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Firmen beteiligen sich zu wenig an außergerichtlichen Schlichtungen

ID
46
Datum
2019-01-21
Schlagzeile
Firmen beteiligen sich zu wenig an außergerichtlichen Schlichtungen
Inhalt
Ein Gutachten zeigt: Unternehmen beteiligen sich kaum an dem Verfahren, das kostenfrei und vor allem schneller als ein Gerichtsverfahren ist. ... Das Fazit: geringe Fallzahlen, Wirrwarr der Schlichtungsstellen sowie wenig Bereitschaft der Unternehmen, über vertragliche Ansprüche zu verhandeln. ... Laut Gutachten gingen demnach insgesamt bis Mitte 2018 rund 4.100 Anträge von Verbrauchern ein. Im Zeitraum von Anfang August 2017 bis Ende Juli 2018 wurden 2.210 Anträge formal abgeschlossen. Hierzu heißt es: „Bei strikter Betrachtung kam es nur in 19 Fällen, also bei rund einem Prozent aller Anträge, zu einer vollständigen Verfahrensdurchführung.“ Zu einem Schlichtungsvorschlag samt Einigung kam es nur in 13 Verfahren. ...
Autor
Heike Anger
Kategorie
Meldung
Kommentar

Der wichtigste Satz in dem Artikel: "Für Verbraucher bleibt die Lage sehr unübersichtlich". Auch: "Bei rund 63 Prozent der Anträge beteiligten sich die Unternehmen gar nicht am Schlichtungsverfahren".

Das Gutachten kann hier eingesehen werden: Zwischenbericht

Quellenhinweis
Handelsblatt
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Schlagworte
schlichtung    verbraucherschlichtung    statistik   
Relevanz
(1)
Erstellt
Freitag Februar 1, 2019 12:06:14 CET