Fürsorgepflicht
- ID
- Aufgabe 15857
- Bezeichnung
- Fürsorgepflicht
- Beschreibung
- Es handelt sich um eine vertragliche Nebenpflicht. Sie ist nicht klar geregelt. Letztlich orientiert sie sich an der Sicherstellung des Verfahrens, wozu die Mitwirkung und der Schutz der Parteien erforderlich sind. In gewisser Weise kann diese Pflicht aus der Allparteilichkeit hergeleitet werden. Wie weit die Fürsorgepflicht für eine Partei jedoch reicht, bedarf der Einzelfallabwägung.
- Verwendung
- durchgängig
- Relevanz
- Pflicht
- Zuordnung
- integrierte Mediation
Mediation allgemein - Fundstelle
- Fürsorgepflicht
- Rechtsquelle
- Schlagworte