen .

So wie es scheint, werden die bereits erwähnten Unklarheiten und Irritationen auch durch das Phänomen der unzureichenden Interdisziplinarität geschürt. Auch dieser Umstand wirkt sich ungünstig auf die Terminologie und das Verständnis der Mediation aus. Zwar werden viele Begriffe in den Disziplinen gleichförmig verwendet. Sie werden aber durchaus unterschiedlich konnotiert. Das Tatbestandsmerkmal Verfahren in §1 Mediationsgesetz ist dafür nur ein Beispiel von vielen. Der Begriff Interesse wird nicht nur in den Disziplinen, sondern auch in den Professionen unterschiedlich gedeutet. Was für einen Anwalt ein Interesse ist, ist für einen Mediator eine Lösung. Die Idee, zumindest eine einheitliche Fachsprache zu ermöglichen, führte zur Anlegung eines Fachwörterbuches. Die Notwendigkeit die Lehren transparent zu machen, füreinander zu öffnen und gegeneinander abzugrenzen, führte zur Errichtung einer Leitsatzdatenbank.In beiden Fällen können sich die Fachleute einbringen, um das Bild abzurunden.

Der mangelnde interdisziplinäre Austausch wird durch das Phänomen der Selbstreferenzialität und dem wissenschaftlichen Exzellenzanspruch verstärkt. Die Selbstreferenzierung ist ein natürlicher Prozess, der bis zu einem gewissen Grad notwendig ist, damit sich Gruppen und Fächer herausbilden und abgrenzen können. Die Mediation wird allerdings ad absurdum geführt, wenn der Grad, bis zu dem eine Selbstereferenzierung geboten ist, überschritten wird. Dann kommt es zu einer Verkapselung. Genau dieser Zustand ist erreicht, sodass sich die Fakultäten und Organisationen füreinander öffnen müssen.

Der Exzellenzanspruch verleitet dazu, dass die Experten ein natürliches Interesse daran haben, ihre Beiträge in dem für Ihre Zielgruppe bekannten Magazin zu veröffentlichen. Leider wird ein interdisziplinärer Diskurs erschwert, wenn der Beitrag nur dort auffindbar ist. Bei wirtschaftlich orientierten Magazinen kann sogar die Zitatauswahl über die Veröffentlichung entscheiden. Das sind Eindrücke, bei denen jeder selbst entscheiden mag, ob sie zutreffen oder nicht. Die Idee des Metaportals würde das Problem lösen und dazu beitragen, dass zumindest die Existenz fachlich relevanter Beiträge gleich welcher Couleur angezeigt und der Inhalt verlinkt wird.

In der Lehre über die Mediation sollte die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Mediation die Grundlage für alles Weitere sein. Sie bildet einen wichtigen Beitrag zur Festigung des Fundaments, wenn sie sich auf die fundamentalen Fragen einlässt. Das Kapitel Wissenschaft stellt deshalb alle einschlägigen Theorien zusammen, die der Mediation zugrunde gelegt werden.

Die Zusammenstellung macht deutlich, dass mit einer Ausnahme, keine Theorie entwickelt wurde, die speziell auf die Mediation abstellt und die Vorgänge innerhalb der Mediation erläutert. Das viel zitierte Harvard-Konzept ist eine Forschung zur Verhandlung, mit der sich die Mediationslogik allerdings nicht erklären lässt. Andererseits greift die Mediation dank ihrer Komplexität und Interdisziplinarität auf unzählige Theorien zurück, die sie für sich vereinnahmt. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Theoriefragmenten, aber keine anerkannte Mediationstheorie, mit der sich die Funktionalität der Mediation in sich stimmig beschreiben lässt. Die Folge sind Unklarheiten, die sich schon an der Frage festmachen, wie sich die Mediation zu anderen Verfahren genau abgrenzt und woran die Qualität der Mediation verbindlich zu messen ist .

Nur ein theoretischer Ansatz verfolgt den Anspruch, die Mediation in ihrer Funktionalität präzise zu beschreiben und die Schritte im Prozess logisch herzuleiten. Dieser theoretische Ansatz wird als Kognitionstheorie (der Mediation) beschrieben . Er setzt sich mit der Frage auseinander, was geschehen muss, damit die Parteien trotz ihres Konfliktes selbst in der Lage sind, die zur Lösung führenden Erkenntnisse zu gewinnen und welchen Beitrag der Mediator dafür genau zu leisten hat.

