Abhängigkeiten schränken die Entscheidungsfähigkeit ein | Es gibt ganz unterschiedliche Formen von Abhängigkeiten. Die Suchterkrankung ist ein Beispiel. Zu nennen ist aber auch die wirtschaftliche oder rechtliche Abhängigkeit oder die Abhängigkeit in Beziehungen. Grundsätzlich steht die Abhängigkeit der Mediation nicht im Wege. In der Mediation ist aber darauf zu achten, dass die Partei in der Lage ist, eigene verbindliche Entscheidungen zu treffen. Auch ist darauf zu achten, dass die Parteien auf gleicher Augenhöhe verhandeln. Die Mediation setzt die Eigenverantwortlichkeit voraus und stellt sie zugleich her. Die Allparteilichkeit ermöglicht das Verhandeln auf gleicher Augenhöhe. Gegebenenfalls muss der Mediator mit Interventionen wie z.B. einem Einzelgespräch nachhelfen. |
Abhängigkeiten stehen der Verbindlichkeit im Wege | Das Phänomen bei Suchtkranken ist, dass sie durchaus einsichtig sind und Vereinbarungen treffen können. Das Problem ist, ob sie sich auch daran halten werden. Wenn es vorher keinen Anlass gegeben hat in der Mediation einen Therapeuten hinzuzuziehen, ist jetzt gegebenenfalls die Gelegenheit dafür. Der 5.Phase die Nachhaltigkeit und Umsetzbarkeit abzuprüfen. Er kann darauf hinwirken, dass die Vereinbarung gegebenenfalls Sicherungsklauseln enthält. |
Ablaufprobleme verhindern die reibungslose Durchführung der Mediation | Ablaufprobleme sind Hindernisse auf der Verfahrensebene. Sie werden als Verfahrenshindernisse bezeichnet und fassen die Störungen auf der Verfahrensebene zusammen. Die Herausforderung besteht darin, die Hindernisse genau zu erkennen. Der Mediator prüft zu allererst, ob er etwas falsch gemacht hast. Dabei helfen ihm die Benchmarks oder die Richtlinien. Wenn keine Mediationsfehler vorliegen, richtet sich die Aufmerksamkeit auf das Verhalten der Parteien und die Frage, warum sie den Ablauf stören. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Sie haben die Mediation nicht verstanden oder es zeigt sich der Konflikt. In einen Fall ist das Verfahren neu zu initialisieren, im anderen Fall sollte der Konflikt durch Metakommunikation, Loopen, oder Verbalisieren angesprochen werden, um dann zu besprechen, wie die Hürde zu überwinden ist. |
Anwalt verstärkt die Partei, auf ihrer Position zu beharren | Der Rat des Anwaltes könnte die Lösungsoffenheit verhindern. Er ist kontraproduktiv zur Mediation, wenn er andere Lösungen verhindert. Wenn es sich, nachdem die Lösung gefunden wurde, herausstellt, dass die ursprünglich von der Partei vertretene Lösung für die die bessere ist, mag sie in die Mediation eingebracht werden. Die Partei kann sich dann für die eine oder andere Lösung entscheiden. Wenn der Rat des Anwaltes die Partei aufhetzt, sollte der Mediator intervenieren. Er kann die Partei über die Mediation informieren und bitten, bis zur WATNA-BATNA Instanz zu warten, ehe sie entscheidet, was gut und schlecht für sie ist. Er kann den Anwalt auch (mit dem Einverständnis der Parteien) einladen, damit er an der Mediation teilnimmt und um ihr besser folgen zu können. Auch kann er der Partei ein Merkblatt über die Mediation und die Zusammenarbeit mit Anwälten zur Weiterleitung aushändigen (siehe Tip-Anwaltsberater). |
