Notare dürfen nicht die Berufsbezeichnung Mediator verwenden
Der BGH hat entschieden, dass die Verwendung der Berufsbezeichnung "Notar & Mediator" in der Öffentlichkeit eine irreführende Selbstdarstellung des Notars darstelle. Sie sei eine berufswidrige Werbung gemäß § 29 Abs. 1 BNotO.
- Weiterlesen
- (3462 Bytes)
- 2 Kommentare