Ihre Anerkennung würde dazu beitragen, dass die Verfahren präzise gegeneinander abgegrenzt werden können. Sie würde die Leistungsinhalte genau identifizieren und könnte dadurch die Grundlage für die Ermittlung der Ausbildungsstandards sein. Sie würde verhindern, dass die Mediation wie ein Bauchgefühl verwendet wird und könnte einen handwerklichen Maßstab liefern, an der sich auch Mediationsfehler ausmachen lassen. Die Kognitionstheorie ist noch jung und erfordert einen wissenschaftlichen Diskurs in allen Disziplinen, um anerkannt zu werden. Eine Plattform hierfür bietet das Forschungsprojekt Mediationstheorie.

Zusammenfassung: Die Forschung könnte einen wichtigen, fundamentalen Beitrag zur Mediation leisten, wenn sie zu einem verbindenden Element zwischen Theorie und Praxis wird.

Sie leistet einen wertvollen Beitrag, wenn sie sich auf die Grundlagen der Mediation und das Mediationsverständnis bezieht und es ihr gelingt, sich transdisziplinär und interprofessionell aufzustellen.

Die Selbstreferenzialität ist zu überwinden. Die Terminologie ist ebenso zu vereinheitlichen wie die Lehre.

Markt

Die Evaluierung des Mediationsgesetzes erwähnt das Wort Mediationsmarkt, ohne zu definieren was dieser Markt überhaupt ist. Der Fokus liegt auf den „forensischen“ Verfahren. Tatsächlich ist der außerhalb der Justiz liegende Markt wesentlich attraktiver und größer für Mediatoren. Diese Beobachtung könnte auch erklären, warum sich die gestiegene Nachfrage nach der Mediation nicht direkt auf die Gerichtsverfahren auswirkt.

Eine allgemein verbindliche Festlegung, was genau zum Mediationsmarkt gehört fehlt. Dabei wäre die Klarheit darüber, wo und wie sich mit der Mediation Geld verdienen lässt, sicher ein Motivationsfaktor. Wichtig wäre es auch, die Positionierung der Mediation auf dem Markt und die sich daraus ergebenden Konkurrenzverhältnisse zu thematisieren.

Es ist anzunehmen, dass viele Dienstleister, die vom Streit leben, ihren Markt durch die Mediation als gefährdet sehen. Die Mediation vermeidet Streit. Ist es dann nicht konsequent, wenn Marktteilnehmer es als kontraproduktiv empfinden, ein Vorgehen zu unterstützen, das ihrem Beruf den Boden unter den Füßen wegzieht? Würde ein Waffenlieferant Friedensbemühungen unterstützen? Er würde die Kriegstreiberei aus ethischen Gründen leugnen aber dennoch darauf achten, dass der Waffenverkauf darunter nicht leidet. Es ist also nachvollziehbar, wenn Professionen, die vom Streiten leben, eine natürliche Zurückhaltung, wenn nicht sogar eine Gegnerschaft gegen die Mediation entwickeln, ohne sie offen zugegeben. Auch wenn die bereits erwähnte Zielfestlegung bereits die Anbieterinteressen zusammenführen lässt, könnte eine vorausschauende Marktanalyse zu einer weiteren mediationsorientierten Ausrichtung der Marktauftritte beitragen.

Statt zu analysieren, wie sich die Mediation im Markt etabliert, ist die Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich, was passiert, wenn die Mediation erfolgreich ist. Wie ändert sich der Markt, wenn das Ziel, 50% der (forensischen) Fälle als Mediation abzuwickeln, tatsächlich erreicht wird. Würden die Berufe dann noch einen profitablen Umsatz machen? Einzelne Berufstätige bestimmt. Aber was ist mit der Berufsgruppe? Lässt sich mit dem Streiten noch Geld verdienen, wenn Streit vermieden wird?

Wenn es für diese Frage eine belastbare Analyse gäbe, könnte sich möglicherweise eine Konzertierung der Bemühungen um die Mediation ergeben. Zumindest wird klar, wohin sich der Markt entwickelt, wer warum ein wirtschaftliches Interesse an der Mediation haben sollte, was er zu befürchten hat und wie er die Befürchtungen ausräumen kann. Wer der Frage nach der Marktentwicklung auf den Grund gehen will, wird vergeblich nach einer darauf bezogenen Markt- oder gar einer Wohlfahrtsanalyse suchen. Die bekannten Evaluierungen betreffen stets den Status quo, nicht den Plan.

