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Notare dürfen sich nicht Mediator nennen

ID
14755
Datum
2022-10-10
Schlagzeile
Notare dürfen sich nicht Mediator nennen
Inhalt
Der BGH hat entschieden, dass die Verwendung der Berufsbezeichnung "Notar & Mediator" in der Öffentlichkeit eine irreführende Selbstdarstellung des Notars darstelle. Sie sei eine berufswidrige Werbung gemäß § 29 Abs. 1 BNotO.
Autor
BGH
Kategorie
Rechtsprechung
Kommentar
Dass sich Notare nicht mehr Mediator nennen dürfen ist jedenfalls die vordergründige Schlussfolgerung, die der Beschluss des vom 11. Juli 2022 nahelegt. Was ist aber jetzt mit einem Anwaltsnotar. Hier ist anerkannt, dass er zwei Berufe ausübt. Wenn er zugleich ein Anwalt ist, darf er sich auch Mediator nennen. Spricht die Entscheidung des BGH dem Mediator etwa die Berufsqualität ab, indem die Mediation als Standardtätigkeit des Notars gesehen wird, die er wohl auch abrechnen kann, ohne dafür ausgebildet zu sein? Die Gerichte überraschen immer wieder, wenn sie über Fragen der Mediation zu entscheiden haben.
Quellenhinweis
BGH, Beschluss vom 11. Juli 2022 - NotZ(Brfg) 6/21
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Schlagworte
notar    berufsbezeichnung   
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Erstellt
Montag Oktober 10, 2022 19:56:53 CEST