Lade...
 

Fehlerhafte Vorbereitung einer verordneten Mediation

ID
16673
Bezeichnung
Fehlerhafte Vorbereitung einer verordneten Mediation
Kategorie
Prozess
Methodik
Gewichtung
Fehlertypologie
Ein Krankenhausbetreiber muss eine Mitarbeiterin versetzen, weil ein Krankenhausstandort geschlossen wird. Es gibt zwei Alternativen. Standort A, damit kann die Mitarbeiterin leben und Standort B, der weit entfernt ist. Der Krankenhausbetreiber entscheidet sich für B, wobei unterstellt wird, dass dies eine Schikane gegen die politisch engagierte und gegen den Krankenhausbetreiber agierende Mitarbeiterin sei. Der Betriebsrat erzwingt eine Mediation. Der Krankenhausbetreiber beauftragt einen Mediator, eine Mediation mit der Mitarbeiterin und dem Abteilungsleiter sowie dessen Vertreter vom Standort A durchzuführen mit dem Thema der dortigen Beschäftigung. Der Mediator erscheint zur vorgegebenen Mediation und forscht darin nach dem Konflikt, den er schließlich zwischen den Medianden erzeugt. Die Mediation scheitert nach 1,5 Stunden und wird abgebrochen, weil der Abteilungsleiter und sein Vertreter der Mitarbeiterin mangelnde Loyalität dem Krankenhausbetreiber gegenüber vorwerfen.
Fehlerbehebung
Nach dem Scheitern der Mediation wäre eine Fehlerbehebung nur möglich, wenn es einen neuen Termin gibt, der diesmal aber korrekt vorbereitet wird. Dazu siehe unten.
Fehlervermeidung
Der Mediator hat sich wohl kritiklos auf das Gespräch, wie es der Krankenhausbetreiber angeordnet hat, eingelassen ohne eine Konfliktanalyse durchzuführen. Eine Konfliktanalyse hätte ergeben, dass die Medianden nicht die Streitparteien sind. Streitparteien wären die Parteien des Arbeitsvertrages (Krankenhaus und Mitarbeiterin). Hier ist die Frage vorweg zu prüfen, wer überhaupt mit wem welchen Konflikt hat. Daraus ergibt sich die Frage, wer hier was zu entscheiden hat und worüber eine Entscheidung herbeigeführt werden soll. Insbesondere warum der Krankenhausbetreiber nicht selbst an dem Gespräch teilnimmt und warum er die Frage des Beschäftigungsstandortes nicht selbst entscheiden kann. Dann taucht die Frage auf, warum der Mitarbeiterin zwei Personen auf der Gegenseite gegenübergestellt werden. Einer würde doch genügen, es sei denn dem Stellvertreter kommt eine besondere Rolel oder Aufgabe zu. Hätte der Mediator den Auftrag genauer geprüft und hinterfragt, wäre die Mediation völlig anders konzipiert worden. Der Mediator hätte auch gefragt, ob die Medianden überhaupt mit der Bestimmung des Mediators einverstanden sind, der (wie sich herausgestellt hat) ein Mitarbeiter des Krankenhausbetreibers ist.
Premium
Die weiteren Einträge sind dem Premiumzugang vorbehalten
Erstellt
Freitag September 20, 2024 07:26:16 CEST
von Arthur Trossen