Doublethink | Im Deutschen auch Doppeldenk oder Zwiedenken genannt, bezeichnet das Phänomen der gleichzeitigen Akzeptanz von widersprüchlichen oder sich gegenseitig ausschließenden Überzeugungen, die beide als wahrhaftig behauptet und angesehen werden (können). In der Psychologie wird das Phänomen unter den Begriffen kognitive Dissonanz und kognitive Verzerrung besprochen und als eine psychische Entlastung beschrieben. |
Erfolglosigkeitsbescheinigung | Im Falle einer gescheiterten Streitbeilegung in den Fällen des § 15 a EGZPO haben die Parteien eine Erfolglosigkeitsbescheinigung vorzulegen, um die Zulässigkeit der Klage nachzuweisen. § 15 a ZPO Abs. 1 Satz 2 besagt: "Der Kläger hat eine von der Gütestelle ausgestellte Bescheinigung über einen erfolglosen Einigungsversuch mit der Klage einzureichen". Aus dem Wortlaut lässt sich herleiten, dass der versuch auch gescheitert ist, wenn der Gegner dem Schlichtungsantrag keine Folge leistet. Damit unterscheidet sich die Erfolglosigkeitsbescheinigung von der Teilnahmebescheinigung nach § 135 FamFG. |
Rechtsinformation | Im Gegensatz zur Rechtsberatung bezieht sich Rechtsinformation lediglich auf die Vermittlung allgemeiner rechtlicher Kenntnisse und Informationen ohne konkreten Einzelfallbezug. Hierbei geht es nicht um eine individuelle Beurteilung des Sachverhalts, sondern um die Vermittlung von grundlegenden Informationen und Gesetzeskenntnissen. Der Unterschied zwischen einer Rechtsberatung und einer Rechtsinformation hängt im Wesentlichen davon ab, ob die rechtliche Beurteilung eine Subsumtion erfordert. Die Unterscheidung ist wichtig für die Frage, ob und inwieweit Rechtshinweise in die Mediation einfließen können. |
Kostenstreit | Im Gerichtsverfahren kann ein Streit über die Kostenentscheidung nur zusammen mit dem Rechtsmittel gegen die Sachentscheidung eingelegt werden. In der Mediation ist ein Kostenstreit unter den Parteien über die Frage, wer welche Kosten oder Kostenanteile zu übernehmen hat nur im Vorfeld oder zu Beginn der Mediation denkbar. Der Kostenstreit ist von einem Streit über die Honorierung des Mediators zu unterscheiden. |
Zertifikat | Im Grunde ist ein Zertifikat lediglich eine Bescheinigung. Oft wird es aber mit einer Qualifikation verbunden. Besonders bei der Ausbildung zum Mediator werden an die Zertifizierung Erwartungen geknüpft. Der Beitrag Ausbildungszertifikate stellt eine Übersicht zur Verfügung. |
Streitgegenstand | Im juristischen Verfahren der Gegenstand der Sache, die zu verhandeln ist. Der Streitgegenstand ergibt sich aus dem Antrag und dem Sachverhalt. |
Krise | Im logischen Verständnis ist die Krise ein schmerzhafter seelischer Zustand, der einen inneren Konflikt darstellt. |
Assoziation | Im psychologischen Verständnis beschreibt die Assoziation die (un)willkürliche gedankliche Verknüpfung, wobei kognitive Elemente, Emotionen oder Sinneseindrücke bedingungsabhängig miteinander verknüpft werden. |
Kostenunterwerfung | Im streitigen Gerichtsverfahren muss die unterlegene Partei die Kosten der Gegenseite in dem Umfang erstatten, in dem sie unterliegt. In der Mediation werden die Kosten unabhängig vom Obsiegen oder Verlieren getragen. Das Gerichtsverfahren schaut auf die Verursachung, die Mediation schaut auf den Weg als kostenauslösenden Faktor. Eine Kostenunterwerfung kann auch in der Mediation vereinbart werden, wobei allerdings fraglich ist welchem Umstand die Unterwerfung gezollt wird, wenn die Parteien auf gleicher Augenhöhe verhandeln und ein Win-win-Ergebnis zustande kommt.
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Vergeltung | Im ursprünglichen Sinn war die Vergeltung die Entlohnung für eine Tat. Inzwischen wird der Begriff eher negativ konnotiert und kommt der Rache sehr nah. Die Vergeltung ist eine Reaktion auf eine als ungerechtfertigt empfundene Verletzung die darauf abzielt, Gerechtigkeit herzustellen. |
elterliche Sorge | Im Volksmund ist vom Sorgerecht die Rede. Die rechtlich korrekte Bezeichnung heisst: elterliche Sorge, weil es sich um ein Recht der Eltern und der Kinder handelt, das Rechte und Pflichten auslöst. Die Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge. |
Flucht | Im Zusammenhang mit dem Konflikt wird das Ausweichen oder das Sichentziehen aus einer als unangenehm empfundenen oder nicht zu bewältigenden Situation beschrieben. Schwarz verwendet den Begriff in der Konfliktevolution als eine grundlegende Form der Konfliktbewältigung.
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Scheidungszyklus | Im Zusammenhang mit der Scheidung (Trennung) werden drei Phasen durchschritten, die die Parteien oft unterschiedlich erleben. Die Phasen heißen: Vorscheidungsphase (Ambivalenzphase), Scheidungsphase, Nachscheidungsphase. |
grenzüberschreitende Streitigkeit | In Art. 2 der Richtlinie wird eine grenzüberschreitende Streitigkeit als gegeben definiert, wenn mindestens eine der Parteien zu einem auf den Beginn der Mediation fallenden Zeitpunkt ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem einer der anderen Parteien hat. Wenn also die EU Richtlinie von grenzüberschreitenden Fällen spricht, dann ist damit in jedem Fall ein internationaler Bezug hergestellt. |
Encounter Groups | In der humanistischen Bewegung ist eine Begegnungsgruppe eine Form der Gruppentherapie, die auf dem Vertrauen in den Selbstentwicklungsprozess, gegenseitige Anerkennung und der persönlichen Begegnung basiert. |
Entropie | In der Informationstheorie (oder der Kommunikationstheorie) beschreibt die Entropie das Informationsdefizit zwischen dem Sender einer Information und ihrem Empfänger. |
Ankereffekt | In der Kognitionspsychologie beschreibt der anchoring effect eine Beeinflussung, die sich oft unbewusst auf menschliche Entscheidungen auswirkt. |
Rhetorik | In der Mediation geht es bei der Redekunst (Rhetorik) nicht darum, andere besser überzeugen zu können. Wohl geht es darum, sich besser verständlich machen zu können. |
Kostenteilung | In der Mediation werden die Kosten grundsätzlich nach Kopfteilen verteilt. Ausgangspunkt dieser Überlegung ist, dass die Parteien auf gleicher Augenhöhe verhandeln und ein WIN-WIN-Ergebnis anstreben. Abweichungen von den Grundsatz sind aber möglich. Die Parteien können durchaus auch andere Vereinbarungen über die Kosten treffen. |
Trauma | In der Medizin bezeichnet ein Trauma die Verletzung eines Gewebes. In der Psychologie bezeichnet es eine seelische Verletzung. Gemeint ist eine psychische Ausnahmesituation („Psychotrauma“). Ausgelöst durch überwältigende Ereignisse ( z.B. Gewalttat, Krieg oder Katastrophe), die eine Bedrohung für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit des Betroffenen oder einer nahestehenden Person darstellt. |