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Mediator bezieht den Medianden nicht in Verfahrensentscheidungen ein

ID
1127
Bezeichnung
Mediator bezieht den Medianden nicht in Verfahrensentscheidungen ein
Kategorie
Methodik
Gewichtung
haftungsrelevant
Fehlertypologie
Alle Entscheidungen in der Mediation auch das Verfahren betreffend werden im Einvernehmen getroffen. Das ergibt der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit im Umkehrschluss bedeutet das für den Mediator dass er maximale Transparenz über alle Entscheidungen das Verfahren betreffend walten lässt
Fehlerbehebung
Verfahrensbzogene Entscheidungen werden gegebenenfalls nachträglich genehmigt
Fehlervermeidung
Verfahrensbzogene Entscheidungen werden erarbeitet
Premium
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Erstellt
Freitag März 10, 2017 17:17:28 CET
von Arthur Trossen