Schiedsgerichtsbarkeit – Verbindliche private Streitbeilegung
- ID
- Quellenhinweis 16051
- Titel
- Schiedsgerichtsbarkeit – Verbindliche private Streitbeilegung
- Verzeichnisauswahl
- Literatur
- Kurzbeschreibung
- Die Schiedsgerichtsbarkeit ist Teil der außergerichtlichen Streitbeilegung. In einem Schiedsverfahren entscheidet ein Dritter verbindlich über den Streit der Parteien. Die Entscheidung des Schiedsgerichts, der Schiedsspruch, bindet die Parteien wie ein Urteil eines staatlichen Gerichts.
- Gegenstand
- Recht
- Kategorie
- Beitrag
- Quelle/Verlag
- BMJ
- BiblioCode
- Schiedsgerichtsbarkeit – Verbindliche private Streitbeilegung
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- Downloaddatum
- 2023-11-26
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- Erstellt
- Sonntag November 26, 2023 09:05:19 CET