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Keine Sozietät zwischen Anwalt und Mediator

ID
16408
Datum
2018-01-29
Schlagzeile
Keine Sozietät zwischen Anwalt und Mediator
Inhalt

Ein Nur-Mediator kann keine Sozietät mit einem Rechtsanwalt eingehen. Sozietätsfähig mit Anwälten sind nur Berufsträger, die selbst umfassend einer strafrechtlich und -prozessual abgesicherten Verschwiegenheitspflicht unterworfen sind.

Autor
BGH
Kategorie
Rechtsprechung
Kommentar
Bestätigung der Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Celle AGH-16/16
Quellenhinweis
BGH, 29.1.2018, AnwZ (Brfg) 32/17
Fundstelle
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Erstellt
Mittwoch Mai 1, 2024 06:58:00 CEST