Auch wenn die ungeklärte Frage nach dem Mediationsmarkt das Wettbewerbsverhalten der Marktteilnehmer zugunsten der Mediation optimiert, ist damit noch nicht die Nachfrage sichergestellt. Versetzt man sich in die Lage des Kunden, drängen sich folgende Fragen auf:

  1. Was genau ist der Bedarf des Kunden?
  2. Was liefert der Mediator, was der Kunde selbst nicht hat oder kann?
  3. Welche Befriedigung (Bedarfsdeckung) lässt sich beim Kunden dadurch konkret realisieren?
  4. Wie passt das Angebot in die Konfliktstrategie des Kunden?
  5. Wie lässt sich die Leistung im Konflikt mit dem Gegner abrufen?

Das aus der Presseschau erkennbar gewordene Angebotsverhalten, einige Recherchen im Beitrag Marketing und die Auswertung der Forschungsbeiträge lassen vermuten, wie schwer sich die Mediation mit diesen Fragen tut, sofern solche Fragen überhaupt aufgeworfen werden. Die Empfehlung lautet, die Antworten zu finden, bevor der Staat zu einem Eingreifen aufgefordert wird. Dessen Eingriff zielt im Zweifel nicht darauf ab, die zur Freiwilligkeit (Motivation) der Parteien führenden Anreize zu liefern.

Die Frage, warum die Mediation nicht hinreichend nachgefragt wird, unterstellt, dass der Konsument einen Bedarf für ein solches Verfahren hat. Was aber ist genau sein Bedarf? Ist er für den Kunden erkennbar? Die Antworten sind zumindest aus der Kundensicht nicht wirklich klar. Ein Kunde kauft nur, was er selbst nicht hat und was er sich nicht herstellen kann. Für Kaffee und Kekse muss er keinen Dienstleister beauftragen.

Umgekehrt muss das Angebot zeigen, dass es dem Bedarf entspricht. Die Bemühungen, die Mediation dem Konsumenten schmackhaft zu machen, lassen sich überwiegend auf den Appell zurückführen, dass eine Einigung besser sei als ein Streit und dass die Mediation dazu in der Lage sei, die Einigung herbeizuführen. Welches Ergebnis der Konsument zu erwarten hat, kann sie dem Kunden schon nicht mehr vermitteln.

Hinzu kommt, dass der Konsument bei einem hoch eskalierten Konflikt auch kein Interesse hat, mit dem Feind Kaffee und Kekse zu teilen. Wenn bei dem Konsumenten eine konfliktbedingte Gewinner-Verlierer Logik vorherrscht, findet die Mediation in diesem Denken keinen originären Platz.

Der in den Darstellungen zur Mediation oft herausgestellte philosophischen Ansatz, dass der Streit nicht zielführend sei, mag der Kunde teilen. Ob er die Philosophie für sich im konkreten Fall in Anspruch nimmt, ist jedoch eine ganz andere Frage. Auf diese Frage gehen die Evaluierungen nicht ein. Deshalb ist die Frage, ob jemand sich vorstellen könnte, eine Mediation nachzufragen, für sich gesehen nicht aussagekräftig. Sie würde anders beantwortet werden, wenn gefragt wird, ob man sich eine Mediation auch dann vorstellen kann, wenn die Selbstreflexion bei einer eigenen Betroffenheit zu einem Verständnis für den Gegner führt, der nichts anders im Sinn hat, als der Partei zu schaden und sie zu vernichten. Jetzt wird deutlich, warum die hinter der Mediation verborgene, spezifische Kompetenz (vom Kunden) verstanden sein muss, damit sie (trotzdem) nachgefragt werden kann.

Damit sich die konfrontierenden Parteien eines Streites für die Mediation entscheiden können, müssen ihre gemeinsamen Interessen an der Streitbeilegung herausgestellt sein. Das ist schwierig, solange die Parteien annehmen, dass nur die Konfrontation als zielführende Strategie in Frage kommt und solange sie nicht in der Lage sind, das hinter dem Streit liegende Ziel zu fokussieren, das sie zur Kooperation veranlasst. Die Entscheidung wird der Partei noch schwerer fallen, wenn auch die Multiplikatoren, also die vor der Mediation angegangenen Berater und Helfer kein Interesse daran haben, die Mediation zu empfehlen oder wenn sie selbst nicht wissen, dass und wie die Kooperation eine Konfrontation überwindet und was die Mediation dazu beiträgt41 .

