Sache | Eine Sache ist ein Ding. Sie ist aber auch der Gegenstand auf den sich ein Vorgang bezieht. Bei nichtmateriellen Gegenständen ist der Begriff der Angelegenheit zutreffender. Trotzdem verwendet der Gesetzgeber den Begriff der Sache im §3 Mediationsgesetz. Es kommt die Assoziation einer Streitsache oder einer Rechtsangelegenheit auf. Das ist schon deshalb irreführend, weil es in der Mediation um einen Konflikt und nicht um eine Sache geht. |
Sachebene | Die Sachebene ist eine Kommunikationsebene, die sich von der Beziehungsebene unterschreibt. Sie wird auch als Inhaltsebene bezeichnet. Auf der Sachebene werden objektiv überprüfbare Tatsachen rationalen Inhalts übermittelt. Das können durchaus auch Meinungen sein, die sich an der Vernunft orientieren. |
Sachkunde | Der Begriff wird in §5 Mediationsgesetz erwähnt. Er definiert ein Leistungsmerkmal bei der Durchführung der Mediation. Sachkundig bedeutet, dass der Mediator das erforderliche Wissen und die Erfahrung zur Durchführung der Mediation besitzen muss. |
Sachlage | Die Sachlage bietet einen Maßstab für den Informationsbedarf. Informationen zur Sachlage umfassen alle Tatsachen, die den Charakter einer bestimmten Lage bestimmen oder dazu beitragen, den augenblicklichen Stand der Dinge korrekt einschätzen zu können. |
Sachverhalt | Zusammenstellung aller Umstände und Hergänge, die für eine Fragestellung relevant sind. Der Sachverhalt ist nicht mit Fakten gleichzusetzen. |
Schablonendenken | Siehe Schubladendenken |
Schaden | Schaden ist jede durch ein Handeln oder ein Ereignis verursachte Beeinträchtigung einer Person oder einer Sache. |
Schadensersatz | Ersatz des Schadens, der durch eine Pflichtverletzung hervorgerufen wird. Die Pflichtverletzung muss für den Schadenseintritt kausal sein, also direkt darauf zurückgeführt werden können. Der Nachweis eines Schadens ist in der Mediation auch trotz des Vorliegens einer Pflichtverletzung nicht immer so ohne Weiteres möglich. Der Geschädigte muss darlegen können, dass der Schaden ohne den Fehler nicht eingetroffen wäre. |
Scheidungszyklus | Im Zusammenhang mit der Scheidung (Trennung) werden drei Phasen durchschritten, die die Parteien oft unterschiedlich erleben. Die Phasen heißen: Vorscheidungsphase (Ambivalenzphase), Scheidungsphase, Nachscheidungsphase. |
Schiedsspruch | Urteil im Schiedsgerichtsverfahren. |
Schiedsstelle | Örtlich zuständige Stelle zur Durchführung der obligatorischen Schlichtung bei einigen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. Beleidigung und Nachbarschaftssachen. Die Schiedsämter oder Schiedsstellen fungieren als Vergleichsbehörden im Sinne der Straf- und als auch als Gütestellen im Sinne der Zivilprozessordnung. |
Schiedsvereinbarung | Die Schiedsvereinbarung ist nach § 1029 ZPO eine Vereinbarung der Parteien, alle oder einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis vertraglicher oder nichtvertraglicher Art entstanden sind oder künftig entstehen, der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen. |
Schlagabtausch | Schnelle Folge von Schlägen und Gegenschlägen. Der Begriff, der beim Boxen verwendet wird, kommt auch als Beschreibung einer erregten Unterhaltung über ein Thema zur Anwendung, wenn die Unterhaltung durch eine schnelle Folge von Argumenten und Erwiderungen gekennzeichnet ist. |
Schlechtreden | Schlechtreden ist das Gegenteil von schönreden. Es bezieht sich darauf, eine Situation, ein Ereignis oder eine Handlung absichtlich in einem negativeren Licht darzustellen, als es sich objektiv betrachtet darstellt. Negative Aspekte werden betont oder übertrieben, während positive Aspekte heruntergespielt oder ignoriert werden. Das Schlechtreden ist ein Konfliktphänomen, mit dem der Mediator zurecht kommen muss. |
Schlichterspruch | Die Schlichtung ist eine lösungsorientierte Streitvermittlung. Der Fokus liegt auf der Lösung. Der Schlichterspruch bildet den Lösungsvorschlag des Schlichters. |
Schmerzen | Der Schmerz ist ein unangenehmes Sinnes- und Gefühlserlebnis, das mit einer drohenden oder erlebten (Gewebe-)Schädigung einhergeht. Schmerzen haben eine Warnfunktion. Sie sollen den Menschen schützen. Der chronische Schmerz kann diese Funktion verlieren und sich zu einer eigenständigen Krankheit entwickeln. Körperliche Schmerzen können Symptome für psychische Beeinträchtigungen sein. |
Schmerzmediator | Körpereigene Substanzen, die chemische Reize auslösen und als Schmerz empfunden werden. |
Schmetterlingseffekt | Der Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen. Der Schmetterlingseffekt beschreibt den Zusammenhang zwischen kleiner Maßnahme und großer Wirkung |
Schmetterlinseffekt | Siehe Schmetterlinstheorie |
Schmetterlinstheorie | Der Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Tornado auslösen. Der Schmetterlingseffekt wird von der Chaostheorie aufgegriffen. Sie belegt, dass kleinste Veränderungen der Anfangsbedingungen große Auswirkungen auf das gesamte System haben können. Wenn sich die Mediation mit der Zukunft und Kausalitäten auseinandersetzt, muss der Mediator über die Chaostheorie bescheid wissen, damit die Zukunftsplanung erfolgreich ist. |