Die Kompetenzen der und in der Mediation
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Worum es geht: Es wird oft von einer mediativen Kompetenz gesprochen, nicht von der Kompetenz des Mediators. Sie ist sicherlich auch gement. Ganz allgemein soll damit jedoch die Vermittlungskompetenz gemeint sein, die auch in anderen Situationen gefragt sein mag. Die Frage nach der Kompetenz spielt in der Mediation eine wichtige Rolle. Ganz besonders, wenn es um die Frage der Qualität und der Ausbildung geht. Wir wollen genau hinschauen, welche Anforderungen an die Kompetenzen des Mediators zu stellen sind und wie sie sich bemerkbar machen.
Einführung und Inhalt: Das Wort Kompetenz wird leichtfertig benutzt. Nicht immer steckt eine Kompetenz dahinter. Deshalb soll zunächst geklärt werden, was aich genau hinter dem Begriff verbirgt.
Was bedeutet Kompetenz überhaupt?
Definitionsgemäß gelten Personen als kompetent, die auf der Grundlage von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten aktuell gefordertes Handeln neu generieren können.1 Wer das kann, ist geübt und hat verstanden. Er kann sein Wissen kreativ umsetzen. Das führt zu der Frage, welches Wissen er denn überhaupt benötigt, um eine Mediation kompetent durchführen zu können. Mit dieser Frage setzt sich der Beitrag Wissensgrundlagen auseinander. Sie orientiert sich an der gewünschten Graduierung, was wieder dazu führt, dass es Kompetenzunterschiede gibt. Die an die Graduierung gekoppelte Kompetenz wird in dem Beitrag Qualifikation aufgeschlüsselt.
Wissensgrundlagen Qualifikation
Keineswegs beschränkt sich die Kompetenz eines Mediators nur auf das Know how, also auf das auf die Qualifikation ausgerichtete Wissen und eine damit verbundene Erfahrung, wie das Wissen im konkreten Anwendungsfall umzusetzen ist. In einem professionellen Kontext kommen noch die Effizienz der Umsetzung und die Reproduzierbarkeit hinzu, die eine Refektiertheit und ein berufliches Ethos einschließen. Es kommt auf das Gesamtpaket an.
Der erste Anhaltspunkt, um der geforderten Kompetenz des Mediators auf den Grund zu gehen, findet sich im Mediationsgesetz. Dort wird das erforderliche Leistungsvermögen eines zertifizierten Mediators nach §5 Abs. 1 Mediationsgesetz an der Sachkunde ausgerichtet. Welche Sachkunde erforderlich ist, orientiert sich an den mit der Ausbildung vermittelten, theoretischen Kenntnissen und darauf bezogenen praktischen Erfahrungen. Im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 04.08.2010 zum Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wird die Sachkunde mit der Kernkompetenz des Mediators gleichgesetzt.2 Die Ausbildungsverordnung bildet dafür den Maßstab. Sie beschreibt zumindest das für die so definierte Kernkompetenz erforderliche Wissen. Die Gleichsetzung von Sachkunde und Kernkompetenz erfolgte ohne weitere Begründung. Somit drängt sich die Frage auf, ob die gesetzlichen Regelungen auch nur annähernd genügen, um die Kompetenz zu beschreiben, die zur Durchführung einer Mediation erforderlich ist. Ein Hinweis darauf, dass dies nicht der Fall sein kann, liefern die EU-Direktive3 und der bereits erwähnte Referentenentwurf zum Mediationsgesetz,4 indem dort nur von Mindestanforderungen die Rede ist.
Es ist nicht nur für den Kunden wichtig, die (geforderte) Kompetenz des Mediators (korrekt) einschätzen zu können. Die Frage wird für ihn spätestens dann relevant, wenn es darum geht, den zum Fall passenden Mediator auszuwählen. Die Einschätzung der Kompetenz hilft auch dem Mediator bei der Angebotserstellung und der Durchführung der Mediation. Letztlich ist sie auch ein Kriterium, an dem sich die Anforderungen für die Ausbildung messen lässt. Das ist Grund genug, sich näher mit der Kompetenz oder besser gesagt den korrespondierenden Kompetenzen der und in der Mediation zu befassen. Die Mediationskompetenz wäre unvollständig beschrieben, wenn sie nur auf den Mediator abstellt. Eine differenzierte Betrachtung führt zu folgender Unterscheidung:
Die Mediationskompetenz
Die Fähigkeiten, die das Verfahren der Mediation von sich aus vorhalten kann
Die Fähigkeit des Mediators, die Fähigkeiten der Mediation für die Parteien nutzbar zu machen.
