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Die Streitentscheidung

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite zum Titel Streitbeilegung im Abschnitt Systematik des Mediationshandbuchs.
Streit und Konflikt stehen im Mittelpunkt. Der Thinktank untersucht, wie die Verfahren damit zurecht kommen. Beachten Sie bitte auch:

Streitbeilegung Streitkontinuum Streitentscheidung Streitvermittlung Streitvermeidung Streitbegleitung Evolution Gericht

Streitentscheidung bedeutet, einen Streit durch die Entscheidung einer dritten Person, also durch einen Richter oder einen Schiedsrichter beizulegen. In der Konfliktevolution entspricht die Streitentscheidung der Delegation. Die Verantwortung für den Konflikt wird (zum Teil) aus der Hand gegeben.



Entscheidung im Streit
Wer weiß, was zu tun ist?

Die Regularität der Streitentscheidung

Die Streitentscheidungsverfahren grenzt sich von der Streitvermittlung ab. Innerhalb der Streitentscheidung sind das Gerichtsverfahren und das Schiedsgerichtsverfahren die Prototypen. Die Ausführungen zur Systematik legen folgende Verfahrenseinteilung nahe:

Streitverfahren

Gerichtsverfahren

Das Gerichtsverfahren ist ein hoheitliches Verfahren. Ein gesetzlicher Richter wird zum Entscheider über einen Fall, der an einer Rechtsfrage ausgerichet ist, berufen.

Gerichtsverfahren 

Schiedsgerichtsverfahren

Das Schiedsgerichtsverfahren ist eine außergerichtliche und dennoch autoritative Form der Streitbeilegung. Obwohl es sich um ein nicht-staatliches Verfahren handelt, ist das nationale Schiedsgerichtsverfahren in den §§ 1025-1066 ZPO geregelt. Ein von den Parteien gewählter Schiedsrichter, der übrigens kein Jurist sein muss, soll die Streitentscheidung vornehmen. Wesentlich für das echte Schiedsgericht sind insbesondere der Ausschluss des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten (§ 1027 a ZPO), die Schiedsfähigkeit des Streitgegenstandes (§ 1025 Abs. 1 ZPO), die Unabhängigkeit der Schiedsrichter mit der Möglichkeit der Ablehnung (§§ 1032, 1045 ZPO) und grundsätzliche Verfahrensregelungen .

Schiedsgerichtsverfahren 

Im internationalen Bereich werden verschiedene Schiedsgerichtsordnungen vorgestellt, die jedoch erst durch ihre vertragliche Einbeziehung verbindlich werden. Die bekannteste Regelung ist die UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung für Ad-hoc-Schiedsverfahren . Anerkannte Schiedsgerichtsordnungen stellen aber auch die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) , die American Arbitration Association (AAA) , das International Institute for Conflict Prevention & Resolution (CPR Institute) und in Deutschland das Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) zur Verfügung.

Charakteristik

Strategisch betrachtet bewegt sich das Streitenstscheidungsverfahren in einem Nullsummenspiel. Es führt zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei widerstreitenden Positionen. Dabei gilt der Grundsatz: Was die eine Seite verliert, gewinnt die andere.

Ausschlaggebend für das Streitverfahren ist das daraus folgende Kommunikationsmodell. Weil der Dritte, also der Richter oder der Schiedsrichter eine unbedingte Entscheidungsmacht hat, orientieren sich die Parteien an seiner Entscheiodungsbefugnis und versuchen, diese für sich zu nutzen.

Kommunikationsmodell

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Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2023-02-12 15:37 / Version 14.

Alias: Streitentscheidungsverfahren, Verfahren der Streitentscheidung
Geprüft:


Based on work by anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Page last modified on Thursday June 8, 2023 10:15:47 CEST.