Rechtsnachfolgemediation
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Anwendungsfelder Rechtsnachfolge Erbschaft Unternehmen Rechtsnachfolgekonflikt
Die Rechtsnachfolgemediation ist ein Anwendungsfeld der Mediation! Eine Rechtsnachfolge bezeichnet die Übernahme der Rechte und Pflichten einer anderen natürlichen oder juristischen Person. Die Rechtsnachfolge wird auch als Sukzession bezeichnet. Anwendungsfälle sind beispielsweise das Erbrecht oder die Unternehmensnachfolge. Die Rechtsnachfolge bezieht sich in der Regel auf die Übernahme aller Rechte und Pflichten.
Die Übernahme von Rechten und Pflichten
Mit der Rechtsnachfolge tritt der Nachfolger in die rechtlichen Fußstapfen des Vorgängers. Weil nicht nur Rechte, sondern auch alle Pflichten übernommen werden, wird die Rechtsnachfolge auch als Gesamtrechtsnachfolge bezeichnet. Allerdings besteht die Möglichkeit, etwa bei einer Unternehmensnachfolge eine Teilrechtsfolge zu vereinbaren.
Der ausführliche Titel dieses Beitrages könnte lauten: Mediation bei Streitigkeiten in oder über Rechtsnachfolgeangelegenheiten. Damit wird in etwa der Wirkungsbereich deutlich, um den es geht, wenn über Rechtsnachfolgekonflikte gesprochen wird. Herauszustellen ist allerdings auch, dass die Mediation bereits bei der Gestaltung derartiger nachfolgenden eine Rolle spielen kann. Dieser Anwendungsfall wird als Gestaltungsmediation bezeichnet. Weil die Mediation in den Fällen einer Rechtsnachfolger durchaus sehr unterschiedliche Anwendungsfelder betreffen kann, sind folgende Fälle voneinander zu unterscheiden:
Dies ist ein Anwendungsfeld der Mediation!
Bitte beachten Sie die Zusammenstellung der Mediationsfelder und ihre systematische Zuordung:
Mediation bei Erbfällen
Mediation bei Erbfällen, Auflösung von Erbengemeinschaften oder erbrechtlichen Verfügungen
Mediation bei der Unternehmensnachfolge
Mediation in Fällen der bei Unternehmensübergabe, ihrer Planung und Abwicklung
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Alias: Rechtsnachfolge
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