Die Fähigkeit des Mediators, die Fähigkeiten der Mediation im beruflichen Kontext einzusetzen.
Die Fähigkeit zur Kompetenzausbildung.
Die Auffächerung der Kompetenzen mag ungewöhnlich erscheinen. Definitionsgemäß bindet sich das Wissen und die Fähigkeit doch nur an Personen. Wie kann es dann eine Kompetenz geben, die dem Verfahren selbst zugeschrtieben wird? Die Mediation selbst kann doch nichts wissen. Sie kann auch nicht handeln. Wie kann sie dann kompetent sein? Die Frage beantwortet sich mit dem Flow, den die Mediation aus sich heraus erzeugen kann und der aus sich selbst heraus wirkt. Wenn die Kompetenz des Mediators darin besteht, die Mediation zur Wirkung zu bringen, deutet sich an, dass er die Fähigkeiten des Verfahrens genau kennen muss, um die Mediation zur Wirkung zu bringen.
Dass die Mediation oder genauer gesagt ihr Verlauf einen Einfluss auf die Fähigkeiten des Mediators nimmt, soll das folgende Beispiel belegen:
Die Kompetenz des Mediators erschöpft sich keinesfalls in einer versiert angewendeten Technik oder in dem sturen Abspulen der Mediationsphasen. Seine Kompetenz kommt erst dann zur Geltung, wenn er sein Tun in die Logik der Mediation einbindet. Um das Wechselspiel zwischen dem Vorgehen des Mediators und den Möglichkeiten der Mediation besser herausstellen zu können, werden die Komponenten der Verfahrenskompetenz und die Komponenten der Mediatorenkompetenz getrennt aufgeführt.
Verfahrenskompetenz
Auch wenn es schwer fällt, den Begriff Kompetenz auf ein Konstrukt zu beziehen, das selbst nicht handeln kann, verfügt die Mediation doch über eine Fähigkeit, die aus sich heraus eine Wirkung entfaltet.
Die besondere Fähigkeit der Mediation besteht darin, die Lösungshindernisse aus dem Weg zu räumen, damit die Gedanken der Parteien in eine konstruktive Richtung gelenkt werden. Wenn die Parteien dem von der Mediation vorgegebenen Gedankengang folgen, entwickelt das Verfahren eine Dynamik, die in einen Flow hineinführt. Weiterhin besitzt die Mediation eine nicht zu unterschätzende Fähigkeit zur Selbstregulierung. Mithin lässt sich die Kompetenz des Verfahrens mit drei wesentlichen Merkmalen charakterisieren:
- Prozessausrichtung
- Gedankenführung
- Selbstregulierung
An diesen Merkmalen lässt sich die Genialität der Mediation ausmachen, was sicher noch näher zu begründen ist.5 Es ist wichtig, die Ausrichtung der Mediation und ihre Eigendynamik zu erkennen, damit sie ihre eigentümliche Wirkung entfalten kann. In dem Verständnis der kognitiven Mediationstheorie zumindest ist die Mediation ein Konstrukt, das sich auf die Komplexität der Lösungsfindung einlassen kann, und eine Emergenz herstellt. Dafür bedient sie sich funktionaler, prozessimmanenter Einheiten, die erst mit der korrekten Zusammenführung unter Beachtung der Mediationslogik ihre Wirkung entfalten können.
Mediatorenkompetenz
Weil die Mediation selbst nicht handeln kann, bedient sie sich eines männlichen oder weiblichen Mediators, dessen Aufgabe darin besteht, die Mediation zur Entfaltung zu bringen. Es ist also die Mediation die Lösung herbeiführt. Der Mediator macht sie möglich. Mit dieser Abgrenzung werden Aussagen über die Kompetenz des Mediators erst möglich.
Die Definition der persönlichen Kompetenz legt insgesamt drei unterschiedliche Komponenten offen, die dazu beitragen, die Mediatorenkompetenz mit Inhalt zu füllen und zu konkretisieren. Die drei Komponenten sind:
- Wissen
- Fähigkeit
- Fertigkeit
Mit der Fertigkeit wird das Können beschrieben, die zur Umsetzung des Wissens erforderlich ist. Sie ist erreicht, wenn sich ein intuitives Denken innerhalb der Prozesslogik etabliert hat. Die Fertigkeit basiert auf Talent, womit die Fähigkeit angesprochen wird und auf Übung, womit die Erfahnrung angesprochen wird. Was genau dfie Kompetenz des Mediators ausmacht ergibt der Beitrag über die Mediatorenkompetenz.
