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Formulare


Merkblatt für Medianden

Dieses Merkblatt soll Parteien helfen, sich in der Mediation besser zurechtzufinden. Als Mediator können Sie das Merkblatt aushändigen oder einen Link auf diese Seite empfehlen.

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Mediation

Hinweise für die Parteien


Sie haben sich bereits für eine Mediation entschlossen oder setzen sich zumindest mit dieser Frage auseinander. Die Mediation ist ein Verfahren, bei dem die Parteien die volle Kontrolle behalten. Kontrolle setzt Orientierung voraus. Dieses Merkblatt soll die wichtigsten Anforderungen der Mediation herausstellen, sodass Sie diese nicht nur einhalten, sondern gegebenenfalis auch einfordern können.

  • Bei der Mediation geht es darum, eine Lösung zu finden, nicht darum, eine (vorgestellte) Lösung durchzusetzen.
  • Kriterien für die zu findende Lösung ergeben sich aus der Nutzenerwartung der Parteien. Der Schwerpunkt der Mediation liegt also nicht auf der Argumentation, sondern auf den Streitmotiven. Die Lösung soll alle Aspekte des Streites in Betracht ziehen und auf einem wechselseitigen Verstehen des zu lösenden Problems beruhen. Das Ziel ist - soweit möglich - einen heilenden Zustand herzustellen.
  • Das Ziel der Mediation besteht darin, eine Lösung zu finden, mit der beide Parteien zurechtkommen können.
  • Der Mediator hilft Ihnen, die Kriterien zu erkennen, aus denen sich eine allseits nützliche Lösung herstellen lässt. Er folgt dabei einem Ablauf, den die Mediation vorgibt. Im Grundmodell werden fünf Phasen unterschieden:
    1. Das Arbeitsbündnis (Herstellung des Gesprächsrahmens)
    2. Die Themensammlung (Zusammenstellung der Konflikte für die Regelungen zu finden sind)
    3. Die Interessenerhellung (Erarbeitung der Lösungskriterien)
    4. Die Optionensammlung (Erarbeitung und Bewertung der Lösungsmöglichkeiten)
    5. Die Einigung (Manifestation der gefundenen Lösung)
  • Jede dieser Phasen hat einen anderen Arbeitsauftrag, den Ihnen der Mediator jeweils darzulegen hat.
  • Es ist eine der Besonderheiten der Mediation, dass sie die Lösungen nicht nur aus Fakten und Argumenten, oder aus rechtlichen Tatbeständen, sondern aus allen Aspekten des Streites ableiten kann, wobei sie alle Dimensionen der Komplexität berücksichtigt, soweit sie Einfluss auf den Konflikt nehmen. Mithin ist es möglich, auch Emotionen, Beziehungen, Beweggründe und andere Einflüsse in die Lösungsfindung einmünden zu lassen.
  • Der Mediator sollte alle Personen, die Einfluss auf das Konfliktgeschehen nehmen, in das Gespräch einbeziehen. Für Sie als Partei ist es wichtig zu wissen, dass sie zu jeder Person, die in das Verfahren eingebunden wird (selbt wenn es nur ein Zuschauer ist), zustimmen müssen.
  • Auch Anwälte sind nur zugelassen, wenn alle Parteien damit einverstanden sind. Sie können von dem Mediator erwarten, dass er Sie informiert, wer, warum und zu welchem Zweck in das Gespräch einzubeziehen ist.
  • Bitte beachten Sie auch, dass es verschiedene Arten der Mediation (Vorgehensweisen in der Mediation) gibt. Nicht jede Variante lässt sich auf die zugrunde liegenden Konflikte in ihrer Tiefe ein. Die Begrenzung kann durchaus gewünscht sein (etwa bei Zeitdruck oder wenn Emotionen nicht angesprochen werden sollen). Sie kann aber auch eine vollständige Konfliktlösung verhindern (etwa wenn bestimmte Konflikte nicht angesprochen werden). Die Art und Weise, die Tiefe der Konfliktbearbeitung und die Voraussetzungen für eine (vollständige) Konfliktlösung sollten deshalb mit dem Mediator abgestimmt werden.
  • Die Mediation ist ein Verfahren auf „gleicher Augenhöhe". Das bedeutet, dass sie als Partei ein vollwertiges Mitbestimmungsrecht haben. Alles geschieht im Konsens. Damit die Parteien im Verfahren die richtigen, prozessleitenden Entscheidungen treffen (mittragen) können, muss der Mediator Ihnen das Verfahren, den jeweiligen Stand und den Fortschritt darlegen können. Sie können erwarten, dass sich der Mediator in dem Verfahren orientieren kann und dürfen ihn jederzeit dazu befragen.
  • Die Mediation ist ein informelles Verfahren, das es ermöglichen soll, über alle relevanten Punkte eines Streites offen zu sprechen. Nur das was angesprochen wird, kann auch geregelt werden. Die zu vereinbarende Vertraulichkeit soll dazu beitragen, dass Informationen, die im Vertrauen auf die Offenheit der Mediation zur Verfügung gestellt werden, nicht in einem Streit (etwa einem nachfolgenden Gerichtsverfahren) verwendet werden können. Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, die Parteien allerdings nicht. Es empfiehlt sich also die Frage der Vertraulichkeit konkret anzusprechen und gegebenenfalls zu vereinbaren.
  • Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Das bedeutet, dass die Parteien jederzeit Nein sagen und die Mediation abbrechen dürfen. Die Freiwilligkeit bedeutet auch, dass die Parteien so miteinander verhandeln müssen, dass sich niemand veranlasst fühlt, die Mediation abzubrechen.
  • Das Setting der Mediation kann frei gestaltet werden. Sogar getrennte Gespräche sind möglich, wenn alle Parteien zustimmen. Wenn es zu einem getrennten Gespräch kommt, ist das Einzelgespräch wiederum vertraulich gegenüber der Mediation. Der Mediator darf nur weitergeben, was ihm zugestanden wird. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem solchen Gespräch, wenn Sie im Schutz der besonderen Vertraulichkeit beispielsweise die Frage zu klären haben, ob und was Sie wie in die Mediation einbringen und wie Sie sich verhalten sollten.
  • Die Rolle des Mediators ist es, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine Lösung zu finden. Seine Arbeit ist eine Verstehensvermittlung, die davon ausgeht dass die Parteien ohne weiteres selbst in der Lage sind die Lösung zu finden, wenn sie alle Aspekte des Streites in Betracht gezogen haben. Wichtig ist es zu verstehen, dass der Mediator kein Entscheider ist und auch keine Lösung, Vorschläge oder Bewertungen abgibt. Diese Rolle ermöglicht es ihm, sich außerhalb des Streitsystems zu positionieren und eine Sicht von außen auf das Streitsystem zurück zu melden. Der Mediator geht davon aus, dass eine Lösung zu suchen ist. Er wird helfen Lösungsvorschläge zu reflektieren, aber nicht die Lösung der einen oder anderen Partei unterstützen. So wird sichergestellt, dass es sich für die Parteien erübrigt, den Mediator als Argumentationshilfe bei der Durchsetzung von Lösungen zu missbrauchen.
  • Um die aktive Teilnahme der Parteien (und die Bereitschaft zur Suche nach einer Lösung) zu ermöglichen, sollte der Mediator gleich zu Beginn der Mediation den möglichen Nutzen (Wirkungsgrad der Mediation) herausstellen und deutlich machen, dass es darum geht, eine (noch bessere) Lösung zu finden, die - weil sie allseits akzeptiert wird - auch nachhaltig und umsetzbar ist.
  • Wenn eine Lösung gefunden ist, wird sie in einer abschließenden Vereinbarung festgehalten. der Mediator achtet mit darauf, dass diese Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage getroffen werden kann. Bedenken Sie aber bitte, dass der Mediator (außer in Verfahrensfragen) keine Beratung durchführen darf. Er muss die Parteien allerdings darauf hinweisen, wenn und dass eine parteiliche Beratung von außen notwendig und möglich ist. Er hat dafür auch den entsprechenden Rahmen zur Verfügung zu stellen. Keinesfalls darf er den Beratungsbedarf ignorieren oder unterdrücken.
  • Bitte beachten Sie stets, dass der Verlauf der Mediation keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung hat. Seien Sie also besonders sorgfältig, wenn sie der abschließenden Vereinbarung zustimmen. Je nach dem Inhalt handelt es sich um einen Vertrag, der die Parteien bindet, selbst wenn die Mediation fehlerhaft gelaufen war.
  • Die Abschlussvereinbarung ist am Recht zu messen (muss also wirksam sein). Sie darf das Recht allerdings auch gestalten. Damit das möglich ist, versucht der Mediator zumindest bis zur gefundenen Lösung die Rechtsfragen zurückzustellen. Im Idealfall entwickeln die Parteien mehrere Lösungsoptionen, wobei die rechtliche Lösung eine ist, sodass sie sich frei für die ein oder andere Lösung entscheiden können.
  • In der Mediation werden grundsätzlich keine Protokolle erstellt. Selbst die Abschlussdokumentation darf nur dann schriftlich niedergelegt werden, wenn die Parteien zustimmen.


