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Nachbehandlungsbedarf

ID
15596
Bezeichnung
Nachbehandlungsbedarf
Beschreibung

Der Nachbehandlungsbedarf beschreibt die Notwendigkeit, den Parteien auch nach der Lösungsfindung noch Unterstützung anzubieten. Er kann nur eingeschränkt vom Mediator wahrgenommen werden. Der Nachbehandlungsbedarf betrifft die folgenden Fälle:

  1. Vollstreckung (Vollziehung) einer Abschlussvereinbarung
  2. Therapie oder Coaching zur vereinbarten Verhaltensänderung
  3. Überwachung der Abschlussvereinbarung

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