Berufs- oder Dienstleistungskompetenz
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Begriff Mediator einerseits eine Funktion (also seine Rolle im Verfahren) und andererseits eine Berufsbezeichnung darstellt.6 Die Beschreibung der Fähigkeiten des Mediators konzentrieren sich aber trotzdem ganz überwiegend auf die Fähigkeit zur Durchführung des Verfahrens. Diese Fähigkeit relativiert sich, wenn sie einen Bezug zur Erwerbstätigkeit hat. Dann stehen nicht nur das Verfahren, sondern auch der Erweb im Vordergrund. Jetzt geht es nicht nur darum, eine Mediation abzuwickeln. Jetzt spielen die Effizienz der Umsetzung und die Reproduzierbarkeit eine wichtige Rolle und das berufliche Ethos, die Mediation nur dann anzubieten, wenn der Fall geeignet ist und von dem Hintergrundwissen des Mediators gedeckt ist. Mit der Berufskompetenz soll die Fähigkeit und Fertigkeit des Mediators in der beruflichen Umsetzung der Mediation beschrieben werden.
Ausbildungskompetenz
Die Ausbildung soll die zur Durchführung der Mediation erforderliche Kompetenz vermitteln. Geht das überhaupt? Ohne die Mitwirkung des Auszubildenden wird das kaum möglich sein. Die Ausbildung ist deshalb ein außerordentlich interaktiver Prozess, der sich nicht nur auf eine Wissensvermittlung beschränkt. Im Vordergrund steht die Befähigung. Um sie zu ermöglichen, muss die Ausbildung selbst eine Kompetenz nachweisen. Das ist mit dem Begriff der Ausbildungskompetenz gemeint. Die Ausbildungskompetenz bemisst sich an den Qualitätsanforderungen der Ausbildung. Sie soll dem auszubildenden Mediator die Kompetenz vermitteln, selbst eine Mediation durchzuführen. Damit wird die Kompetenzausbildung angesprochen. Die Komponenten der Ausbildungskompetenz greifen diese Unterscheidung auf:
- Kompetenzausbildung
- Ausbildungsqualität
Das eine ergibt das andere. Die Auseinandersetzung mit den Anforderungen der Ausbildungsqualität nimmt in Wiki to Yes einen großen Raum ein. Sie finden den Zugang zu diesem Thema aber auch über die Frage der Kompetenzausbildung. Denn sie ergibt die Anforderungen an die Ausbildungsqualität.
Woran wird die Kompetenz erkennbar?
Das Anforderungsprofil der Stiftung Warentest führte aus, dass eine Mediationsausbildung sowohl ein mediationsbezogenes Fachwissen als auch persönliche und kommunikative Kompetenzen als sogenannte Soft Skills vermitteln sollte. Die Unterrichtszeit sollte sich zu 55 Prozent dem fachlichen Know-how widmen und zu 45 Prozent für die Soft Skills verwendet werden.7 Den Soft Skills wird also ein dem Fachwissen in etwa ebenbürtiger Raum eingerichtet. Der aus dem Englischen stammende Begriff spricht die "weichen Fähigkeiten" an. Damit werden die auf die Person, nicht auf das Fachwissen zurückzuführenden Fähigkeiten beschrieben. Angesprochen werden persönliche, soziale und methodische Kompetenzen. Soft Skills werden auch als überfachliche Qualifikation bezeichnet, wodurch sie sich zu den Hard Skills, also den fachlichen Fähigkeiten abgrenzen.
Das Mediationsgesetz erwartet übrigens lediglich eine Sachkunde, die sich aus Wissen und Erfahrung zusammensetzt. Die Ausbildungevsrordnung soll allerdings die Kernkompetenz des weiblichen oder männlichen Mediators abbilden. Genügt die nicht näher beschriebene persönliche und kommunikative Kompetenz, um eine Mediationskompetenz zu erlangen?