Parteien, die sich in eine Mediation begeben, können sich oft nicht vorstellen, dass in ihrer verfahrenen Situation überhaupt eine sinnvolle Lösung gefunden werden kann. Hier zeigt die Erfahrung, dass die Mediation oft selbst in aussichtslos erscheinenden Fällen eine unerwartet gute Lösung entwickelt. Bedenken Sie bitte, dass zu Beginn der Mediation niemand, auch nicht der Mediator in der Lage ist, zu sagen, wie diese Lösung aussehen könnte. Was der Mediator jedoch weiß ist, dass und wie sich die Lösung aus dem Prozess heraus entwickelt. Er weiß auch wie wirkungsvoll die Mediation ist. Wenn Sie also keine brauchbare Lösung haben oder Zweifel daran haben, dass der Gegner sich ihren Forderungen unterwerfen wird, ist die Mediation ein geeignetes Verfahren, dem sie vertrauen können.

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.

Bearbeitungsstand: 2024-12-03 19:29 / Version .

Siehe auch: Tip-Familienmediation, Das Recht in der Familienmediation


Based on work by Arthur Trossen und Bernard Sfez und Arthur Trossen und anonymous contributor . Last edited by Holger Kern
Seite zuletzt geändert am Donnerstag Dezember 12, 2024 22:54:00 CET.

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