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Der Mediator übersieht die Krankheitssymptome

ID
12077
Bezeichnung
Der Mediator übersieht die Krankheitssymptome
Kategorie
Konflikte
Methodik
Fehlertypologie
Die Partei ist krankheitsbedingt nicht in der Lage, dem Gedankengang der Mediation zu folgen.
Fehlerbehebung
Der Mediator muss die Mediationsfähigkeit der Partei ansprechen und hinterfragen. Gegebenenfalls ist die Partei auf eine Beratung oder Therapie hinzuweisen. Wenn der Mangel nicht behoben werden kann, ist die Mediation abzubrechen.
Fehlervermeidung
Der Mediator muss die Mediationsfähigkeit der Partei ständig im Blick haben. Die Partei muss in der Lage sein, dem Gedankengang der Mediation zu folgen. Wenn dies erkennbar nicht der Fall ist, muss der Mediator prüfen, ob die mangelnde Einsichtsfähigkeit durch den Konflikt, die Persönlichkeit oder eine Krankheit verursacht wird. Eine Diagnostik ist nicht erforderlich. Trotzdem muss er der Frage auf den Grund gehen. Die naheliegende Möglichkeit besteht in der Metakommunikation. Gegebenenfalls ist die Partei auf eine Beratung oder Therapie hinzuweisen. Wenn der Mangel nicht behoben werden kann, ist die Mediation abzubrechen.
Gewichtung
haftungsrelevant
Rechtsquelle
Fundstelle
Therapie
Schlagworte
heilung    gedankengang    therapie   
Erstellt
Dienstag August 10, 2021 06:59:18 CEST
von Arthur Trossen