Der Autor, Prof. Dr. Karsten Metzlaff, hat die Entscheidungen vorgestellt. Er führt aus, dass es um die Frage ging, ob die unmittelbare gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen zulässig sei, wenn die Parteien eines Franchisevertrages in dem Vertrag eine entgegenstehende Mediationsklausel vereinbart hätten. Weiterhin wird ausgeführt, dass beide Gerichte die Treuwidrigkeit der Berufung auf die Mediationsklausel bejaht und die Klage ohne vorherige Durchführung einer Mediation für zulässig erachtet hätten. Im einen Fall habe die Beklagte auf die wiederholte Aufforderung der Klägerin zur Durchführung einer Mediation weder reagiert, noch in irgendeiner Form ein Interesse daran gezeigt. Im anderen Fall hätten zuvor mehrere Wochen mit erfolglosen Vergleichsverhandlungen stattgefunden.

Die Besprechung der Urteile ist auf www.noerr.com zu finden.