Nachbehandlungsbedarf
- ID
- 15596
- Bezeichnung
- Nachbehandlungsbedarf
- Beschreibung
Der Nachbehandlungsbedarf beschreibt die Notwendigkeit, den Parteien auch nach der Lösungsfindung noch Unterstützung anzubieten. Er kann nur eingeschränkt vom Mediator wahrgenommen werden. Der Nachbehandlungsbedarf betrifft die folgenden Fälle:
- Vollstreckung (Vollziehung) einer Abschlussvereinbarung
- Therapie oder Coaching zur vereinbarten Verhaltensänderung
- Überwachung der Abschlussvereinbarung
- Premium
- Verfahrenstyp