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Die Mediation wird mit nur einer Partei durchgeführt

ID
5951
Bezeichnung
Die Mediation wird mit nur einer Partei durchgeführt
Kategorie
Prozess
Methodik
Gewichtung
haftungsrelevant
Fehlertypologie
Das Mediationsgesetz setzt eine Parteienmehrheit voraus. Eine Mediation mit nur einer Partei (wie z.B. bei der Stellvertretermediation ist keine Mediation i.S.d. Gesetzes. Sie kann also nur methodisch in einem anderen Verfahrenskontext (wie z.B. im Coaching usw.) zum Einsatz kommen, wenn sie nicht als ein Einzelgespräch eingebunden werden kann.
Fehlerbehebung
Es ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes vorliegen. Gegebenenfalls ist die Verfahrensbezeichnung zu korrigieren oder das Verfahren nachzubessern, sodass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Fehlervermeidung
Korrekte Verfahrensbezeichnung verwenden. Ein Coaching ist ein Coaching und keine Mediation. Das gleiche betrifft die Beratung. Gegebenenfalls ist zu prüfen, ob die vorausgehenden Aktionen als Einzelgespräch angesehen werden können. Dann muss sich das Einzelgespräch in den Rhythmus der Mediation einbinden und sich an deren Maßstab messen lassen. Weiterhin ist das Einzelgespräch von der Gegenpartei zu genehmigen, falls sie der Mediation beitritt.
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Erstellt
Freitag November 29, 2019 07:16:35 CET
von Trossen Arthur