Abbruch | Der Abbruch der Mediation führt zu ihrer Beendigung. Der Grundsatz der Freiwilligkeit stellt sicher, dass die Mediation jederzeit abgebrochen werden kann. Juristisch handelt es sich um eine fristlose Kündigung des MV oder der MDV. Seitens der Parteien kann sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen erfolgen. |
ABC-Modell | Das ABC-Modell nach Albert Ellis sieht das Entstehen der Gefühle nicht lediglich als einen reflex. Er unterscheidet mehrere Phasen, die er als ABC Phasen beschrieben hat. Das Akronym steht für:
- Activating experiences - innere oder äußere Wahrnehmung
- Beliefs - Annahmen und Interpretationen
- Consequences - Verhalten und Gefühle
Weil zwischen Ereignis und Gefühl eine Beurteilung stattfindet, gibt es einen wirksamen Ansatzpunkt, die Gefühle zu beeinflussen. |
Abduktion | Die Abduktion beschreibt eine Erkenntnislogik. Sie dient der Hypothesenfindung und baut auf Erfahrungen auf. Auf die Mediation übertragen, wäre sie der gedankliche Weg in die neue Lösung.
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Aber weg-Technik | Menschen neigen zu einem ja-aber Denken. Die aber Aberweg-Technik soll Ihnen das aber aus dem Kopf holen, um die Gedanken aus einem Nein in ein Ja zu überführen. |
Abgabe | Unter dem Begriff Abgabe wird die Verfahrensübergabe an ein anderes Gericht verstanden. Das Gesetz erwähnt die in §23b GVG oder in §696 ZPO. Sie betrifft die Übertragung des Gerichtsverfahren an eine zuständige Instanz oder Abteilung des Gerichts. Die Verfahrensabgabe an einen Mediator ist nicht möglich. |
Ablauf | Der Gesetzgeber spricht vom Ablauf der Mediation in § 2 Abs. 2 Mediationsgesetz. Gemeint sind die Phasen der Mediation. |
Ablaufschema | Siehe Phasenablaufschema. Das Phasenablaufschema fasst die Einzelheiten, die sich aus der Ablaufbeschreibung der Mediation ergeben, zusammen. |
Abschlussdokumentation | Niederschrift der Abschlussvereinbarung zur Manifestation der in der Mediation gefundenen Lösung. Die schriftliche Dokumentation bedarf der Zustimmung der Parteien. |
Abschlussritual | Vorgegebenes Handlungsformat für die Durchführung der Abschlussvereinbarung. |
Abschlussstatement | Das Abschlussstatement oder die Abschlusserklärung ist von der Abschlussvereinbarung zu unterscheiden. Anders als die Abschlussvereinbarung, die den Abschluss der Mediation manifestiert, gibt es Fälle, wo der Abschluss festgehalten wird, auch wenn es zu keiner Abschlussvereinbarung gekommen war. Die Feststellung dass und gegebenenfalls mit welcher Bedeutung die Mediation beendet wurde kann für die Parteien und das weitere Vorgehen von Bedeutung sein. |
Abschlussvereinbarung | Die Abschlussvereinbarung manifestiert das Ergebnis der Mediation. Sie ist der erste Schritt in die Umsetzung der gefundenen Lösung. Die Abschlussvereinbarung hat durchaus einen juristische Bedeutung, wenn sie einen Vertrag darstellt, der Rechte und Pflichten mit bindender Wirkung festschreibt. Weil nicht alle Verträge formfrei möglich sind, hängt ihre Wirksamkeit davon ab, dass die Formerfordernisse erfüllt werden. |
Abschlussvollmacht | Vollmacht für eine Partei eine Abschlussvereinbarung zu treffen. |
Abstimmung | Eine Mehrheitsentscheidung über eine Abfrage der Dafür- und Dagegenstimmen herbeiführen. Ein dem Konsens näher kommendes Abstimmungsformat ist das systemische Konsensieren. |
Abstimmungsbedarf | Die Mediation ist ein konsensuales Verfahren. Das bedeutet, alle Entscheidungen müssen im Konsens getroffen werden. Der Mediator hat keine Direktionsbefugnis. Darüber hinaus veranlasst der Transparenzgrundsatz, die Verfahrensentscheidungen offenzulegen. Es gibt auch eine Informationspflicht. Bei Techniken und besonders bei Interventionen kann ihre vorherige Ansage aber das Gegenteil bewirken. Sie könnte die Intervention ad Absurdum führen. Andere Interventionen hingegen müssen angekündigt werden. Der Abstimmungsbedarf legt fest, welche Techniken und Interventionen anzukündigen und abzustimmen ist. |
Abstraktionsprinzip | Eine Rechtskonstruktion, in der die Causa, also das Verpflichtungsgeschäft, von dem Erfüllungsgeschäft getrennt wird. (Verpflichtungsvertrag und Erfüllungsvertrag) |
Abwerbung | Eine Gefahr im Helfersystem besteht darin, dass Mitbewerber Mediationsinteressenten und sogar Parteien abwerben. Die Gefahr ist in der WATNA-BATNA-Instanz gegeben aber auch bei der Nachfrage nach Mediation. |
Achtsamkeit | Achtsamkeit ist eine Haltung des Bewusstseins, die sich auf das bewusste und absichtliche Wahrnehmen von Gedanken, Emotionen, Körperempfindungen und der Umgebung im gegenwärtigen Moment bezieht. Dabei geht es darum, den Moment bewusst zu erleben, ohne dabei in automatische Denk- oder Handlungsmuster zu verfallen. |
Achtsamkeitsfokus | Der Achtsamkeitsfokus stellt heraus, sich auf bestimmte Bereiche des gegenwärtigen Augenblicks zu konzentrieren. Achtsamkeit bedeutet nicht, dass man auf alles achten muss, sondern vielmehr, dass man sich bewusst auf bestimmte Aspekte konzentriert und diese wahrnimmt, ohne sich von Ablenkungen ablenken zu lassen. Ein achtsamer Mediator sollte wissen, worauf er zu achten hat, um nicht selbst überlastet zu werden. |
Achtsamkeitsmediation | Siehe Mindful Mediation. |
Achtsamkeitstechniken | Achtsamkeitstechniken sind Übungen und Praktiken, die darauf abzielen, das bewusste Wahrnehmen und Annehmen dessen, was im gegenwärtigen Moment geschieht, zu fördern. |