Versetzt man sich in die Lage des Kunden, fällt auf, dass er sich – selbst wenn alle diese Fragen geklärt sind - zunächst für ein Verfahren (einen Weg) entscheiden muss, um den dazu passenden Dienstleister zu suchen. Der Konsument muss sich durch einen Verfahrensdschungel bewegen, den selbst Experten nicht durchschauen. Wiki to Yes bemüht sich, die verschiedenen Verfahren einschließlich der Mediation systematisch zu erfassen, um den Dschungel, den der Konsument wie der Dienstleister zu durchdringen haben, aufzulichten. Aktuell erfasst die Datenbank 87 verschiedene Mediationsformen (worunter nicht zwingend Mediationsvarianten sondern auch Mediationsbezeichnungen erfasst werden) und ca. 40 andere Verfahren. Die Datenbank ist nicht enumerativ zu verstehen und wird ganz sicher noch erweitert. Wie dramatisch die Lage ist, ergibt der Vorschlag von Brandon, ein amerikanischer Mediator, der eine SWOT-Analyse für erforderlich hält, um den passenden Mediator zu finden42 . Die hier vorgestellte, an internationale Begrifflichkeiten angepasste Systematisierung der Verfahren erleichtert die Auswahl.

Wiki to Yes befasst sich auch mit dem Thema Angebot und Nachfrage der Mediation und hat schon einige Gedanken und Vorschläge zusammengetragen, die sich in diesem Report nur zum Teil wiederfinden lassen. Ein Kunde erwartet einen Vorteil, wenn er Geld für etwas bezahlen soll. Es ist zu bezweifeln, ob er einen Vorteil in den Verfahrensmerkmalen sieht, die so oft herausgestellt werden. Es dürfte ihm egal sein, wenn er, um zu obsiegen, weniger Kontrolle über das Verfahren hat. Zumindest solange er davon ausgeht, dass sein Anwalt über ausreichende Kontrollmöglichkeiten im Gerichtsverfahren verfügt.

Der Kunde will wissen, was sein Nutzen ist. Hier erweist es sich als kontraproduktiv, wenn die Mediation mit dem Gericht verglichen wird, weil sich ein Gerichtsverfahren nicht um den Nutzen kümmert. Tatsächlich bewegt sich der anzusprechende Nutzen auf zwei Ebenen. Der Nutzen des Verfahrens stellt die eine Ebene her. Er orientiert sich am Nutzen des Ergebnisses, was der (anderen) Ebene entspricht, auf die es dem Kunden ankommt. .

Gerade weil das Ergebnis offen ist, muss er die Relevanz der so oft herausgestellten Verfahrenseigenschaften auf das Ergebnis beziehen können. Der Beitrag Vorteile versucht die Korrelation herzustellen, indem der Nutzen des Verfahrens mit dem Nutzen des Ergebnisses und dem persönlichen Nutzen in Einklang gebracht wird.

Die Komplexität der Mediation und ihr Erklärungsbedarf erschweren die Kundenkommunikation. Es hilft nicht, dem Kunden eine Mediation anzu-preisen, wenn sich ihm der Nutzen aus den herausgestellten Verfahrensmerkmalen nicht erschließt. Lediglich ein auf die Mediation angepasstes Marketing trägt dazu bei, ihr Alleinstellungsmerkmal mit wenigen Worten herauszuarbeiten. Ein Kunde dürfte neugierig werden, wenn er erfährt, dass die Mediation eine Vorgehensweise ist, mit der die Parteien erst durch eine Verstehensvermittlung über alle relevanten Informationen verfügen, die es ihnen ermöglichen, eine am allseitigen Nutzen orientierte Lösung zu finden, die in der Lage ist, den eigenen Nutzen nach vorne zu stellen, die gesamte Komplexität der zu klärenden Fragen einbezieht und die gefundene Lösung mit dem möglichen Ergebnis anderer Verfahren vergleicht. In diesem Angebot werden folgende kundennahen Merkmale herausgestellt:

  1. die Nutzenausrichtung,
  2. die Bewältigung der Komplexität,
  3. die volle Informiertheit und
  4. der Vergleich des Ergebnisses mit alternativen Lösungen.

So verstanden klingt die Mediation wie ein „all inclusive“ Angebot. Sie liefert einen Rundumschlag, der sie von allen anderen Verfahren abhebt. Nicht, dass diese Gedanken in anderen Verfahren ausgeschlossen sind. Sie sind dort lediglich nicht vorgesehen.

