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Schiedsgerichtsbarkeit – Verbindliche private Streitbeilegung

ID
Quellenhinweis 16051
Titel
Schiedsgerichtsbarkeit – Verbindliche private Streitbeilegung
Verzeichnisauswahl
Literatur
Kurzbeschreibung
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist Teil der außergerichtlichen Streitbeilegung. In einem Schiedsverfahren entscheidet ein Dritter verbindlich über den Streit der Parteien. Die Entscheidung des Schiedsgerichts, der Schiedsspruch, bindet die Parteien wie ein Urteil eines staatlichen Gerichts.
Gegenstand
Recht
Kategorie
Beitrag
Quelle/Verlag
BMJ
BiblioCode
Schiedsgerichtsbarkeit – Verbindliche private Streitbeilegung
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Downloaddatum
2023-11-26
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Erstellt
Sonntag November 26, 2023 09:05:19 CET