Argumentationsketten verhindern den Austausch | Die Parteien verfallen in einen wie eine Langspielplatte anmutenden Argumentationswettbewerb. Es kann eine Herausforderung darstellen, eine verdichtete Begründungssemantik aufzulösen. |
Bedarf für Mediation wird verkannt (nicht gesehen) | Die Herausforderung betrifft in erster Linie das Marketing. Um die Mediation kundengerecht anbieten zu können, muss der konkrete Bedarf des Konsumenten genannt werden können. |
Benchmarks nicht anwendbar | 1. Überprüfung der Methode
2. Erweiterung des Qualitätsmanagements
3. Auf Wiki to Yes diskutieren |
Benchmarks werden ignoriert | 1. Qualitätsmerkmale prüfen, Verstoß gegen die Regeln der Kunst prüfen, Haftungsfragen prüfen
2. Prüfen ob Benchmark erfüllt werden kann
3. Benchmark erlernen / dokumentieren um einen Wiederholungsfall zu vermeiden
4. bei nachhaltiger Missachtung, Fortbildung / Niederlegung der Tätigkeit |
Betriebsrat mischt sich ein | Gegebenenfalls muss der Betriebsrat der Mediation zustimmen. Wenn er übergangen wurde, ist mit einer Einmischung zu rechnen, die konfrontation ausfallen könnte. Das gleiche gilt, wenn Mitarbeiter mit dem Ergebnis der Mediation nicht einverstanden sind und Nachtreten wollen. Gerne wird der Betriebsrat dann instrumentalisiert. Um dies zu verhindern, sollte der Betriebsrat in die Mediation eingebunden werden. Die Konfliktanalyse zeigt, ob er nur zu informieren ist, ob er zustimmen muss oder aktiv einzubeziehen ist. In der Mediation könnte er als Beistand fungieren, wenn die Arbeitgeberseite auch vertreten ist. Oft genügt es darauf hinzuweisen, dass er in der WATNA/BATNA-Instanz beteiligt wird. Der Mediator muss verhindern, dass "Parallelprozesse" möglich sind. |
Blockaden verhindern den Austausch | Blockaden bezeichnen einen vorübergehenden Ausfall bestimmter (geistiger) Fähigkeiten. Sie hindern die Parteien, dem Gedankengang der Mediation zu folgen. |
Chef (Vorgesetzter) nimmt an der Mediation ebenfalls teil | Wenn der Chef Teil des Problems ist und an der Mediation teilnimmt, muss der Mediator dafür sorgen, dass die Parteien trotzdem auf gleicher Augenhöhe verhandeln können. Sinnvollerweise informiert er den Chef vorher darüber, dass er in der Mediation seiner Rolle als Chef verlassen muss. Der Mediator kann ihn trösten, dass er ihn danach wieder inthronisiert. Der Mediator sollte alle Parteien darüber informieren, dass während der Mediation gleicher Augenhöhe besteht und darauf achten, dass dementsprechend verhandelt wird. Gegebenenfalls hilft seine Allparteilichkeit, die gleiche Augenhöhe herzustellen. Auch die Metakommunikation mag das Phänomen aufdecken und dazu beitragen, dass die Parteien die Hierarchie in der Verhandlung vermeiden. |
Denken der Partei lehnt jeden Widerspruch ab | Es wird erwartet, dass der eigenen Position zugestimmt wird. Widerspruch wird nicht geduldet.
Auflösung in der Mediation: 2.Phase: Position neutralisieren. 3.Phase: Gemeinsamkeiten herausarbeiten |
Denken der Partei wird auf die Position fixiert | Die Position ist eine Lösung. Je sytärker sie in den Fokus des Denkens gerät umso verbissener versuchen die Parteien, diese Lösung zu verwirklichen.