Es bedarf sicherlich keiner Diskussion, dass die Fähigkeit, ein nettes Setting zu bereiten und empathisch zuhören zu können, nicht genügen, um die Kompetenz des Mediators zu beschreiben. Eine Verhandlung wird nicht dadurch zur Mediation, dass sich jemand neutral verhält und "mediativ" zuhört. Das wird oft verwechselt. Die Mindestanforderung an eine Mediationskompetenz besteht sicher darin, eine Mediation durchführen zu können. Also orientiert sich die auszubildende Kompetenz an dem, was dazu nötig ist. Die Mediation ist ein Verfahren der Verstehensvermittlung. Mithin ist das Verstehenkönnen die wichtigste Kompetenz des Mediators.
- Verstehenskompetenz
- Wenn die Mediation eine Vermittlung ist, bildet das Verstehen ihr zentrales Leistungsmerkmal. Das Verstehen erstreckt sich auf alle Intelligenzzentren. Es genügt also nicht, das Gesagte logisch nachzuvollziehen. Intelligenz hat eine rationale, eine emotionale und eine Wertedimension.8 Der Mediator muss auf allen Ebenen kommunizieren können. Der Grundsatz lautet: Je mehr der Mediator versteht, umso mehr kann er das Verstehen vermitteln. Der Verstehensbedarf konzentriert sich nicht nur auf die Parteien und den Fall. Damit der Mediator die Mediation zur Wirkung bringen kann, muss er auch deren Mechanismen verstehen. Die Verstehenskompetenz geht mit der Achtsamkeit einher.
- Vermittlungskompetenz
- Es genügt nicht, nur EINE Partei zu verstehen. Der Mediator muss ALLE Parteien verstehen. Nur so kann er die Wahrnehmung und das Gesagte in eine Sprache übersetzen, die auch der Gegner versteht. Die Verstehensvermittlung knüpft an Gemeinsamkeiten an, nicht an den Streit.
Die isolierte Fähigkeit alles und jeden zu verstehen, macht die Kompetenz des Mediators noch nicht zu einer mediativen Kompetenz. Die mediative Verstehensvermittlung setzt voraus, dass die Verstehensprozess im Format des mediativen Kognitionsprozesses eingebunden wird. Um den Erkenntnisprozess zu realisieren, muss der Mediator nicht nur die Elemente der Mediation, die Grundsätze und ihren Ablauf kennen. Er muss auch wissen, wie die Elemente zusammenspielen, sodass sie den hinter der Mediation verborgenen Erkenntnisprozess ermöglichen.
- Verifikationskompetenz
- Die Mediation ist ein Prozess der Informationsverarbeitung und der Erkenntnisgewinnung. Deshalb kommt es entscheidend darauf an, dass der Mediator die Informationen korrekt einschätzt und einordnet. Zu dem Zweck hat er den Gedankenaustausch zu qualifizieren, damit die Parteien den Informationsbedarf erkennen können. Das gelingt, indem er die Qualität der Information wertfrei erfasst und ihre Stimmigkeit hinterfragt. Sein Denken ist kleinschrittig. Die Metaebene macht diese Auseinandersetzung möglich. Sie wird durch den Mediator abgebildet. Sie ist allen Gedanken und Wahrnehmungen zugänglich. Ihre Wertefreiheit erlaubt es, die Gedanken zu justieren.
- Dimensionierungskompetenz
- Die Mediation kann mit der Komplexität umgehen. Die Dimensionierungskompetenz ist dafür eine wichtige Fähigkeit. Die Dimensionierung ist ihr Werkzeug. Gemeint ist das gedankliche Ordnen, das aus dem Chaos des Konfliktes herausführen soll. Nun sind es die Parteien, die eine Lösung finden sollen, also müssen SIE denken, nicht der Mediator. Was der Mediator allerdings zu tun hat ist, die Gedanken der Parteien zu verdeutlichen und Ihnen zu ermöglichen, die Gedanken in eine Ordnung zu bringen. Er kennt den hinter der Mediation laufenden Kognitionsprozess und weiß, wie er umzusetzen ist. Methodisch bewältigt er das Informationsmanagement mit dem Dimensionieren.
- Komplexitätsbewältigungskompetenz
- Die Mediation geht von voll informierten "Spielern" aus. Die Informiertheit bezieht sich auf alles, was mit den betroffenen Menschen, dem Problem und dem zu lösenden Konflikt zu tun hat. Deshalb kann der Mediator nur dann mit der Mediation und dem zu lösenden Problem adäquat verfahren, wenn er sowohl die Komplexität des Verfahrens (der Mediation) wie die des Falles bewältigen und miteinander in Übereinstimmung bringen kann.
