Zusammenarbeit zwischen Mediatoren und Notaren
Veröffentlicht 10.11.2021 17:07 - (2696 Zugriffe) -
Wird in einer Mediation eine einvernehmliche Lösung gefunden, so soll diese in der Regel auch rechtsverbindlich vereinbart werden. Geht es um notariell beurkundungspflichtige Lösungen, mündet die Mediation notwendigerweise im notariellen Beurkundungsverfahren. Die Dienstleistungen werden oft als eigenständige Leistungen betrachtet, die nicht immer optimal mit der Mediation einhergehen. Besonders aus der Sicht der Medianden kommt es zu vermeidbaren Irritationen. Thurid von Keller erläutert, wie die Zusammenarbeit zwischen Mediator und Notar optimal zu gestalten ist.