Dritte werden nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet
- ID
- 512
- Bezeichnung
- Dritte werden nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet
- Kategorie
- Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- Der Mediator ist verpflichtet, die Vertraulichkeit herzustellen. Soweit das nicht möglich ist, muss er über die Grenzen der Vertraulichkeit informieren. Dritte (zB Rechtsanwälte) nehmen an der Verhandlung teil und könnten Informationen weitergeben. Der Mediator muss darauf hinweisen und dies verhindern.
- Fehlerbehebung
- Prozessverträge über Verschwiegenheit. MDV wird erweitert.
- Fehlervermeidung
- Information über Verschwiegenheit
- Premium
- Erstellt
- Mittwoch Oktober 19, 2016 20:25:09 CEST
von Trossen Arthur