Lade...
 

Die Streitentscheidung

Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum Fachbuch Mediation in der Wiki-Abteilung Wissen. Sie befinden sich auf der Themenseite Streitentscheidung, die dem Kapitel Streitbeilegung des 2. Buchabschnitts Systematik der Verfahren zugeordnet wird. Beachten Sie bitte auch:

Streitbeilegung Streitentscheidung Vermittlung Begleitung Vermeidung Gericht Schiedsgericht 

Worum es geht: Die Streitentscheidung bildet einen Typ der Streitbeilegungsverfahren ab, der eine besondere Beachtung verdient. Sie ist ein Unterfall der Streitbeilegung und eine ihrer Varianten. Streitentscheidung bedeutet, einen Streit durch die Entscheidung einer dritten Person, also durch einen Richter oder einen Schiedsrichter beizulegen. In der Konfliktevolution entspricht die Streitentscheidung der Delegation. Die Verantwortung für den Konflikt wird (zum Teil) aus der Hand gegeben.

Einführung und Inhalt: Man könnte die Aufgabe eines Konfliktes darin sehen, den Entscheidungsbedarf aufzudecken. Der Streit ist die Auseinandersetzung darüber. Wären die Parteien einig, müssen Sie nicht streiten. Wären Sie in der Lage, die Entscheidung selbst zu treffen, müssten sie die Befugnis zur Entscheidung nicht delegieren. Der Staat hat sich ein Gewaltmonopol vorbehalten. Damit die Parteien ihre vermeintlichen Rechte und Ansprüche nicht mit Gewalt durchzusetzen müssen, wurde dieses Recht den Justiz- und Exekutivorganen des Staates übertragen.

Die Entscheidungsgewalt

Die Übertragung sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass die Parteien grundsätzlich die Entscheidungsgewalt über die Vorgehensweise im Streit behalten. Wann der Konflikt dazu führt, dass sie die Entscheidung auf andere delegieren wird in der Theorie der Konfliktevolution von Schwarz nachvollziehbar erläutert. Die naheliegende Delegation der Entscheidungsbefugnis erfolgt an die Justiz. Sie ist aber nicht die einzige Option. Theoretisch kann die Entscheidungsmacht über einen Konflikt jeder beliebigen Person übertragen werden. In der Praxis kommt es dazu, dass der Vorgesetzte, das Familienoberhaupt oder andere sozial berufene Persönlichkeiten in die Entscheidung eingebunden werden. Unabhängig von der Frage, wer zur Entscheidung berufen ist, unterliegen der Umfang und die Kontrolle der Delegation in allen Fällen dem gewählten Verfahren, das die Entscheidung über den Streit herbeiführen soll. Jenseits des Konfliktverhaltens, das nochmal eine eigene Dynamik aufbringt, interessieren hier die Verfahren der triadischen Instanz, soweit sie eine Streitentscheidung herbeiführen sollen.

Die Regularität der Streitentscheidung

Die Verfahren der Streitentscheidung grenzen sich von den Verfahren der Streitvermittlung ab. Innerhalb der Streitentscheidung sind das Gerichtsverfahren und das Schiedsgerichtsverfahren die voneinander zu unterscheidenden Prototypen. Die Verfahrenssystematik legt folgende Einteilung nahe:

Streitverfahren

Gerichtsverfahren

Das Gerichtsverfahren ist ein hoheitliches Verfahren. Ein gesetzlicher Richter wird zum Entscheider über einen Fall berufen, der die Entscheidung über eine Tatsachen- oder Rechtsfrage herbeiführt. Gesetzlicher Richter bedeutet, dass der Richter aus dem Gesetz bestimmt und nicht von den Parteien gewählt wird. In Deutschland wird zwischen den Bundesgerichten und Gerichten der Länder unterschieden. Die Gerichte sind nach dem Prinzip der Gewaltenteilung unabhängig. Sie gehören nicht zur Exekutive. Ihre Zuständigkeit bestimmt, welches Gericht in welcher Sache tätig wird.1

Gerichtsverfahren 

Schiedsgerichtsverfahren

Das Schiedsgerichtsverfahren ist eine außergerichtliche und dennoch autoritative Form der Streitbeilegung. Obwohl es sich um ein nicht-staatliches Verfahren handelt, ist das nationale Schiedsgerichtsverfahren in den §§ 1025-1066 ZPO geregelt. Ein von den Parteien gewählter Schiedsrichter, der übrigens kein Jurist sein muss, soll die Streitentscheidung vornehmen. Wesentlich für das echte Schiedsgericht sind insbesondere der Ausschluss des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten (§ 1027 a ZPO), die Schiedsfähigkeit des Streitgegenstandes (§ 1025 Abs. 1 ZPO), die Unabhängigkeit der Schiedsrichter mit der Möglichkeit der Ablehnung (§§ 1032, 1045 ZPO) und grundsätzliche Verfahrensregelungen .

Schiedsgerichtsverfahren 

Im internationalen Bereich werden verschiedene Schiedsgerichtsordnungen vorgestellt, die jedoch erst durch ihre vertragliche Einbeziehung verbindlich werden. Die bekannteste Regelung ist die UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung für Ad-hoc-Schiedsverfahren . Anerkannte Schiedsgerichtsordnungen stellen aber auch die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) , die American Arbitration Association (AAA) , das International Institute for Conflict Prevention & Resolution (CPR Institute) und in Deutschland das Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) zur Verfügung.

Charakteristik

Strategisch betrachtet bewegt sich das Streitenstscheidungsverfahren in einem Nullsummenspiel. Es führt zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei widerstreitenden Positionen. Dabei gilt der Grundsatz: Was die eine Seite verliert, gewinnt die andere. Ausschlaggebend für das Streitverfahren ist das daraus folgende Kommunikationsmodell. Weil der Dritte, also der Richter oder der Schiedsrichter eine unbedingte Entscheidungsmacht haben, orientieren sich die Parteien daran und versuchen, diese für sich zu nutzen, indem sie den Richter auf ihre Seite ziehen. Bei juristisch basierten Entscheidungen werden nur zwei Dimensionen des Streitkontinuums abgedeckt.

Kommunikationsmodell Kontinuum

Bedeutung für die Mediation

Auch wenn Schwarz die Delegation in seiner Pyramide der Konfliktevolution unter den Konsens (also die Mediation) gesetzt hat, bedeutet das keine Bewertung. Eine Verfahren der Streitentscheidung kann durchaus Sinn machen. Es kann auch, wie das Multidoor Courthouse gezeigt hat, eine Weiche in ein anderes Verfahren sein. Immerhin hat der Richter auch einen Schlichtungsauftrag. Die Gerichtsmediation (also das Güterichterverfahren) ist Teil des Gerichtsverfahrens und nur eine methodische Abwendung der Mediation. In einem Projekt der Integrierten Mediation hat sich gezeigt, dass die mediative Befähigung des erkennenden Richters zu einer statistisch messbearen Verbesserung der Ergebnisse führt.2

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Bearbeitungsstand: 2024-02-23 17:10 / Version 22.

Alias: Streitentscheidungsverfahren, Verfahren der Streitentscheidung
Geprüft:

1 Hier können Sie das zuständige Gericht herausfinden Gerichtsverzeichnis - 2023-08-05


Based on work by Arthur Trossen und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Montag November 18, 2024 04:09:39 CET.

Durchschnittliche Lesedauer: 4 Minuten