Konfliktvermeidung
- ID
- 4583
- Ungereimtheit
- Konfliktvermeidung
- Betrifft
- Recht
- Problemstellung
- §1 Mediationsgesetz beschränkt die Mediation auf Fälle, wo es um die Beilegung eines Konflikts geht. Ein Konflikt wird also vorausgesetzt. Bei einer strengen Auslegung wäre die Mediation iSd §1 Mediationsgesetz bei einer Konfliktvermeidung nicht anwendbar.
- Verbesserungsvorschlag
- Den Wortlaut in §1 ändern in ".. eine einvernehmliche Beilegung oder Vermeidung ihres Konflikts" oder einfach nur ".. eine einvernehmliche Beilegung oder Vermeidung eines Konflikts" anstreben.
- Gesetz
- MediationsG §1
- Status