Wegen der Schwierigkeit, die Mediation kundengerecht zu erläutern und um Wettbewerbsvorteile zu erlangen, bieten viele Mediatoren Spezialisierungen an43 . Es wird nicht immer klar, was an dem Angebot so speziell ist und worin genau der Unterschied zu anderen Mediationen liegt. Aber gerade deshalb, bieten neu eingeführte Begriffe Raum für Assoziationen. Auch die Einführung von Fachmediationen macht sich dieses Phänomen zu Nutze. Solange sich die Neuerfindungen nicht systematisch einordnen lassen, tragen Sie jedoch eher zu einer weiteren Verwirrung des Marktes bei, als dass sie der Mediation einen Dienst erweisen. Was für den einen ein Vorteil sein mag, ist für die generelle Nachfrage nach Mediation ein Hindernis. Die Verwirrung des Kunden ist das größte KO-Kriterium für die Nachfrage.

Wenn die Entwicklung der Mediation gefördert werden soll, ist die Zahl der praktizierenden Mediatoren zu erhöhen. Das gelingt kaum mit der Zertifizierung oder Akkreditierung der Ausbildung. Die beste Unterstützung ist die Festigung des Fundaments, die Beseitigung von Irritationen und die Herausstellung ihres Alleinstellungsmerkmals.

Zusammenfassung: Um den Markt korrekt einzuschätzen, fehlen Marktdefinitionen ebenso wie die vorausschauenden Erhebungen einer Markt- und Wohlfahrtsanalyse.

Bevor über Maßnahmen wie die Zwangsmediation oder über gesetzgeberische Eingriffe nachgedacht wird, sollten die Möglichkeiten eines bedarfsgerechten Angebotes ausgeschöpft werden.

Die beste Unterstützung ist ein klares Verständnis von der Mediation und die Herausstellung ihres Alleinstellungsmerkmals, das sie von dem Vergleich mit anderen Produkten befreit und ihre eigenständige Bedeutung in den Vordergrund stellt.

Auswertung

Der Bericht kann nur anreißen, wenn er nicht durch die Komplexität des Themas erschlagen soll. Auch die Trendindikatoren können nur Schwerpunkte setzen. Wenn Sie bereit sind, sich der Komplexität stellen, finden Sie im Thinktank noch weitere Anhaltspunkte und Beiträge, die das Bild über die Mediation vervollständigen. Wiki to Yes bietet darüber hinaus eine ideale Plattform, in der alle Informationen systematisch einzuordnen und interaktiv zu ergänzen sind.

Aus den dort nachzulesenden Beobachtungen zeichnet sich ein äußerst amorphes Bild der Mediation ab. Es sind viele Kleinigkeiten und Randerscheinungen, die zur Irritation beitragen. Deutlich wird aber auch, dass die Idee der Mediation in alle Lebensbereiche und Anwendungen vordringt und sich wie ein Virus verbreitet. Die Mediation ist ausgesät. Der Acker muss noch bereitet und die Saat muss noch veredelt werden. Die Veredelung erfordert eine wissenschaftliche Unterlegung und eine Kultivierung, aus der sich die Produktqualität ableiten lässt und die ergibt, wie die Mediation unter welchen Bedingungen wachsen soll. Den Maßstab der Veredelung liefert die Mediation selbst. Daran gemessen fällt auf, welche Schritte bei dem Versuch die Mediation zu implementieren, fehlen. Es gibt keine Phase 1 (Festlegung des Ziels und des Zweckes der Implementierung). Es gibt keine Phase 3 (Klärung der Bedeutungen von Mediation in der Landschaft der Konfliktbeilegungsverfahren und der Kriterien für die Nutzenbestimmung an denen ihre Entwicklung zu messen ist) und es gibt keine Lösungsoptionen (Phase 4), die sich auf diese Kriterien beziehen lassen.

Anders formuliert ist die Voraussetzung für ein gesundes Wachstum zunächst eine gemeinsame Zielausrichtung und die allgemein nachvollziehbare Aufarbeitung der Grundlagen. Die Zielvorgabe erfordert eine Auseinandersetzung, was unter der Mediation genau zu verstehen ist, welchen Mediationsradius sie umfasst, , was sie leisten kann und welchen Nutzen sie für den Einzelnen und die Allgemeinheit erbringen soll. Die Aufarbeitung der Grundlagen erfordert eine systematische Verortung, eine begriffliche Klärung und eine konsistente Einbeziehung in das vorhandene System. Alles Weitere ergibt sich daraus.

