Ein Nur-Mediator kann keine Sozietät mit einem Rechtsanwalt eingehen. Sozietätsfähig mit Anwälten sind nur Berufsträger, die selbst umfassend einer strafrechtlich und -prozessual abgesicherten Verschwiegenheitspflicht unterworfen sind.
Autor
BGH
Kategorie
Rechtsprechung
Kommentar
Bestätigung der Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Celle AGH-16/16