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Qualitätsnachweis

Wissensmanagement » Abteilung: Werkzeuge → Rubrik: Qualität
Wenn es gelingt, die Qualität der eigenen Arbeit zu messen, ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen, die Effizienz der Mediation zu steigern. Die Frage ist nur, woran und wie die Qualität der Arbeit erkennbar wird und wann und wie die Qualität der Arbeit gegebenenfalls nachzuweisen ist.

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Dieser Beitrag: Qualitätsnachweis
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Zum Thema » Das Mediationsgesetz formuliert einige Anforderungen an die Qualität, so wie auch die Standards der Verbände oder die Vorgaben der institutionalisierten Mediation Qualitätshinweise ergeben. Es sind meist Orientierungspunkte, die sich aus den Prinzipien ergeben, Haltungsanforderungen oder sogar konkrete Verhaltensanweisungen. Ob und wie sie sich auf die Qualität der konkreten Leistung auswirken, kann daraus kaum abgeleitet werden.

Sinn und Zweck der Nachweise

Es besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung, die Qualität einzelner Mediationsverfahren nachzuweisen oder zu dokumentieren. Weil das Verfahren üblicherweise auch nicht protokolliert wird,1 gibt es keine Nachweise, wie wir sie etwa in den Verfahrensakten der Gerichte finden. Die Gerichtsakten wären die erste Anlaufstelle, wenn es um die Regelbeurteilung der Richter geht. Wie lässt sich die Arbeitsqualität des Mediators bestimmen? Besteht dafür überhaupt ein Bedürfnis?

Nach § 5 Mediationsgesetz ist der Mediator lediglich verpflichtet, eigenverantwortlich sicherzustellen, dass er über die erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen verfügt, um die Parteien sachkundig durch das Verfahren zu führen. Die gesetzliche Regelung betrifft somit in erster Linie die Ausbildung und Qualifikation, nicht jedoch die konkrete Durchführung oder die Qualität der Verfahrensabwicklung im Einzelfall. Wenn nicht zum eigenen Qualitätsmanagement, könnte ein Nachweis über die fachgerechte Durchführung einer Mediation allenfalls dann relevant werden, wenn der Mediator im Rahmen einer Haftungsklage oder eines Regressverfahrens zur Rechenschaft gezogen wird – etwa wenn eine Partei ihm fehlerhaftes oder unprofessionelles Verhalten vorwirft.

Daraus lassen sich zwei wesentliche Schlussfolgerungen ableiten:

  1. Es gibt einen potenziellen Bedarf an Qualitätsnachweisen, auch wenn dieser rechtlich nicht verpflichtend ist.
  2. Entscheidend ist die Frage, was überhaupt nachzuweisen ist – die Einhaltung von Prinzipien? Der methodische Ablauf? Die Wirksamkeit des Ergebnisses?

Die Eigenverantwortlichkeit

Der Bedarf an Qualitätsnachweisen erstreckt sich auf die eigenverantwortliche Sicherstellung nicht der erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, sondern der sachkundigen Verfahrensführung.

Der Maßstab

In anderen Professionen – etwa in der Medizin – erfolgt Qualitätssicherung häufig über Benchmarking, also durch den Vergleich mit definierten Leistungsstandards. Solche verbindlichen Benchmarks existieren für die Mediation bislang nicht. Es gibt jedoch einzelne Initiativen und Systeme (wie z. B. das von wiki to yes entwickelte Benchmarks-Modell), die versuchen, entsprechende Maßstäbe zu etablieren. Eine verbindliche und allgemein anerkannte Qualitätsmessung steht in der Mediation jedoch noch aus.

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen

Bearbeitungsstand: 2025-08-07 19:33 / Version .

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1 Siehe dazu ausführlicher Protokolle
3 Mehr dazu unter der Kommentierung des Begriffs Führung in § 1 Mediationsgesetz
4 Siehe dazu die Ausführungen unter Ziel und Fokus
5 Die integrierte Mediation spricht vom Flow.