VAKOG | Ein Akronym das beim NLP zur Identifikation der 5 Sinne verwendet wird. VAKOG steht für:
- V–Visuell (Sehen)
- A-Auditiv (Hören)
- K-Kinästetisch und Haptisch (Tasten)
- O-Olfaktorisch (Riechen)
- G-Gustatorisch (Schmecken)
|
Value Focused Thinking | Das wertebezogene Denken soll den Entscheider über seine Fundamentalbedürfnisse bewusst werden lassen. Es findet sich in der Mediation im Windows 1 und der Interessenerhellung wieder. |
Verantwortung | Verantwortung bezeichnet die Pflicht, für etwas Geschehenes einzustehen, die Konsequenzen des Handelns zu tragen oder Handlungen vorzunehmen.
|
verarbeitende Struktur | Siehe Strukturierung |
verbale Kommunikation | Die verbale Kommunikation ist eine inhaltliche Kommunikation, die auf das gesprochene oder geschriebene Wort eingeht. |
Verfahrensablauf | Der Gesetzgeber spricht vom Ablauf der Mediation in § 2 Abs. 2 Mediationsgesetz und meint damit die Phasen der Mediation. In der Ausbildungsverordnung ist vom Verfahrensablauf die Rede. Die Phasen werden zusätzlich erwähnt. Bezieht man die Vor- und Nachphase mit ein, ist fraglich was sonst noch zum Verfahrensablauf gehören könnte außer das Hintergrundwissen über die Logik und dier Funktionalität der Phasen. |
Verfahrensaspekte | Als Verfahrenseffekte werden die Ausprägungen der Verfahrenskriterien und die Spielarten der Verfahren beschrieben. Sie erlauben eine graduelle Gegenüberstellung und somit eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit für die unterschiedlichen Verfahrenskategorien. |
Verfahrensdienstleistung | Die originäre Dienstleistung des Mediators ist eine Verfahrensdienstleistung. Sie ist auf die Durchführung des Verfahrens der Mediation beschränkt. |
Verfahrensdimension | Mit dem Begriff der Verfahrensdimensionen werden Informationsdimensionen beschrieben die das Verfahren betreffen. Zu unterscheiden sind beispielsweise Argumente, Positionen, Themen, Motive und Lösungen. In dem die Informationen diesen Dimensionen zugeordnet werden, können Sie in das Verfahren der Mediation eingeordnet werden. |
Verfahrensebene | Siehe Mediationsebene. |
Verfahrensergebnis | Besonders in der Mediation kommt es darauf an, das Verfahrensziel vom Verfahrensergebnis zu unterscheiden. Das Ziel entspricht dem Zweck (in der Mediation also dem Finden einer Lösung). Das Ergebnis beschreibt das, was hinten herauskommt (gegebenenfalls also die Abschlussvereinbarung). Das Ziel einer Mediation (also das Finden einer Lösung) kann auch erreicht werden, ohne dass es zu einer Abschlussvereinbarung kommt. |
Verfahrensgesetz | Ein Gesetz, das ein formell vorgegebenes Verfahren regelt und das Prozessrecht festlegt. Beispiel: Zivilprozessordnung. Ein Gesetz ist stets eine hoheitliche Regelung. Wenn die Mediation ein privates, freiwilliges, informelles Verfahren ist, bei dem die Eigenverantwortlichkeit der Parteien im Vordergrund steht, muss sich eine hoheitliche Regelung zurückhalten. |
Verfahrenshindernisse | Hindernisse, die der Durchführung eines Verfahrens im Wege stehen. Hier wird der Begriff synonym mit den der Mediationshindernissen verwendet. |
Verfahrenskompetenz | Die Verfahrenskompetenz der Mediation grenzt sich von der Mediatorenkompetenz ab. Beide Kompetenzen zusammengenommen sind erforderlich, um eine Mediation durchzuführen. Die Verfahrenskompetenz beschreibt dabei die Fähigkeit des Verfahrens zur Selbstregulierung. |
Verfahrenskontext | Der Kontext ist die Umgebung, mit der eine Information in Beziehung gestellt wird. Der Verfahrenskontext stellt die Beziehung zum Verfahren her. Der Verfahrenskontext verdeutlicht, dass und wie dieselbe Information im Gerichtsverfahren eine andere Bedeutung hat als in der Mediation. |
Verfahrenskosten | Gesamtheit der Kosten, die bei der Inanspruchnahme oder Durchführung eines Verfahrens anfallen. |
Verfahrenslandschaft | Der Begriff meint das Vorkommen der Verfahren zur Streitbeilegung, ihre Erkennbarkeit, ihr Zusammenspiel und ihre Verwendung in der Praxis. Wir begegnen einem äußerst amorph und unübersichtlich gestalteten Gefilde, das einer systematischen Aufarbeitung bedarf, damit sich die Verfahren gegeneinander abgrenzen können und sich nicht gegenseitig im Wege stehen. |
Verfahrensmediator | Gemeint ist die Bezeichnung des Mediators in seiner Rolle im Verfahren. Der Begriff entspricht dem des Funktionsmediators. Er wurde jedoch deshalb nicht eingeführt, weil er die Assoziation auslöst, als würde der Mediator Zwischenverfahren vermitteln. Die Spezifikation der Bezeichnung ist erforderlich, um die Doppelbedeutung Des Begriffs Mediator herauszustellen, der einmal den Mediator in seiner Funktion und anderes Mal in seiner Brufsausübung anspricht. |
Verfahrensrecht | Verfahrensrecht ist das Recht, das ein Verfahren regelt. In der Mediation wird das Verfahrensrecht - anders als in allen anderen Verfahren - vereinbart. |
Verfahrensregeln | Verfahrensregeln sind die mit den Parteien zu vereinbarenden Regeln über die Durchführung der Mediation. Sie entsprechen den Mediationsregeln und sollten strikt zu den Gesprächsregeln (Verhaltensregeln) unterschieden und abgegrenzt werden. |