- Metakompetenz
- Die Mediation lebt von der Refelxion dessen was zu bedenken ist, um eine Lösung zu finden. Die Reflexion erfordert eine Metaebene. Die Metaebene erstreckt sich auf die Parteien, den Fall und das Verfahren, mithin auf den Mediator selbst. Er ist - wenn man so will - die personifizierte Metaebene. Um sich auf der Metaebene bewegen zu können bedarf es einer hohen Abstraktionsfähigkeit, einer gesteigerten Achtsamkeit und der damit einhergehenden Wertefreiheit.
Der Mediator ist nicht untätig. Er hat verschiedene Aufgaben zu erfüllen, um den Erkenntnisprozess zu ermöglichen.
- Steuerungskompetenz
- Der Mediator führt mit den Parteien die Mediation durch9 . Er muss sich mit der Mediation gut auskennen, damit das gelingt. Er muss die Interaktionen der Parteien einschätzen und der Mediation zuordnen können, um durch den Prozess zu navigieren. Mehr noch muss er in der Lage sein, die unterschiedlichsten Prozesse zusammenzuführen.
- Gestaltungskompetenz
- Beziehung aufbauen, Rollen zuweisen, das Verfahren so einrichten, dass es die Komplexität bewältigt
- Systematisierungskompetenz
- Es geht um das Strukturieren. Der Mediator muss nicht nur den Weg durch die Mediation kennen. Er muss ihn auch herstellen können. Dazu zählt auch, die Bedingungen herzustellen, unter denen die Mediation gelingen kann. Wichtig ist die Einrichtung und Aufrechterhaltung der Meta-Ebene
Es genügt auch nicht, eine Mediation mechanisch durchführen zu können. Er muss verschiedene Varianten kennen, um das für die Ausgangsbedingungen passende Verfahren und die effizienteste Vorgehensweise festzulegen. Er muss sein Verhalten und das der Parteien an Benchmarks messen und bewerten können.
- Umsetzungskompetenz
- Damit der Mediator die Mediation zur Entfaltung bringen kann, muss er auch die technischen Anforderungen erfüllen. Diese Anforderung wird deutlich, wenn die Ausbildungsverordnung um das Merkmal der digitalen Kompetenz erweitert wird. Auf dem Workshop des BMJV am 16.11.2021 waren alle Protagonisten mit der Erweiterung der Ausbildungsverordnung um diesen Punkt einverstanden.10 Auch wenn die digitale Kompetenz besonders herausgestellt wird, kommt zum Ausdruck, dass der Mediator die Kompetenz besitzen muss, die zur Umsetzung der Mediation erforderlichen Werkzeuge zu beherrschen. Welche Werkzeuge das sind, ist nicht explizit festgelegt. Sie ergeben sich aus dem Verwendungsbedarf. Die Durchführung einer Online-Mediation gehört zum Standardrepertoire und zu den Mindestanforderungen. Was sonst noch dazugehört, bleibt dem Angebot überlassen.
Die Herausbildung der Kompetenz des Mediators
Bedeutung für die Mediation
Oft wird die Haltung als wesentliches Kompetenzmerkmal beschrieben. Wenn damit die geistige Einstellung, die Einnahme der Metaebene und die Verwirklichung des mit der Mediation zu ermöglichenden Erkenntnisprozesses gemeint ist, handelt es sich ganz sicher um eine wesentliche Kompetenz, die Wissen, Verständnis (Verstehen) und Erfarung erfordert. Präziser wird der Begriff erst, wenn er sich auf die Anforderungen der Mediation bezieht und diese als Voraussetzung, nicht als Konsequenz der Haltung betrachtet. Man sollte bei der Haltung also immer den konkreten Bezug zur Mediation hinterfragen.
Wissen, Fähigkeit und Fertigkeit sind ohne weiteres erlernbar. Wichtig ist, die Mediation zu verstehen. Um die Mediation auch professionell anwenden zu können, ist eine nachhaltige Übung unerlässlich.
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Alias: Wesensverwirklichung, Kompetenz, mediative Kompetenz
Siehe auch: Selbstregulierung, Mediatorenkompetenz, Mediationskompetenz, Sachkunde
Diskussion: Forumsbeitrag Mediationskompetenzen