Auflösung in der Mediation: 2.Phase: Position neutralisieren. 3.Phase: Windows 1. |
Denken wird auf gegensätzliche Ziele ausgerichtet | Das Ziel, das die eine Partei verfolgt, widerspricht dem Ziel, das die andere Partei verfolgt. Dadurch ist die Denkweise kontrovers ausgerichtet. Das bedeutet: Solange kein gemeinsames Ziel verfolgt wird, richtet sich das Denken gegeneinander nicht aufeinander. Die Mediation führt die Parteien Schritt für Schritt in ein paralleles Denken. In der 1.Phase wird ein gemeinsames Ziel festgelegt, das hinter dem Problem (und der Lösung liegt). Das Ziel lautet, eine Lösung zu finden, mit der alle zufrieden sind. In der 2.Phase werden die konträren Positionen in einem Thema neutralisiert, das eine Frage darstellt, die beide Partzeien beatworten sollen. In der 3.Phase werden Gemeinsamkeiten herausgearbeitet. |
Denken wird in das Problem gelenkt | Das Denken ist linear nach vorne (also in das Problem hinein) und kontrovers (also gegeneinander) ausgerichtet. Es wird nicht in ein einheitliches Ziel gelenkt, sodass ein paralleles Denken verhindert wird.
Auflösung in der Mediation: 1.Phase: Fokus auf den Nutzen richten. 2.Phase: Begründungssemantik unterbrechen, 3.Phase: Fokus hinter das Problem (auf den Nutzen) lenken. |
Denkhindernisse stehen dem Prozess im Wege | Die Parteien sind mitunter nicht in der Lage, ihre Gedanken dorthin zu lenken, wo eine konstruktive Lösung möglich ist. Aktives Zuhören genügt oft nicht, um die Denkhindernisse aus dem Weg zu räumen. Der Mediator muss die Hindernisse kennen und erkennen, um sie aus dem Weg räumen zu können. |
Die Partei beschränkt sich auf Parolen | Statt zu argumentieren und sich auf die Gedanken einzulassen, die in der Mediation generiert werden, beschränkt sich die Partei darauf, stets dieselben Parolen zu wiederholen. Der Mediator kann zunächst durch Verbalisieren und Metakommunikation das Phänomen ansprechen, um sich nach den Hintergründen und Motiven für das Verhalten zu erkundigen. Statt die Parolen als rassistisch, egoistisch, rücksichtslos usw. zu verurteilen, wird der Mediator versuchen zu verstehen, was sie genau bedeuten und welchen Nutzen sich die Partei von ihrer Verwendung verspricht. Dabei sollte der Mediator in kleinen Schritten vorgehen und pauschale Verurteilungen vermeiden, die in das Argumentationsschema der Partei passen. |
Die Partei besteht auf einer Beweisaufnahme | Es kann sein, dass die Erhebung von Fakten notwendig ist, um sich ein Bild über die zu treffende Entscheidung machen zu können. Wenn das Verhalten der Partei darauf hindeutet, dass es ihr darauf ankommt, Recht zu behalten, muss der Mediator das Motiv dazu hinterfragen und gegebenenfalls in die Phase eine zurückkehren, um das Verfahren neu aufzubauen. . |
Die Partei besteht darauf dass die Abschlussvereinbarung vollstreckbar ist | Es ist das gute Recht der Partei die Vollstreckbarkeit der Abschlussvereinbarung einzufordern. Allerdings sollte der Mediator fragen, woraus das Bedürfnis besteht. Möglicherweise spricht es für ein Misstrauen gegenüber der anderen Partei. Dann sollte der Mediator prüfen ob die Anforderung der Mediation (Vertrauen herzustellen) gelungen ist oder nicht. In jedem Fall sollte der Mediator die Motive hinterfragen und prüfen, ob der Mediation das vereinbarte Ziel erreicht hat. |
Die Partei betont den enormen Zeitdruck | Der Mediator sollte herausfinden, was es damit auf sich hat. Der Zeitdruck kann real sein. Dann sollte sich die Vorgehensweise der Mediation (die Wahl des Mediationsmodells) darauf einstellen. Wenn der Zeitdruck vorgetäuscht wird, sollte das Motiv hinterfragt und gegebenenfalls thematisiert werden. |