Sie sind herzlich eingeladen, andere Fakten, Erkenntnisse und Meinungen beizusteuern und auf eigene Aktivitäten, Erfahrungen und Forschungen zu verweisen, damit sich ein korrektes und vollständiges Bild über die Mediation herbeiführen lässt44 und werthaltige Entscheidungen zu ihrer Förderung getroffen werden können.

Die Quellenangeben beziehen sich auf das Literaturverzeichnis.

Altenkirchen, den 27.2.2019
Arthur Trossen

Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2021-11-03 21:27 / Version .

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Siehe auch: Mediationsreport-Download, Mediationsreport
Diskussion (Foren): Forum Mediationsreport
Geprüft:

1 Siehe Community
2 Möglichkeiten zur Mitwirkung: Expertisen, Forum, Round-Table.
3 Bitte beachten Sie, dass eine chronologische Darstellung der Nachrichten wegen einer Datenbankumstellung im Digest erst ab Januar 2019 verfügbar ist! Die Eindrücke der bis dato erfassten Naschrichten fließen dennoch in die Presseschau ein.
4 {trackerautoritem trackerId="16" fieldId="103" fieldId2="622" itemId="4084"}
6 Forschung führt die Forschungen zusammen
7 {trackerautoritem trackerId="16" fieldId="103" fieldId2="622" itemId="4085"}
10 {trackerautoritem trackerId="16" fieldId="103" fieldId2="622" itemId="4174"}
11 Das sind die von Greger als nicht vertragsbasierte Mediation bezeichneten Mediationen der Beratungsstellen. Siehe Nicht-vertragsbasierte Mediationen
13 Der BM Mediation wird auf „versichern privat“ zitiert im Beitrag: „Mediation statt Prozess – wer profitiert eigentlich wirklich davon?“, wo schon damals von 50.000 Mediatoren ausgegangen wird http://www.versichern-privat.de/mediation_rechtschutzversicherung.html
14 Für diese Behauptung gibt es keinen Zahlenbeleg. Sie ist das Ergebnis pers. Gespräche des Herausgebers mit Kollegen und einer Gesprächsrunde auf der Jahresversammlung 2018 des Verbandes Integrierte Mediation
15 Wörtlich ist von einer „balanced relationship between the number of mediations and trials in the EU“ die Rede, {trackerautoritem trackerId="16" fieldId="103" fieldId2="622" itemId="4174"} S. 13
16 Bei den Familiensachen schwanken die Zahlen unabhängig vom Mediationsangebot
18 Dieser Frage soll im Zusammenhang mit den Beobachtungen des Marktes nachgegangen werden.
19 {trackerautoritem trackerId="16" fieldId="103" fieldId2="622" itemId="4140"}
20 Über die Erhebung und die Definition von Rechtsstreit und Streitfall siehe Streitatlas und {trackerautoritem trackerId="16" fieldId="103" fieldId2="622" itemId="4212"}. Die Ausführungen begründen die Abweichung zur Gerichtsstatistik
23 Der Erfolg ist die gefundene Lösung. Die Abschlussvereinbarung ist bereits ihre Umsetzung.
24 Die Überlegung wirkt sich auch für die Frage der verpflichtenden Mediation aus. Siehe unten unter Politik. Zur Eignung siehe Geeignetheit.
25 Zur Qualitätsfrage siehe Qualität
28 Siehe dazu Trossen (un-geregelt), Rdnrn 748 ff., https://www.wiki-to-yes.org/Mediationsgesetz_§1
29 Die integrierte Mediation beispielsweise sieht die Mediation als eine Art des Denkens, das sich in einem Anwendungsformat als Verfahren, aber auch in der Methode und in der Verwendung der Kompetenz ausprägt und sich im Mediieren verwirklicht. Siehe integrierte Mediation
33 Siehe Wettbewerb
35 Evaluierung S. 6
37 Siehe Angebot - Verfahrensdschungel
39 Siehe {trackerautoritem trackerId="16" fieldId="103" fieldId2="622" itemId="4215"} und USA lehnen Dialog ab
41 Siehe auch Ziel und Strategie
42 Siehe Clearingverfahren und {trackerautoritem trackerId="16" fieldId="103" fieldId2="622" itemId="3911"}
43 Siehe z.B.: Sozialmediation
44 Ihre Expertise: Expertisen; Ihr Diskussionsbeitrag: Forum; Ihre Teilnahme am Round Table: Onlinetechnik


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